Ich würde gern meine Matratze aus Paris abholen lassen

Welche europaweiten Speditionen holen die Matratze ab? Fällt euch was ein? Vielen Dank im Voraus Leute.

Servus,

das machen alle Umzugsfritzen, wenn sie Platz für eine Beiladung (= „lot partiel“) haben. Da musst Du halt abwarten, bis einer einen Umzug von Paname in Deine Gegend fährt.

Schöne Grüße

MM

Oder versuch doch mal bei einer Mitfahrzentrale (z.B. bla-bla) eine „Mitfahrgelegenheit“ für deine Matratze zu bekommen. Sie ist jetzt vielleicht nicht so die Spaßkanone auf der langen Fahrt, aber so mancher VW-Bus besitzer würde sich auch über einen ruhigen Fahrgast freuen.

Jede Spedition !
Nur Du wirst den Preis dafür gar nicht zahlen wollen.

Wie kann man auf solche Ideen kommen ? Kaufe neu, das wird billiger.

Servus,

eine Roggenstrohkernmatratze gibt es im Einsiedlerformat 80*190 bereits für 1.300 €! Da kann man sich schon öfter mal eine Neue leisten.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

wenn Du jemanden dort hast, der denen die Tür öffnet, dann könnten die die Matratze ja auch einfach per Paketdienst versenden (Sperrgut, XXL, …), zumindest bei einer Einzelmatratze.

Servus,

sehr einfach, ja.

Was das mit dem Paketdienst kostet, ist weniger einfach.

Schöne Grüße

MM

mit DHL komme ich von hier nach dort auf 70€. Ein Bekannter, der eh grad da ist, wird es auch für ne Kiste Bier machen.

Servus,

andersrum - so wie angefragt - wird es ein bissle fummeliger. Deswegen hat Yvette nämlich hier gefragt.

La Poste macht sowas gar nicht, DHL hält sich bedeckt (da kommt man gar nicht bis zu einem konkreten Angebot) und UPS nimmt über 500 €. DPD und die übrigen Billigheimer arbeiten in F nur für gewerbliche Versender.

Schöne Grüße

MM

Ich würde wirklich mal große Speditionen anfragen, z.B. Schenker. Anfragen kostet nix…
Und sooo teuer war es damals auch nicht, als wir 100 Kilo Steine per Luftfracht aus Namibia geschickt haben. (Blos beim Zoll wars lustig).

LG
Mike

Servus,

dann ist die Story von dem Mann, der jeden Tag mit einer Kiste Sand auf dem Gepäckträger bei Inzlingen mit dem Fahrrad über die Grenze kam und viel später einen inzwischen pensionierten Zöllner wieder traf und ihm auf dessen Frage verraten hat, dass er Fahrräder geschmuggelt hat, eigentlich ein Geologenwitz?

Schöne Grüße

MM

Nö, wir haben das Zeug dann als
„Warenprobe (für Prüfzwecke)“ deklariert, nachdem wir die damaligen Zollverordnungen studiert hatten
(Warenproben sind Zollfrei und Einfuhrumsatzsteuerfrei :slight_smile: )

Servus,

da stelle ich mir jetzt grade einen gewissenhaften Zollbeamten vor, der anlässlich dieser Einfuhr einen Vorgang aufmacht, sich auf Termin legt und ein Jahr später schreibt: „… bitte Sie, mir bis 12.11.2015 mitzuteilen, wann die Prüfung der Probe abgeschlossen sein wird und ob die Probe ggf. im Anschluss wieder ausgeführt werden wird. Sollte die Probe bei der Prüfung zerstört werden, ist dies mit der beigefügten Meldung über die Zerstörung von eingeführten Materialproben binnen vier Wochen nach erfolgter Zerstörung anzuzeigen.“

Schöne Grüße

MM

Drum ja auch „Warenprobe“ und nicht „Erprobungsware“
:smirk:
Da muss man dann nur den „Übergang in den freien Warenverkehr“ anmelden, was bei den Trümmern für diverse Diplomarbeiten auch von den Zöllnern als „eher unwahrscheinlich“ angesehen wurde („Was wollen Se denn mit diesem Zeug anfangen?“)
Ein paar von den Brocken bekam auch die Staatssammlung, (= Waren für Ausstellungen)

(das Problem lag darin, dass für die Zollveranschlagung auch die Transportkosten mit eingehen, und die lagen ein gutes Stück über dem Freibetrag, und für „Geologische Proben ohne kommerziellen Wert für Forschungszwecke“ gibt es keine eigene Zollkategorie)

Servus,

ja nun, Ware ist Ware, wie man hier erkennen kann - daran kommt man nicht vorbei:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp?Lang=de&Taric=2530000000&Expand=true&Area=&Level=1&SimDate=20151022&GoodsText=&OrderNum=&StartPub=&EndPub=&Regulation=#n2530000000-1

Ich schätze, hier wäre eine reguläre Einfuhr zum Übergang in den freien Warenverkehr bei gleichzeitiger Befreiung von der Einfuhr-Umsatzsteuer gem. § 1 Abs 2 Nr. 2 Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung angezeigt. Wollte sich bloß niemand beim Zoll so weit aus dem Fenster lehnen und entscheiden, ob es sich da nicht vielleicht doch um „Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht gebläht“ oder gar um „Dolomit, weder gebrannt noch gesintert“ handelte. Woran hätte er das auch erkennen sollen?

Vermutlich gibt es am Hauptzollamt Dortmund einen Zollmineralogen mit A 13, der zentral auf Bundesebene für das Kapitel 25 des Zolltarifs zuständig ist.

Schöne Grüße

MM