… verkaufen. Es besteht noch eine Restsumme über eine Immobilienfinanzierung, wobei die Bank eine eingetragene Grundschuld hat. Die Bank will eine ziemlich hohe Vorfälligkeitsentschädigumg haben. Kann ich eigentlich den Kredit weiterlaufen lassen und einfach bis Ablauf weiterhin tilgen oder muss ich kündigen?
Wenn du kündigst muss du auf jedenfall die vorfällikeitsentschädigung zahlen.
Also lohnt sich das nicht. Am besten ist vermieten
Und nach der zinsbindung verkaufen oder
Weiterhin vermieten. Gruss
Sehr geehrter Bosko,
hierbei handelt es sich eher um eine juristische Frage und wir weisen darauf hin, dass wir keine Juristen sind (sondern Vermittler von Immobilienfinanzierungen) und daher unsere Antwort keine rechtliche Verbindlichkeit hat:
Es gilt aber allgemein wohl Folgendes: Der Bundesgerichtshof hat den Verbrauchern ein Kündigungsrecht trotz Zinsfestschreibung im Falle des Verkaufs des Objektes zugebilligt, obwohl das nicht im §489 BGB gesetzlich geregelt ist.
In diesen Fällen darf der Darlehensgeber aber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das scheint hier ja passiert zu sein.
Wenn der Kunde (also Sie) seine Immobilie verkauft, wird der Erwerber kaum akzeptieren, dass die eingetragene Grundschuld als Sicherheit der Bank bestehen bleibt.
Wenn aber die Grundschuld gelöscht werden soll, dann geht das nur mit Zustimmung und Mitwirkung der Bank. Ohne Sicherheit wird die Bank den bestehenden Kredit weitere aufrecht halten.
Selbst wenn der Erwerber das Darlehen übernehmen würde (was natürlich den Kaufpreis senken würde) müsste die Bank ja zustimmen. Auch fragt sich, ob der Erwerber das überhaupt will.
Also insgesamt läuft es darauf hinaus, dass die Vorfälligkeitsentschädigung wohl anfällt. Aber befragen Sie hier bitte einen Juristen auch wegen der Berechnung der Höhe der Vorfälligkeit.
Alles Gute für Sie!
HYPOFACT - mein baugeld
www.hypofact.de
Hallo,
die Weiterführung des alten Hypothekendarlehens geht nur, wenn Sie der Bank eine gleichwertige Grundsicherheit geben, z. B. wenn sie oder ein Dritter eine weitere unbelastete Immobilie haben und der Bank daran eine Grundschuld einräumen.
Viele Gruesse
Guten Tag Bosko,
auch wir weisen daraufhin, dass wir keine Juristen sind und unsere Antwort keine rechtliche Verbindlichkeit hat oder Rechtsauskunft darstellt.
Unter Umständen besteht die Möglichkeit, dass Sie die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen müssen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung bei zwei von drei Darlehensverträgen für den Erwerb oder Folgefinanzierung einer Immobilie fehlerhaft sind. Es kommt aber auf den genauen Wortlaut an.
Dieses gilt auch für in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen.
Informieren Sie sich doch mal.
Viel Erfolg