Ich möchte ein Baugrundstück kaufen

Meine Frage; Kann der Verkäufer selbst auf seinem Grundstück entscheiden , wie viel er von seinem Grundstück verkaufen möchte? Auf dem Grundstück was wir kaufen möchten verläuft ein Fussweg ca 1m breit den der Verkäufer benutzt um seinen Rasenmäher aus der GArage zu holen. Wer kann mir das erklären

Nein. Die Behörde für Grundstücksverkäufe, eine Unteramt der staatlichen Bevormundungsbehörde, legt das alles fest. Falls der Verkäufer anders verkaufen will, dann droht ihm ein Bußgeld.

Gegenfrage: Wer sonst sollte denn entscheiden können, wieviel der Eigentümer des Grundstückes davon verkaufen will?

Was ist denn das Problem mit dem Fußweg? Geht er genau durch die Mitte des Grundstückes?
Es kann ein Wegerecht eingetragen werden - oder auch nicht.

Gruß

Huhu,

Ein Grundstück kann man nur als Ganzes verkaufen, Wird ein Weg benötigt muss als Last ein Wegerecht eingetragen werden.

Jein, man kann ein Grundstueck teilen. Auch dies entscheidet der Eigentuemer, ob und welche Aufteilung. Danach kann man jeden Teil einzeln verkaufen. Wenn der Kaeufer dies will, darf er mit Geld die Sache beschleunigen.

Durch die Teilung entsteht aber wieder neue Grundstück, bzw wird der Eine Teil den anderen Grundstück zugeschrieben.

Dafür darf es eine Amtliche Vermessung, Änderung der Grundbücher.

Was es als Alternativ gibt ist ein Eigentümergemeinschaft zu gründen.

Gebt ihm doch das Wegerecht ! Dann gehört ihm das Stück nicht, aber er darf den Weg benutzen.

Wenn es dumm geht, dann geht der Weg so durch das Grundstück, dass eine Bebauung nicht möglich ist oder zumindest nicht unbedingt sinvoll durzuführen ist.

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Dann nimmt man eben Abstand vom Kauf/erklärt, dass man Abstand vom Kauf nehmen wird, wenn der Verkäufer für seine Rasenmähergeschichte keine bessere Lösung findet. Zwingen kann man ihn hierzu aber nicht. Wobei ich mich schon frage, was hieran so ein großes Problem sein soll (auf beiden Seiten)? Einen Rasenmäher wird man irgendwie auch anders unterstellen können/was kratzt es einen, wenn der Verkäufer einmal pro Woche in der Rasensaison mal eben seinen Mäher aus dem Schuppen holt und wieder rein stellt?

Ganz alleine kann er dies nicht entscheiden. Das geht nur, solange die dadurch neu geschaffenen Teile diversen öffentlich-rechtlichen Anforderungen genügen. Und insoweit wäre es hier ganz wichtig das Vorliegen dieser Voraussetzungen schnellstmöglich zu klären/sicherzustellen, dass diese tatsächlich auch geklärt sind. Vielfach geht es in solchen Konstruktionen um Hinterbebauung in zweiter Reihe, und die ist längst nicht immer und überall zulässig, und birgt regelmäßig natürlich auch Folgeproblem in Bezug auf die Ver- und Entsorgung durch dann oft gemeinsame Leitungen, … die vorher geklärt werden müssen.

Ansonsten gilt wie immer der Spruch von Angebot und Nachfrage. Wenn Du das Grundstück so nicht erwerben möchtest, stehen ggf. zig andere Leute Schlage, die kein Problem damit haben, dass da jemand in der Rasensaison einmal wöchentlich seinen Mäher über den Weg schiebt. Bis Du der einzige Interessent, kannst Du natürlich fordern, dass der Verkäufer eine andere Möglichkeit findet, seinen Mäher unter zu stellen.

Wenn man sich einig wird, die Sache doch so abzuwickeln (ich verstehe nicht, was dagegen sprechen sollte), dann wäre es allerdings notwendig ein entsprechendes Wegerecht auch anständig auszuformulieren und ins Grundbich einzutragen. D.h. Weg darf tatsächlich nur wie beschrieben und nicht anders genutzt werden, bisheriger Eigentümer ist für Erhalt und Pflege verantwortlich, …

Wenn ein Grundstückseigentümer nur einen Teil seines Grundstücks verkaufen möchte, muss er das Grundstück teilen lassen in einzelne Parzellen und diese müssen entsprechend im Grundbuch eingetragen werden.

Ob dies so ohne weiteres möglich ist, sollte man bei beim Bauamt der zuständigen Stadt/Kreis erfragen.