Ich suche spezielle Aufbewahrungsfristen, die ich nicht finde

Hallo,

es gibt ja unzählige Artikel zu Aufbewahrungsfristen, aber ich suche spezielle Antworten wie

  1. Wie lange muss das Finanzamt Steuerunterlagen aufbewahren. Wie lange kann ich als Pflichtteilsberechtigter im Erbfall Informationen zu ehemaligen Steuererklärungen/Steuerbescheiden erhalten?

  2. Wie lange müssen Notare (in Baden-Württemberg) Akten zu Immobilienverkäufen aufbewahren?

  3. Wie lange müssen Anwälte Akten zu ihren verstorbenen Mandanten aufbewahren?

Danke und Gruß

Was genau meinst Du damit? Meinst Du die vom Steuerpflichtigen eingereichte Belege? Die schickt das Finanzamt im Allgemeinen nach Bearbeitung des Vorgangs an den Steuerpflichtigen zurück.

Welche Unterlagen meinst Du? Es gibt unterschiedliche Aufbewahrungsfristen und auch Unterlagen, die dauerhaft aufzubewahren sind (ggfs. durch Nachfolger oder staatliche Stellen).

Es gibt verschiedene Fristen bzw. Empfehlungen, die im Bereich von 6-10 Jahren liegen (generell, nicht speziell im Bezug auf verstorbene Mandanten). Es käme also darauf an, was Du konkret meinst.

Gruß
C.

Ergänzung: oder das Finanzamt möchte sie sogar nur auf explizite Nachfrage bekommen.

Hatte doch geschrieben „Steuererklärungen/Steuerbescheide“. Wie lange werden die vom Finanzamt aufbewahrt, egal ob in Papier oder elektronischer Form?

Genauso Kaufverträge, die von Notaren erstellt werden

Anwälte: Da meine ich überwiegend den Schriftverkehr Anwalt <> Mandant und Anwalt <> Sonstige Personen

Bis Festsetzungsverjährung eingetreten ist, d.h. nach der sicheren Seite zehn Jahre nach Entstehung der Steuer - dann muss nicht im Einzelfall geprüft werden, ob Steuerhinterziehung im Spiel sein kann, und die Archivierung lässt sich leichter mechanisieren.

Schöne Grüße

MM