Ich suche die Frau und Tochters meines Großvaters

hallo alle zusammen,
ich bin erst seit eben Mitglied und ehrlich gesagt hoffe ich das ihr mir helfen könnt.
Hatte eben ein ganz langes gespräch mit meiner mutter und es geht nun um folgendes:

mein großvater stammt ursprünglich aus Afghanistan. in der zeitspanne von 1950 bis 1960 war er drei jahre lang in Berlin und hat hier laut infos die ich noch von den zeitzeugen meiner familie mitbekommen habe entweder studiert sihc fortgebildet oder sogar unterrichtet. ich weiss es selber wirklich nicht da die die es noch eigentlich wissen sollten über diese paar jahre schweigen oder bereits verstorben sind. nun kommen wir zum eigentlichen problem und zwar hat er in dieser zeit eine frau gehabt ( ob sie OFFIZIEL verheiratet waren weiss ich nicht… ) mit der er eine tochter bekommen hat. als er nun wieder nach Afghanistan zurück ging wollte sein Frau nicht mit und ist mit der Tochter hier geblieben. Meine Mutter errinert sich nur schwer daran, aber sie meinte sie hatten noch Kontakt als er wieder in Kabul war. Dann ist mein Opa an Krebs verstorben und wie es nicht anders von meiner Familie zu erwarten war, kümmerte sich niemand mehr um die Familie in Berlin. Nun meine Frage, kann ich seine Frau und seine Tochter irgendwie finden und ausfindig machen? Das andere Problem ist das die Person die sein Notizbuch mit allen Informationen über meinen Opa hatte auch verstorben ist und uns somit nur sein Vorname und Nachname gelieben ist, sonst NICHTS…
Das wäre der größte Wunsch von meiner Mutter ihre Halbschwester kennenzulernen, hoffe ihr könnt mir helfen.

mfg arash

Hallo Arash,

ich denke, Eure Chancen stehen gar nicht sooooo schlecht. Allerdings solltet Ihr nicht mehr lange warten, denn sonst könnte es sein, dass die offiziellen Unterlagen, die es zu Deinem Großvater, seiner Frau und seiner anderen Tochter gibt aufgrund von Verjährung vernichtet werden.

Ganz wichtig: Da es sich um die direkte Verwandtschaft Deiner Mutter und somit auch von Dir handelt, ist der Datenschutz aufgehoben, da Ihr ein sogenanntes „Berechtigtes Interesse“ an diesen Informationen habt. Somit MUSS Euch jede offizielle Stelle Auskunft geben (sie kann aber dafür Gebühren verlangen, daher zuerst nach den Kosten fragen, damit es keine böse Überraschungen gibt).

Erste Anlaufstelle ist auf alle Fälle die afghanische Botschaft in Deutschland sowie die Ausländerbehörden in Berlin. Diese sollten Unterlagen haben, wann Dein Großvater von wo nach Deutschland gekommen ist, wo er gelebt hat (gemeldet war -> in welchem Bezirk von Berlin) und wovon er gelebt hat (z.B. als Student von BaföG) und ob er eine Arbeitserlaubnis hatte. Diese Stellen deshalb, weil über die die ganzen Visa-Verfahren abgewickelt wurden und man dabei jede Menge Daten von sich angeben muss.

Wenn Du dann den genauen Zeitraum seines Aufenthaltes in Deutschland kennst und seinen genauen Wohnort innerhalb Berlins (ich vermute mal Ostberlin, da Afghanistan zum Einflussbereich des Warschauer Paktes gehört hat und somit mit der DDR befreundet war), dann kannst Du in das entsprechende Berliner Bezirksamt gehen. Aufgrund der länger als 50 Jahre zurückliegenden Zeit kann es aber sein, dass man Dich an ein (dann konkret von denen benanntes) Archiv verweist. Dann solltest Du also schon was über seine näheren Lebensumstände wissen.

