Ignorierung eines Verbotsschildes

Hallo!

Nein, das hängt bezüglich des konkreten Polizisten als Person natürlich davon ab, was er gerade für eine dienstliche Aufgabe hat. Das ist aber eine andere Frage.

Wenn man von einer entsprechenden amtswegigen Wahrnehmung ausgehen kann (im juristischen Sinne), dann ist zu verfolgen. Es gibt allerdings einen Einstellungsgrund wegen Geringfügigkeit, allerdings ist der viel enger als das deutsche Opportunitätsprinzip.

Ein derart weit verstandenes Opportunitätsprinzip wie in Deutschland, wäre in Österreich verfassungswidrig (Art. 18 B-VG).

Gruß
Tom