Ignorierung eines Verbotsschildes

Hallo, ich bitte um Erhellung.

Berlin.

Ein AHV (absolutes Halteverbot ) wird von Betreiber sowie Gästen einer neuen Shisha Bar
ständig mißachtet.

Es soll eine Zufahrt für den dort verkehrenden Bus absichern. So sehe ich es.

Gibt es Ausnahmen für diese Leute oder kann  die Polizei in besonderen Fällen diese
Verkehrsdelikte ignorieren? Auch nun schon 6 Wochen lang?

Wird  hier mit zweierlei Maß gemessen?

Gruß Simone

Abend,

Ein AHV (absolutes Halteverbot ) wird von Betreiber sowie

das heißt Halteverbot. (sorry für die Klugscheißerei)

Es soll eine Zufahrt für den dort verkehrenden Bus absichern.
So sehe ich es.

Siehst nur du das so oder ist das so?

Gibt es Ausnahmen für diese Leute oder kann  die Polizei in
besonderen Fällen diese
Verkehrsdelikte ignorieren?

schau mal unter Oportunitätsprinzip.

Wird  hier mit zweierlei Maß gemessen?

Wieso? Bist Du ausgeschrieben worden und nun sauer weil die anderen nicht?

Grüße RS99

Gruß Simone

Hallo RS99,

nicht ich nenne es" AHV," sondern eine bei Tageslicht befragte Politesse.
Ich bin nur aus der Nachbarschaft und nicht unmittelbar betroffen.
Aus alten Zeiten kenne ich : gleiches Recht für alle.

Tagsüber wird kassiert wenn sich mal jemand verirrt. Nachts stehen 3 Autos hintereinander,
der Bus muß zum Anfahren der Haltestelle einen weiten Bogen fahren, kommt auf die Gegenfahrbahn, um an seine Haltestelle zu kommen und steht dann oft auch noch schräg.

Und die Polizei ignoriert das. Nur bei Arabern und Türken, finde ich nicht ganz richtig.
Das klärt auch nicht das OpportunietätsGesetz.
Gruß Sim…

Leider Schreibfehler,Sorry

Hallo,

selbstverständlich ist das nicht so wirklich OK. Schließlich hat das Schild ja nicht umsonst aufgestellt. Waum das da steht, das weiß ich natürlich nicht.

Man hat schon den Eindruck, das so manche Schilder nur zun Strafzettel  kassieren da sind…

Mit dem Oportunitätsprinzip hat sich die Staatsmacht schlichtweg einen Freibrief ausgestellt. Damit kann man jedes Nichttätig werden begründen. Will heißen, die Polizei kann, musss aber nicht (ist natürlich nicht für Straftaten gültig).

Insofern kann man das durchaus als „messen mit zweierlei Maß“ bezeichnen.

Gruß

Danke kokomiko50,

darauf wollte ich hinaus. Ist ja kein sehr beruhigendes Gefühl. Alle Leute mit denen ich bisher gesprochen habe stimmen mit mir überein: Wir haben Angst.
Nachts um 2 -3 Uhr werden die Stühle und Sessel von der Strasse geräumt.

Gruß Sim

Hallo Sim,

Du kannst Dich zusammen mit den Nachbarn an die Bezirksregierung wenden.

Das allerdings war schon in vielen Fällen völlig überflüssige Arbeit…

Sorry, aber gegen die Staatsmacht kommt man halt (nicht nur in einem solchen Fall) kaum an.

Gruß

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Hi,

unten sagst Du etwas über die Besitzer dieser Bar. Evtl. liegt das Problem hier und die Beamten bereiten sich mit dem Ausstellen von Strafezetteln mehr Ärger als mit dem ignorieren… http://www.spiegel.de/panorama/justiz/arabische-gros…

Gruss
K

Aus alten Zeiten kenne ich : gleiches Recht für alle.

Trugschluß Nr. 1: Der Grundsatz lautet „keine Gleichbehandlung im Unrecht“. Nur weil einer etwas falsch macht und bestraft wird, heißt das nicht, daß jeder andere auch bestraft wird. Umgekehrt: nur weil einer nicht bestraft wird, heißt das nicht, daß alle anderen auch nicht bestraft werden dürfen.

Und die Polizei ignoriert das. Nur bei Arabern und Türken,
finde ich nicht ganz richtig.

Trugschluß 2: Für den ruhenden Verkehr ist das Ordnungsamt zuständig und das arbeitet in der Regel nachts nicht, sondern nur zu den üblichen Bürozeiten zzgl. einige Stunden in den Randzeiten. Die Polizei wird nun tätig, wenn es tatsächlich zu Gefahrensituationen kommt und nicht jeder Polizist sieht einen kleinen Stau als solche an.

Nota bene: Ordnungsämter in größeren Städten haben mitunter eine Notbesetzung, an die man sich auch außerhalb der üblichen Zeiten wenden kann. Wenn die das Problem für eines halten, kommen die auch abends mal raus.

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Hallo Kasi,

auch Dir danke, auch für den Link. Das dürfte den Kern treffen.
Gruß Sim

Na C-Punkt,

dann muß man wohl die weitere Entwicklung abwarten. Auch Dir danke.
Gruß Sim

Abend,

da hat sich auch bei mir der Fehlerteufel eingschlichen.

das heißt Halteverbot. (sorry für die Klugscheißerei)

Ich meinte natürlich Haltverbot

Das „e“ ist dort zu viel und dann paßt auch meine Antwort.

