Ich möchte 1 ältere Person bei mir aufnehmen, betr

Ich möchte eine ältere Person bei mir aufnehmen, sie
zuhause betreuen…(D.h. Ich habe vor, bald nach so einer Person zu suchen)

Wie viel darf ich von ihr verlangen?

Ich (Asiatin)lebe seit 20 Jahren in Deutschland, habe hier studiert.

Ich wohne (bald) allein in einem Miet-Wohnung (Doppelhaushälft), mit ca.100 Quadratmeter: 3,5 Zimmer,1 Gast-WC,1 Badezimmer mit WC, 1 Küche, Keller, 1 Garage und 1 schönem Garten in Freiburg.

Ich werde den ganzen Tag fast zuhause sein(erledige Sachen im Internet). Die Person, die aufgenommen wird, wird individuell wie ein Familienmitglied behandelt…

Danke für die kommende Antworten und Tipps

Z.

Sorry ,grundsätzlich bin ich überfragt. Könnte mir aber vorstellen, daß es Schwierigkeiten geben wird, falls diese Person dement oder anderweitige körperliche Gebrechen hat.Eine geeignete Betreuungsqualifikation wäre da wohl angebracht.
Unbedingt die Erlaubnis vom Vermieter holen, einen Untermieter zu beherbergen!

LG

Hallo, falls die Person nur zur Miete wohnen soll, kann man sich sicher beim örtlichen Mieterverein erkundigen, wie die ortsübliche Miete ist, um dann einen Mietvertrag abzuschließen. Formulare gibt es m.W. im Schreibwarengeschäft.
Soll die Person zu Hause „betreut“ werden, müßte m.E. eine Art „Betreuungsvertrag“ geschlossen werden, worin genau festgelegt ist, wie die Betreuung auszusehen hat. Hier würde ich mich aber auf jeden Fall bei der örtlichen Gemeindeverwaltung (Sozialamt o.ä.) erkundigen, wie so ein Vertrag zu formulieren ist.
Ohne genauen Vertrag, für welche Art der Aufnahme in die eigene Wohnung auch immer, würde ich niemanden aufnehmen.
Alles Gute U.

Guten Tag, liebeUlla

vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Bemühungen.

Ich möchte eine Person zu Hause betreuen, weiss nicht, wie viel ich von ihr verlangen soll?

Ihnen ein schönes Wochenende!

Z

Guten Tag, liebe ®Pebbles

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ihnen ein schönes Wochenende!

Z.

Hallo,
diese Frage -wieviel Sie verlangen können- ist so nicht einfach zu beantworten. Es müßte schon genau geklärt werden, was unter „Betreuung“ zu verstehen ist und was es alles beinhalten soll. Und da würde ich mich schon, wie ich schrieb, an ein entsprechendes Amt wenden,um sich auch selbst abzusichern. Ich denke, daß Sie dort Genaueres erfahren.

Im nachhinein ist mir noch aufgefallen, daß Sie schreiben Sie wohnen zur Miete. Hier müßte ja auch mit Ihrem Vermieter geklärt werden, ob Sie jemanden in Ihre Wohnung aufnehmen (untervermieten) dürfen.

Also ich empfehle wirklich vorher alle Fragen genau zu klären, damit es kein böses Erwachen gibt.

Freundliche Grüße Ulla