Jetzt kommt die Halbschwester Deiner Mutter ins Spiel und dass Du nicht weißt, ob Dein Opa verheiratet war oder in wilder Ehe mit der anderen Frau ein uneheliches Kind hatte. Über das Bezirksamt solltest Du ebenfalls erfahren können, ob Dein Opa verheiratet war, wenn ja, wann er wen geheiratet hat, oder eben ob er nicht geheiratet hat.

Wenn er nicht verheiratet war, dann war die Halbschwester Deiner Mutter ein uneheliches Kind und darüber wiederum gibt es dann über die Ausländerbehörde einen Hinweis zum Vormundschaftsgericht, der sich um die rechtlichen Belage bei unehelichen Kindern kümmert und alles festhält. Und hier kommt der Faktor Zeit ins Spiel:
Meines Wissens sind die Vormundschaftsämter verpflichtet die Vormundschaftsakten 60 Jahre aufzuheben, dann werden diese in der Regel vernichtet. Allerdings könnte das in der DDR anders gewesen sein. Das weiß ich nicht. Und im Vormundschaftsakt steht dann neben dem Vater des Kindes (also Deinem Großvater) auch die Mutter des Kindes und der Name des Kindes selbst samt Geburtsdatum und Lebensumstände (bei wem aufgewachsen, wie versorgt etc., Schulbildung des Kindes, Alimentenzahlungen durch den Vater etc.).

Wenn Du dann so weit bist, hast Du eigentlich schon fast alles geschafft: Du kennst die Mutter, Du kennst die Halbschwester mit Namen und Geburtsdatum und kannst dann wieder über die Einwohnermeldeämter nachverfolgen, wo diese heute lebt und ob diese geheiratet hat, wie sie heute heißt, ob sie selbst wieder Kinder hat (die dann ja in Deiner Generation wären)) etc. etc.

Wenn Es irgendwo nicht weiter zu gehen scheint, kannst Du immer noch über den Umweg der Stasi-Akten gehen: Die hat über alle und jeden (auch und gerade in Westberlin, wenn er kein Deutscher war sondern aus einem zur DDR befreundeten Staat stammte, wie z.B. Afghanistan) Akten geführt.

Alles in allem wird die Suche zwar zeitaufwendig und nicht ganz einfach, aber ich sehe gute Chancen, dass Du das Geheimnis lösen kannst.

Zum Schweigen innerhalb Deiner Familie: Da wird offenbar was verheimlicht. Darüber zu spekulieren, was das ist, ist müßig. Es kann etwas Politisches (z.B. Spitzel, Spion) genauso gut sein wie etwas Charakterliches (z.B. Misserfolg, Alkoholiker, drogenabhängig, gewaltbereit), etwas Strafrechtliches (im Gefängnis gewesen, z.B. von der Stasi festgenommen und die übrige Familie war absolut linientreu) oder etwas Medizinisches: Bei einem Unfall zum Krüppel geworden
Oder tausend Möglichkeiten mehr.

Sollte die andere Frau eine Deutsche sein, so kannst Du dann rückwärts deren Ahnentafel erforschen, das geht dann über die Regionallisten für Heimat- und Familienforscher. Aber das kommt erst als letzter Schritt. Wenn Du so weit bist, kannst Du Dich gerne noch mal melden.

…und nicht abwimmeln lassen: Viele Behörden wollen sich einfach die Arbeit nicht machen und behaupten dann, das sei Datenschutz. Ist es aber nicht, Du hast ein berechtigtes Interesse (schließlich geht es bei Deiner Mutter auch um Erbfragen: Dein Opa ist verstorben und hat zwei Töchter: Deine Mutter und noch eine Tochter. Beide müssen sich das Erbe Deines Großvaters teilen! Und umgekehrt kann Deine Mutter auch beim Tod ihrer Halbschwester einen Erbanteil beanspruchen. Vor dem Gesetz sind Halbgeschwister den Vollgeschwistern gleichgestellt.

Viele Grüße sendet und viel Erfolg und Ausdauer wünscht

Alexander

Viel Erfolg wünscht Dir