Servus,
Nö. Geschlampte Kassenbücher, die bei Bp als Anlass für eine Teil- oder gar Vollschätzung hergenommen werden, gibt es schon seit einigen Jahrzehnten - ungefähr so lange, wie irgendwelche Maulhelden ihre glorreiche Aufklärungsarbeit gerne mit „Ganz einfach! Du musst nur…“ beginnen.
Im Grundsatz gibt es die Anforderungen an ein Kassenbuch schon, seit es Kaufleute gibt, und was konkret die steuerlichen Anforderungen an ein Kassenbuch betrifft, sind die letzten wichtigen höchstrichterlichen Urteile zu dem Thema über zehn Jahre alt.
Ja. Ein Ringbuch oder ein College-Block mit Karopapier. Dieses in Verbindung mit einem Kuli oder einem Füllfederhalter genügt vollkommen, um ein Kassenbuch zu führen, das allen GoBD-Anforderungen genügt.
Wenn Du aus diesem oder jenem Grund EDV-gestützt vorgehen möchtest, formulierst Du wie immer zuerst Deine konkreten Anforderungen aka „Pflichtenheft“. Viel, viel später denkst Du dann an solche Detailchen wie „Bezahlen und Unterschreiben“ (was hat das denn eigentlich in einem Kassenbuch verloren?).
Wenn z.B. in diesem Pflichtenheft irgendwo weiter oben steht, dass ein einfacher und reibungsloser Datentransfer zu der StB-Kanzlei, bei der Du die FiBu hoffentlich erledigen lässt (sonst gäbe es sicher wichtigere Probleme für Dich als ausgerechnet die Kasse) eine wichtige Anforderung ist, arbeitest Du schlicht mit der Kassenbuch-Funktion von DATEV, angeboten unter dem Namen ‚Unternehmen online‘.
Für Buchhalter ziemlich lästig in der Handhabung - es ist schwierig, einen flüssigen Rhythmus in die Chose reinzukriegen - aber für Leute, die Soll und Haben nicht so gut auseinanderhalten können oder mögen, eine sehr hilfreich und einfach gestrickte Maske, die es dem Mandanten möglich macht, die Kassenvorgänge sehr einfach und dabei trotzdem GoBD-gerecht zu erfassen und sie im Steuerbüro mit dort tatsächlich viel geringerem Aufwand als einer „Vollbuchung“, ergo geringeren Kosten als beim vollständigen „Nach Draußen Geben“, weiter verarbeiten zu lassen.
Schöne Grüßé
MM
Schöne Grüße
MM