Identitätscode an alte eMail

Hallo zusammen,

ich habe Windows 11 (früher Win10).
Wenn ich meinen Dateimanager aufmache habe ich oben rechts die Meldung „Bitte anmelde“.
Wenn ich dort draufklicke erscheint ein Fenster mit „Anmelden“ und meiner sehr alten eMailadresse.
Diese eMail-Adresse ist nicht mehr existend.
Statt dessen kann ich auch mein Kennwort verwenden. Aber das nimmt er nicht. Bricht auch mal ab. Da gehts einfach nicht weiter.
Zum wiederherstellen meines Kontos reichen Microsoft die Daten nicht die ich sende.
Nach erzeugen eines neuen Kontos will er weiterhin auf die alte eMailadresse den Code senden.
Ein eMailadresse das ich von Microsoft support erhalte, finde ich nicht.

Und da ist mir wer-weiss-was eingefallen. Kann mir jemand helfen ? Ich möchte doch nur der Aufforderung „Bitte anmelden“ genüge tun.

Beste Grüße
Abacuss

Hallo,

warum legst du dir nicht ein neues Konto an mit deiner aktuellen E-Mail-Adresse?

Das kann doch gar nicht sein.

Gruß
Christa

Ist die alte Adresse ggf. inzwischen bei dem betroffenen Mail-Anbieter neu registrierbar?

Dann würde ich den Weg gehen, um Zugriff auf deine bisheriges Microsoft-Konto zu erhalten. Wenn Du den Zugriff hast, kannst im Microsoft-Konto auf die nun gewünschte Adresse umregistrieren. Danach kannst Du die alte Adresse wieder kündigen.

Warum das Ganze: Jeder Andere könnte auf die gleiche Weise diese Alt-Adresse registrieren und sich Zugriff auf dein Microsoft-Konto verschaffen. Dabei ist es egal, ob derjenige das gezielt macht oder es nur Zufall ist. Jenachdem, welche Daten Du da hinterlassen hast, können die auch für unschöne Dinge verwendet werden. Das Gleiche würde natürlich auch andere Registrierungen betreffen, die Du mit der Mail-Adresse durchgeführt hast.

BTW: Regelmäßige Wechsel von Mail-Adressen sind eingentlich nur unter sehr speziellen Umständen sinnvoll.

Sollte man es dennoch machen, das Mail-Konto mindestens ein Jahr behalten, um zu sehen was da noch so reinkommt und aktiv bearbeiten (irgendwann mal bestellte Newsletter abbestellen/ummelden, dito mit darüber angelegte Accounts, …) nur „echten“ Spam so belassen, wie er ist.

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Natürlich kann das sein. Danke für die kompetente Antwort.

Stimmt, das müßte gehen. Danke Dir !

Nein, das kann nicht sein. Woher sollte dem neuen Konto denn die alte Adresse bekannt sein? Und wie willst du das denn gemerkt haben, wenn du doch angeblich keinen Zugriff auf die alte Mailadresse hast?

Das müsste wohl eher nicht gehen, hoffe ich für dich. Sonst könnte nämlich jeder kommen, alte Mailkonten wieder eröffnen und damit fremde Mails von Leuten empfangen, die nicht mitbekommen haben, dass die Adresse vom eigentlichen Empfänger geändert wurde.

Vielleicht kannst du einfach mal genauer schildern, was genau eine Anmeldung wofür von dir haben will. Fenster haben im allgemeinen einen Titel. Und ein Dateimanager will im allgemeinen keine Anmeldung.

Btw., Leute vor den Kopf stoßen, die ihre Kompetenz hier schon mehrfach bewiesen haben, weil sie dir helfen wollen, ist vielleicht nicht ganz so sinnvoll.

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Es ging natürlich. Meine Mailadressen beziehen sich auf meinen Namen. Nicht auf web.de, gmx oder sonstwen. [email protected].
btw. eine weitere Diskussion ist sinnlos

Endlich eine richtige Behauptung.

Natürlich geht das. Genauso wie Telefonummern werden auch Mail-Adressen nach einer kurzen Sperrzeit vom Anbieter wieder freigegeben. Wie kommst Du auf die Idee, es wäre ein Problem des Anbieters, wenn der Nutzers es versäumt, seine Kommunikationspartner über einen Adresswechsel zu informieren?

Definiere mal „kurz“. Bei GMX ist es zum Beispiel mindestens ein Jahr.

Und das ist auch gut so.

Du meinst, der hätte mit Datenschutz nicht so wirklich was zu tun?

Bei GMX ist es ein halbes Jahr. Es geht hier um die Frist ab der Kündigung. Zudem sagt die Handhabung eines Einzelnen noch nichts über Andere aus. Aus eine Art, etwas zu regeln, lässt sich auch nicht bestimmen, aus welcher Motivation heraus es so ist.

Wie gesagt … es ist vergleichbar mit der Vergabe von Mobilfunknummern bei denen die gleiche Problematik besteht. Auch dort werden Rufnummern relativ schnell wieder vergeben (und es ist dabei irrelevant, wie man nun schnell definiert. Eine Freigabe nach einem Jahr hat nicht wirklich weniger Risiko als nach einem Monat).

Hier kommt auch noch der Kontext hinzu. Bei dem beschriebenen Umstand dürfte es wahrscheinlicher sein, dass das alte Konto einigen Monaten bis Jahren gekündigt wurde.

Der von dir verlinkte Artikel bestätigt übrigens das von mir in den vorherigen Beiträgen Geschriebene.

Och … was sollen diese sinnfreien Verallgemeinerungen? Die Frage ist nicht, ob sich der Anbieter um Datenschutz kümmern muss, sondern ob er sich von rechtlichlicher Seite um genau die vorliegende Problematik kümmern muss. Und da gibt es ein klares Nein. Es ist Aufgabe des Nutzers. Der Mail-Anbieter kann die Adresse sofort freigeben. Wenn es nicht tut geschieht das nicht aus rechtlichem Zwang.

BTW: Es geht bei diesem Punkt gar nicht um Datenschutz, sondern um Datensicherheit.

Moin,

wohl wahr. Wem es gelingt, dem Dateimanager eine Aufforderung zum Anmelden zu entlocken, der lebt in einer anderen Welt.

Gruß
Ralf