… 11jähriger Laufzeit kündigen. Ich werde das Darlehen definitiv nicht in Anspruch nehmen. Muss ich für die letzten vier Jahre nach Ablauf der ersten 7jährigen Sperrfrist die Wohnungsbauprämien zurückzahlen?
… 11jähriger Laufzeit kündigen. Ich werde das Darlehen
definitiv nicht in Anspruch nehmen. Muss ich für die letzten
vier Jahre nach Ablauf der ersten 7jährigen Sperrfrist die
Wohnungsbauprämien zurückzahlen?
Wenn ein Vertrag länger als 7 jahre läuft, kann man die staatliche Förderung behalten. Aber warum kündigen ? Kannst Du den Vertrag nicht in die Zuteilung bringen ? Kündigungen kosten immer Geld.
Hallo Nordlicht,
vielen Dank für die Antwort. Hat Dein hoffentlich fundiertes Wissen auch in puncto Arbeitnehmersparzulage Bestand?
Auf Deine Frage zur Zuteilung möchte ich nur insoweit antworten, dass vielleicht eine Zuteilung möglich wäre, nicht aber in der von mir beabsichtigten Gesamtkonstellation. Das ist auch ein anderes Thema, dass ich nicht zur Diskussion stelle.
Gruß
F.ausF.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Hat Dein hoffentlich fundiertes
Wissen auch in puncto Arbeitnehmersparzulage Bestand?
Schaun mer mal, wenn ich die Frage lese.
ist auch ein anderes Thema, dass ich nicht zur Diskussion stelle.
Das ist Deine Sache, aber Kündigung ist teurer als Zuteilung. Evt. bietet deine BSK auch die Möglichkeit einen Vertrag zu teilen.
Gruß
Nordlicht
Guten Tag,
… 11jähriger Laufzeit kündigen. Ich werde das Darlehen
definitiv nicht in Anspruch nehmen. Muss ich für die letzten
vier Jahre nach Ablauf der ersten 7jährigen Sperrfrist die
Wohnungsbauprämien zurückzahlen?
Hallo,
Was hast du für einen Bausparvertrag? Wurde der Bausparvertrag vor deinem 25. Lebensjahr abgeschlossen? War dieser BSV einer mit einen Bonuszins auf das Guthaben oder ein Finanzierertarif ?
Grundsätzlich gibt es bei Bausparverträgen eine 3mon Kündigungsfrist oder eine Auflösung zu sofort unter Abzug von 2% vom Guthaben. Die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulagen bleiben dir erhalten. Deine Vermögenswirksamenleistungen musst du ggf. neu unterbringen.
Hallo,
der BSV könnte nur geteilt werden, wenn er schon zuteilungsreif wäre, was aber nicht -auch nicht in Kürze - der Fall wäre. Den AGB zufolge beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate, die Option einer sofortigen Auflösung bei 2% Abzug ist weder im Vertrag noch in den AGB zu finden. Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann verliere ich für die gesamte bisherige Laufzeit also weder WoP noch ASpZ. Das wäre gut.
Gruß
Hallo,
Was hast du für einen Bausparvertrag? Wurde der Bausparvertrag
vor deinem 25. Lebensjahr abgeschlossen? War dieser BSV einer
mit einen Bonuszins auf das Guthaben oder ein Finanzierertarif
?
Hallo,
Ich war schon älter als 25. es handelt sich um einen Vertrag mit Finazierertarif.
Grundsätzlich gibt es bei Bausparverträgen eine 3mon
Kündigungsfrist oder eine Auflösung zu sofort unter Abzug von
2% vom Guthaben. Die Wohnungsbauprämie und
Arbeitnehmersparzulagen bleiben dir erhalten. Deine
Vermögenswirksamenleistungen musst du ggf. neu unterbringen.
… bei meinem Vertrag beträgt die Kündigungsfrist lat AGB sechs Monate. Die 2% Variante finde ich weder im Vertrag noch in den AGB.
Sicher bin ich mir inzwischen über den Erhalt der Prämien für die ersten sieben Jahre.
Gruß
Hallo,
Hallo,
… Den AGB zufolge beträgt die Kündigungsfrist sechs
Monate, die Option einer sofortigen Auflösung bei 2% Abzug ist
weder im Vertrag noch in den AGB zu finden.
es gibt Bausparkassen, die nur 0,5% verlangen!
Und jetzt gebe ich dir den entscheidenden Tipp: Einfach bei deiner Bausparkasse nachfragen!
Hallo,
da weder die Bausparkasse noch der Tarif bekannt ist,
können nur allgemeine Informationen erfolgen!
Hallo,
der BSV könnte nur geteilt werden, wenn er schon
zuteilungsreif wäre,
Bei den meisten Bauspartarifen ist die Teilung jederzeit möglich.
Und der Bausparer kann auch die Aufteilung der Saldensumme bei vielen Tarifen selbst entscheiden.
Den AGB zufolge beträgt die Kündigungsfrist sechs
Monate, die Option einer sofortigen Auflösung bei 2% Abzug ist
weder im Vertrag noch in den AGB zu finden.
Könnte es sich bei den 2 % Abzug, auf auf den Bonus-Verzicht beziehen,
der bei Kündigung wegfällt ?
Ergänzend ist bei vielen Tarifen auch eine Reduzierung der Bausparsumme möglich und dadurch kann der Bausparvertrag evt. doch in die Zuteilung kommen.
Gruß Merger