… Testamentsvollstrecker + Vermögensverwalter sein und zugleich gleichberechtigter Erbe zu 50% an Immobilien. Kann der andere Erbe oder können die anderen Erben, die zusammen max 50% geerbt haben, die Immobilie ohne mein Einverstädnis beleihen ? Könne sie ihren Anteil verkaufen ohne mein Einverstädnins ?
Der Testamentsvollstrecker (TV) beherrscht im Normalfall den Nachlaß. Die Erben müssen sich dem unterordnen. Sie haben keine Verfügungsgewalt über Nachlaßwerte, können also auch nichts beleihen; nur ihren Erbteil können sie belasten (also nicht Immobilien) und verkaufen. Es gilt aber das ges. Vorkaufsrecht der Miterben. In allen Punkten kann aber der Erblasser in der Verfügung von Todes wegen andere Bestimmungen getroffen haben.
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut.
Freundliche Grüße aus der Region von Weser und Aller
H. Gintemann
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