Identifikation für Wahl

hallo,

mich würde folgendes interessieren:

reicht es, wenn ich zur Wahl gehe und meinen Wahlschein vorlege? In meinem Wahlkreis wurde gar nicht der Versuch gestartet zu prüfen wer denn die Person ist, die da mit dem Wahlschein ankommt und gerade „seine“ Stimme abgeben will.

Ich meine heute muss man für Zigaretten, Alkohol etc seinen Perso vorzeigen, aber wenn ich wählen will, reicht ein kleiner Schein (der auf den ersten Blick nicht wesentlich anders aussieht wie die Ankündigung der nächste Altkleidersammlung), den mir theoretisch jeder aus dem Briefkasten klauen kann bzw den jeder Postbote bereits im Vorfeld verschwinden lassen kann und, wenn die Identität nicht überprüft wird, vielleicht auch mehrmals wählen gehen kann?!?

Gibt es keine Regelungen die vorschreiben, dass die Identität überprüft werden MUSS?

Gibt es keine Regelungen die vorschreiben, dass die Identität
überprüft werden MUSS?

§ 49 Europawahlordnung

"Stimmabgabe

(1) Wenn der Wähler den Wahlraum betritt, erhält er einen amtlichen Stimmzettel. Der Wahlvorstand kann anordnen, dass er hierzu seine Wahlbenachrichtigung vorzeigt.
[…]
(3) Danach tritt der Wähler an den Tisch des Wahlvorstandes. Auf Verlangen hat er seine Wahlbenachrichtigung abzugeben und, insbesondere wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, sich über seine Person auszuweisen.
[…]"

Soll heißen: Eine grunsätzliche Ausweispflicht ist nicht vorgesehen, sie kann aber vom Wahlvorstand bestimmt werden.

Gruß Andreas

Hi,
interessante Frage. Als weiteres Szenario was möglich wäre, werfe ich mal das Verkaufen von Stimmen ein.
Wenn ich normalerweise meine Stimme verkaufe fällt es schwer zu beweisen, dass ich wirklich die Leistung fürs Geld gebracht habe.
Das geht in diesem Fall mit der Weitergabe des Wahlscheins natürlich einfacher.

Gruß

rantanplan

Hi,
interessante Frage. Als weiteres Szenario was möglich wäre,
werfe ich mal das Verkaufen von Stimmen ein.

Das is möglich, klar - aber strafbar.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__107a.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__108b.html

Gruß Andreas

Hi,
auch die meisten Szenarien für Missbrauch von Wahlcomputern wären strafbar gewesen. Das hat das Bundesverfassungsgericht nicht davon abgehalten deren Nutzung in der bisherigen Form zu untersagen.

Gruß

rantanplan

auch die meisten Szenarien für Missbrauch von Wahlcomputern
wären strafbar gewesen.

Logisch, die Auswirkungen aber bei weitem drastischer und kaum einzudämmen.

Das hat das Bundesverfassungsgericht nicht davon abgehalten deren :Nutzung in der bisherigen Form zu untersagen.

Was auf Grund der technischen Möglichkeiten auch richtig und wichtig war.
Die Möglichkeiten bei den „klassischen“ Wahlstraftaten sind dagegen aber ein Witz.

Gruß Andreas

Hallo sportsman,

reicht es, wenn ich zur Wahl gehe und meinen Wahlschein
vorlege?

Theoretisch hat der Wahlvorstand das Recht einen Ausweiss
mit Addresse (in der Regel den Perso) einzusehen. Nur tun
das die wenigsten und ich erinnere mich nach 30 Jahren als
Wahlvorsteher an nur 3 oder 4 Fälle wo ich darauf bestanden
habe, weil mir etwas eigenartig vorkam.

… reicht ein kleiner Schein (…), den mir theoretisch jeder
aus dem Briefkasten klauen kann bzw den jeder Postbote bereits
im Vorfeld verschwinden lassen kann und, wenn die Identität
nicht überprüft wird, vielleicht auch mehrmals wählen gehen kann?!?

Ich vermute, du meinst jetzt die Wahlbenachrichtigungskarte und
nicht den Wahlschein. Einen Wahlschein bekommst du nur auf Antrag
um Briefwahl zu machen oder um in einem anderen Wahllokal deines
Wahlkreises zu wählen.

