IGeL beim Augenarzt: Sinn? Durchsetzung? Weitere Diagnose?

Hallo zusammen,

da in meiner Familie Augenbeschwerden nicht selten sind und ich zudem durch Bildschirmarbeit meine Augen ziemlich belaste, habe ich bei meinem letzten Routinebesuch (Kontrolle) beim Augenarzt einmal eine IGeL-Leistung gekauft.

  • Augeninnendruck und -Fotoscan der Netzhaut mit Speicherung der Aufnahmen.

Nun werde ich demnächst erneut zu derselben Augenklinik gehen und meine Augen kontrollieren lassen, zumal ich auch eine neue Brille zu benötigen scheine. Bei der Gelegenheit möchte ich gern, dass die damals aufgrund der IGeL-Leistung erstellte Aufnahme zu Vergleichszwecken herangezogen wird.

Nun die Fragen:
(1) Habe ich mit der IGeL-Aufnahme das Recht erworben, dass später ohne erneute Kosten meinerseits eine zweite Aufnahme zum Vergleich erstellt wird, oder dass wenigstens der Arzt ohne neue Aufnahme einen Scan der Netzhaut anfertigt und das gezeigte Bild mit dem Foto damals vergleicht?

(2) Falls nicht: muss ich also zur sinnvollen Nutzung der damaligen Aufnahme erneut eine IGeL-Leistung kaufen? Das wäre in meinen Augen (sic!) schon ein Betrug, denn ohne eine Vergleichsaufnahme wäre die erste Aufnahme absurd.

Danke Euch für jeden Tipp und Grüße.

Hallo,

Du hast für eine Maßnahme bezahlt und diese bekommen. Willst Du eine erneute Untersuchung, wirst Du auch wieder dafür bezahlen müssen.
Bevor Du noch mehr Geld für IGel-Leistungen ausgibst, solltest Du mal einen Blick hierhin werfen, denn es gibt idR gute Gründe, warum eine Leistung nicht von der GKV bezahlt wird:
IGeL Monitor - Startseite

&tschüß
Wolfgang

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Was ist denn das für eine Logik? Soll die 3. und 4. Aufnahme ebenfalls zu Vergleichszwecken gratis sein?
Woher nehmen Sie die Weisheit, zu beurteilen, ob ein Screening „absurd“ ist?
Es soll krankhafte Zustände geben, die man auch ohne Vergleichsmessung erkennt, wenn man die Augen untersucht.
Viele IGeL sind sinnlos und/oder werden falsch/unvollständig durchgeführt und dienen nur dem Umsatz der Arztpraxis. Aber eine Flatrate erwirbt sich der Patient nicht, wenn er Extras privat bezahlt.

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Die Aufnahmen werden genutzt um den aktuellen Status festzuhalten. Will man aktuellere Aufnahmen machen lassen, muss man erneut zahlen. Der Arzt kann aber auch während der Untersuchung direkt mit den letzten Aufnahmen vergleichen.

Lies Dir mal §263 StGB durch:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hervorhebung durch @Pierre

Du weißt vorher ganz genau, worauf Du Dich einlässt. Ich sehe hier keinen Verdacht auf Betrug. Einmal bezahlt, einmal untersucht und gespeichert.

Wobei ich vermute, dass das Ganze nur sinnvoll ist, wenn es bereits krankhafte Veränderungen gibt. Dann kann ein Arzt zu einem späteren Zeitpunkt eventuell abschätzen, wie schnell oder langsam sich irgend etwas entwickelt. Wenn erfreulicherweise die Netzhaut völlig in Ordnung ist, reicht die Info (am 11.10.24 alles unauffällig) völlig aus.

Zur Beobachtung/Dokumentation eines Krankheitsverlaufs bzw. einer Behandlung denke ich kann man recht sicher sagen dass es sinnvoll sein kann.

Es gibt aber auch verschiedene Erkrankungen, wie z.B. Herzerkrankungen und Diabetes, die negative Veränderungen des Auges begünstigen/verursachen können. Außerdem können bereits vorhandene Augenerkrankungen weitere Erkrankungen begünstigen.
Je nach Krankengeschichte könnte es also zumindest theoretisch Sinn machen um eine negative Veränderung des Auges frühzeitiger zu erkennen. Mir sind allerdings keine Statistiken oder Studien bekannt die einen tatsächlichen praktischen Nutzen bewerten, also z.B. wie sicher es ist dass eine negative Veränderung tatsächlich früher erkannt wird bzw. ob die frühere Erkennung bezüglich der Behandlung einen tatsächlichen Vorteil hat oder am Ende auf das selbe hinausläuft.
Am Ende ist es also ein Glücksspiel bei dem weder Chancen noch Gewinn bekannt sind.