Ich soll einem Abbruch einer gewonnenen zustimmen

Ich habe gestern einen Artikel mit der Artikelnummer 170918291612 bei Ebay ersteigert. Umgehend nach Kauf bat ich um eine Telefonnummer zwecks Terminvereibarung und wollte den Art. so schnell wie möglch abholen, da ich ihn dringend benötige.
Stattdessen bekam ich diese Mail von Ebay: Der Verkäufer möchte dass ich vom Kaufvertrag zurück trete.

In der Mail steht: Grund für Abbruch der Transaktion: Der Verkäufer hat den Artikel an einen anderen Käufer verkauft.

Verkäuferkommentar: Hallo ! Leider wurde der Artikel schon bei Quoka.de verkauft !!Ich habe versehentlicher Weise nicht mehr daran gedacht, daß das Bett auch bei EBAY eingestellt ist! Ich bitte vielmals um Entschuldigung !

Wie soll ich mich nun verhalten, denn ich möchte keineswegs dem Abbruch zustimmen.
Wenn es ihm zu wenig Geld ist, hätte er halt gleich ein höheres Anfangsgebot abgeben müssen.
Auch vermute ich dass er kurz zuvor selbst darauf geboten hat, denn der Gebotsstatus bei dem Bieter ist bei 100%.
Ich ärgere mich sehr, denn mit diesem Risiko muß halt jeder Verkäufer leben.Viele Grüße Ingrid

Hallo,

es ist, wie es ist.
Siehe es positiv: Der Verkäufer hat dir wahrscheinlich die Wahrheit gesagt - fehlerfrei ist Niemand.

Er hätte ja auch schreiben können: Bei Bereitstellen zur Abholung kam der Hund rein und hat das Teil so zerfleddert, dass ich es nur noch entsorgen konnte - was hättest du dann gemacht?

Kannst dir jetzt natürlich auch einen Anwalt nehmen und nach mehreren erfolglosen Mahnstufen und Fristensetzungen einen Deckungskauf machen - die Chance, dann sowas vor Gericht zu gewinnen, ist nicht gaänzlich ausgeschlossen, aber bis du dann ein Bett hast, braucht dein Kind wohl Keines mehr…

Gruss
Hummel

Hallo

Verkäuferkommentar: Hallo ! Leider wurde der Artikel schon bei Quoka.de verkauft !!Ich habe versehentlicher Weise nicht mehr daran gedacht, daß das Bett auch bei EBAY eingestellt ist!

Dass man ein Teil bei Quoka, Amazon oder Kijiji einstellt und das dann vergisst, und es außerdem bei Ebay einstellt, das kann ich mir vorstellen, aber umgekehrt eigentlich nicht. Bei Ebay sind die Sachen doch immer höchstens 10 Tage eingestellt, jedenfalls die Auktionen. - Wenn mir sowas passieren würde, hätte bei mir der Quoka-Käufer immer das Nachsehen, denn das ist ja kein verbindliches Angebot.

Wie soll ich mich nun verhalten, denn ich möchte keineswegs dem Abbruch zustimmen.

Dann mach es doch einfach nicht, dann wirst du ja sehen, was passiert. Klage erheben würde ich deswegen allerdings auch nicht, aber das Teil oder andernfalls Schadenersatz kannst du doch verlangen? Was würdest du denn dabei riskieren?

Auch vermute ich dass er kurz zuvor selbst darauf geboten hat, denn der Gebotsstatus bei dem Bieter ist bei 100%.

Das ist wirklich komisch. - Das wusste ich gar nicht, dass man sowas sehen kann.

Viele Grüße

In welcher Höhe könnte ich denn versuchen einen Schadenersatz geltend zu machen? Nimmt man da den Neuwert?
Viele Grüße Ingrid

In welcher Höhe könnte ich denn versuchen einen Schadenersatz
geltend zu machen? Nimmt man da den Neuwert?
Viele Grüße Ingrid

wieso sollte man bei grbauchtem gerödel den neuwert nehmen?

sehe es sportlich und schone nerven und anwälte mit so einer pillepalle…

ich hatte kürzlich auch einen sofortkäufer für eine abrichte, und er meinte dann nur kurz in einer mail, dass er von seinem rücktrittsrecht gebrauch macht…

frage mich heute noch, welches er da meint.

gruß inder

Viel mehr!!
Überleg doch mal: Du wolltest das mit dem Auto abholen und hast vor Aufregung deinen neuen Ferrari geschrottet: Schaden 400.000.-

Es war aber gar nicht dein Eigener, sondern der, deines Mannes - er ist mächtig böse + lässt sich scheiden… da er gut verdient hat: Schaden 1.200.000 auf die Restlebensdauer.

Weil du deim Kind zur Schule bringen wolltest, das aberwegen Schrottauto nicht geschafft hast, hat das Kind das Abitur später nicht geschafft - da Studium auch nicht - Schaden ca 2.500.000

Das kannst du dem Verkäufer Alles in Rechnung stellen!!!

Musst nur einen guten Anwalt finden…

Gruss
Hummel

In welcher Höhe könnte ich denn versuchen einen Schadenersatz
geltend zu machen? Nimmt man da den Neuwert?
Viele Grüße Ingrid

Hallo,

Auch vermute ich dass er kurz zuvor selbst darauf geboten hat,
denn der Gebotsstatus bei dem Bieter ist bei 100%.

das heißt, dem Verkäufer war der Preis zu niedrig und er hat darauf geboten, um den Preis zu erhöhen. Dich wollte er dann nicht mehr überbieten, um nicht Provision für den Verkauf an sich selbst zu bezahlen. Die Geschichte mit dem Verkauf an anderer Stelle würde ich ihm jedenfalls nicht abkaufen. So oder so hat er mit Dir einen gültigen Kaufvertrag, aus dem er nun herauswill.

Nun muß man aber auch nicht - wenn man dem Abbruch nicht zustimmt - gleich Schadenersatz fordern. Es dann nur einfach so, daß der Verkäufer einen Eintrag wegen eines nicht gelieferten Artikels bekommt. Da dies ess sich ja offensichtlich so verhält, daß Du den Artikel nicht bekommen wirst, ist das ja wohl auch das mindeste.

Gruß
C.

Hallo,

Leider wurde der Artikel schon bei
Quoka.de verkauft

Soll er mal die Auktionsnummer angeben, dann kann man das prüfen.

Gruß
Kosmo