ich muß in NRW das meisterbafög beantragen, werde aber während der Maßnahme aus familieären gründen nach Bayern umziehen. Was ist da zubeachten ??
Also ich kenn mich zwar nicht so richtig aus aber auf der BMBF HP Steht:
Über Art und Höhe des Förderanspruchs entscheiden von den Ländern bestimmte Behörden, die auch die Zuschüsse auszahlen. Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ausgezahlt, wenn mit ihr hierüber ein gesonderter Darlehensvertrag abgeschlossen wird.
Zuständige Behörden für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
Ich würd da doch mal auf der Behörde nachfragen. Weil wahrscheinlich kriegst du das erst von der einen Behörde und nach dem Umzug von der anderen. Kenne ich zumindest vom normalen BAfög so. Wobei das bei meinen Kommilitonen ein rießen Aufwand war. Kümmer dich schnell darum-soweit mein Rat!
LG
Indiii