Mit der Wahlbenachrichtigungskarte MUSS der Dieb im Wahllokal
wählen gehen - oder für die aufgedruckte Person an die aufge-
druckte Addresse Briefwahlunterlagen bestellen. Diese kann er
dann auch wieder stehlen - aber das ist ein anderes Thema und
von den ‚verlorengegangenen‘ Wahlscheinen liegt in jedem Wahl-
lokal eine tagesaktuelle Liste vor!

Das Problem für so einen Räuber ist, dass er (oder sonst jemand,
was aber nichts ändert) persönlich im Wahllokal erscheinen
muss und nie genau weiss ob dort jemand sitzt, der ihn kennt,
oder das der Diebstahl gemeldet wurde und der Wahlvorstand
daher extrem aufmerksam wird.

Wenn der Wahlvorstand richtig arbeitet, darf niemand eine
Stimme in die Urne werfen, bevor sein ‚Stimmabgabevermerk‘
kurz Häckchen, im Wählerverzeichnis gemacht ist. In diesem
sind alle zulässigen Wählen einzeln aufgeführt und dort
steht auch drin, wenn eine Benachrichtigungskarte als ver-
loren oder gestohlen gemeldet wurde. Bei so einem Vermerk,
oder wenn der Richtige schon nur mit Perso (also ohne die
Wahlbenachrichtigungskarte) wählen war, fällt das auf. Und
dann wird es schnell eng / peinlich.

Interessanter ist es bei der Briefwahl und da kam es mWn
schon zu Betrugsfällen. Wenn in meinem Wahlbezirk (mit
großem Altenheim!) 30 % der Briefwähler ‚Die Violetten‘
gewählt haben sollten, wäre es Zeit die Zivildienstler
in dem Altenheim mal zu überprüfen *fg*

Das Problem ist grundsätzlich, dass bei der Briefwahl der
Wähler seine Stimme quasi anonym abgibt und man nie (trotz
der Unterschrift auf dem Wahlschein) sicher sein kann,
das der Wähler geheim, allein, selbst und unbeeinflusst
sein Kreuzchen gemacht hat. Daher ist die Briefwahl relativ
bedenklich und das Bundesverfassungsgericht hat sie nur
bedingt als zulässig bezeichnet.

Dazu ist es relativ unwahrscheinlich, dass sowas eine Wahl
nennenswert beeinflusst. Entweder es passiert in kleinstem
Rahmen - dann ist es demokratisch unkritisch. Oder es ist
groß organisiert - dann fällt es leicht auf und es gibt
den üblichen Sumpf von Mitwissern/Erpressern.

Ausserdem riskiert man dadurch für sich persönlich (z.B. als
Briefträger) und politisch ziemlich viel. Wenn es auffliegt,
dass in ABC für die Partei XYZ betrogen wurde, schadet es
dieser Partei wesentlich mehr, als die paar Stimmen nutzen
könnten.

Gibt es keine Regelungen die vorschreiben, dass die Identität
überprüft werden MUSS?

Nein - dann würden die heutigen Wahllokale zusammenbrechen.
Hier in Frankfurt am Main haben wir so ~ 1.300 Wähler und
bei einer hohen Wahlbeteiligung ist jetzt schon zu Stosszeiten
das Gemaule der Wähler über Wartezeiten groß.

Viele Grüße

Jake

Gibt es keine Regelungen die vorschreiben, dass die Identität
überprüft werden MUSS?

Nein - dann würden die heutigen Wahllokale zusammenbrechen.
Hier in Frankfurt am Main haben wir so ~ 1.300 Wähler und
bei einer hohen Wahlbeteiligung ist jetzt schon zu Stosszeiten
das Gemaule der Wähler über Wartezeiten groß.

Mit Verlaub halte ich das für nicht zutreffend. Ein Namensvergleich Anhand des Wählerverzeichnisses (in dem man ja eh abhaken muss) mit dem Perso/Reisepass dauert pro Person vielleicht drei Sekunden. Und bei anstehenden Wählern kann man ja im Vorhinein schon bitten Perso oder Pass bereit zu halten - wenn das nicht schon von alleine der Fall ist (und so kenne ich es an sich).

Für nötig halte ich eine solche pauschale Kontrolle aber tatsächlich auch nicht.

Gruß Andreas

wieso gibts eigentlich keine onlinewahl/telefonwahl?

Hallo,

erfreulicherweise nicht, im Wahllokal habe ich die Chance einen neuen Stimmzettel zu bekommen, wenn ich mich „verwählt“ habe. Eine elektronisch abegebene Stimme kann man nicht korrigieren (zumindest jetzt noch nicht).

Gruß Volker