Hallo zusammen,
da in meiner Familie Augenbeschwerden nicht selten sind und ich zudem durch Bildschirmarbeit meine Augen ziemlich belaste, habe ich bei meinem letzten Routinebesuch (Kontrolle) beim Augenarzt einmal eine IGeL-Leistung gekauft.
- Augeninnendruck und -Fotoscan der Netzhaut mit Speicherung der Aufnahmen.
Nun werde ich demnächst erneut zu derselben Augenklinik gehen und meine Augen kontrollieren lassen, zumal ich auch eine neue Brille zu benötigen scheine. Bei der Gelegenheit möchte ich gern, dass die damals aufgrund der IGeL-Leistung erstellte Aufnahme zu Vergleichszwecken herangezogen wird.
Nun die Fragen:
(1) Habe ich mit der IGeL-Aufnahme das Recht erworben, dass später ohne erneute Kosten meinerseits eine zweite Aufnahme zum Vergleich erstellt wird, oder dass wenigstens der Arzt ohne neue Aufnahme einen Scan der Netzhaut anfertigt und das gezeigte Bild mit dem Foto damals vergleicht?
(2) Falls nicht: muss ich also zur sinnvollen Nutzung der damaligen Aufnahme erneut eine IGeL-Leistung kaufen? Das wäre in meinen Augen (sic!) schon ein Betrug, denn ohne eine Vergleichsaufnahme wäre die erste Aufnahme absurd.
Danke Euch für jeden Tipp und Grüße.