RS99

Scheiß Rechtschreibkorrektur

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Ein AHV (absolutes Halteverbot ) wird von Betreiber sowie
Gästen einer neuen Shisha Bar
ständig mißachtet.

Beim Betreiber und den Gästen handelt es sich vermutlich um Araber. Da diese meist exorbitant gewaltbereit sind machen die Cops am liebsten das was am einfachsten ist. Ignorieren.

Glaube ich nicht. Sind wahrscheinlich lesbische, kommunistische Neger aus Albanien …

Grüße

fribbe

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‚der Staat‘

Mit dem Oportunitätsprinzip hat sich die Staatsmacht
schlichtweg einen Freibrief ausgestellt. Damit kann man jedes
Nichttätig werden begründen. Will heißen, die Polizei kann,
musss aber nicht (ist natürlich nicht für Straftaten gültig).

„Die Staatsmacht“ operiert nicht als großes Ganzes, sondern besteht aus den unterschiedlichsten Ebenen. Ich denke nicht, dass die Bundesregierung mit der örtlichen kommunalen Parkraumüberwachung unter einem Hut steckt und da was bei euch ausheckt.

Beamte können auch nicht willkürlich nicht tätig werden, sondern nur nach pflichtgemäßem Ermessen.

Bist du statt des Opportunitätsprinzips im Ordnungswidrigkeitsrecht dafür, dass ausnahmslos jeder Verstoß verfolgt wird?

Gruß
Paul

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Hallo!

So ungewöhnlich ist die Forderung nun auch wieder nicht. Das Opportunitätsprinzip, wie man es in Deutschland kennt, kennt man bei uns in Österreich zum Beispiel nicht und der Grund dafür ist eben genau der, dass man Willkür verhindern wollte.

Ich mein das jetzt ohne es zu werten, ich wollte nur darauf hinweisen, dass es durchaus verschiedene Ansichten und Lösungsansätze gibt.

Gruß
Tom

Hi,

ich weiss nicht wie es bei Euch in Österreich ist, aber leider ist es bei uns so dass Polizisten die einen Parkverstoss ahnden wollen in bestimmten Bezirken grosser Städte innerhalb von 2 Minuten von 50 „Bürgern“ umzingelt werden und an Ihrer Arbeit gehindert werden (im besten Fall, im schlimmsten Fall werden sie angegriffen) . Da muss man sich als Streife zu zweit schon fragen ob es Sinn macht dort wegen einem Falschparker einzuschreiten und so seine Gesundheit und evtl. auch seine Karriere zu gefährden. Bei einer Schlägerei mit 20 Personen kann man ja ohne Probleme Verstärkung rufen, aber der Funkspruch „Wir brauchen eine Hundertschaft, hier parkt jemand falsch“ wird wohl mittelfristig eine Versetzung in den Innendienst nach sich ziehen.

Ich könnte mir bei unserer politischen Lage, gerade in Berlin, folgende Belehrung des Vorgesetzten vorstellen wenn die Beamten denn doch konsequent überall einschreiten: „Herr Meier, sie haben da doch gestern einen Falschparker vor dieser Shisha-Bar aufgeschrieben. Eigentlich sehr lobenswert, aaaaber… sie hätten wissen müssen dass gerade da sowas sofort eskaliert. Eine Hundertschaft im Einsatz, die Presse meldet wieder Polizeigewalt mit aus dem Zusammenhang geschnittenen Szenen, die grüne Beszirksbürgermeisterin hat eine Anhörung im Rat wegen des „völlig überzogenen Einsatzes“ anberaumt und das linke Spektrum wirft uns mal wieder Rassismus vor. Das ist ganz schlechte PR für uns. Also wenn genau da demnächst wieder ein Auto falsch parkt… sie wissen schon“.

Den Beamten die hier wegschauen mache ich keinen Vorwurf. Da versagt seit Jahren die Politik.

Gruss
K

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Hallo!

ich weiss nicht wie es bei Euch in Österreich ist, aber leider
ist es bei uns so dass Polizisten die einen Parkverstoss
ahnden wollen in bestimmten Bezirken grosser Städte innerhalb
von 2 Minuten von 50 „Bürgern“ umzingelt werden und an Ihrer
Arbeit gehindert werden (im besten Fall, im schlimmsten Fall
werden sie angegriffen). Da muss man sich als Streife zu
zweit schon fragen ob es Sinn macht dort wegen einem
Falschparker einzuschreiten und so seine Gesundheit und evtl.
auch seine Karriere zu gefährden. Bei einer Schlägerei mit 20
Personen kann man ja ohne Probleme Verstärkung rufen, aber der
Funkspruch „Wir brauchen eine Hundertschaft, hier parkt jemand
falsch“ wird wohl mittelfristig eine Versetzung in den
Innendienst nach sich ziehen.

Das wird wahrscheinlich praktisch so sein unter diesen Voraussetzungen. Rein praktisch ist bei uns die Parkraumüberwachung aber in allen Städten an private Wachdienste delegiert (nichts wird schärfer überwacht als gebührenpflichtige Kurzparkzonen). Übergriffe sind glaube ich aber selten (wobei ich da keine Daten dazu habe, ist vom Geführ her so)

Ich könnte mir bei unserer politischen Lage, gerade in Berlin,
folgende Belehrung des Vorgesetzten vorstellen wenn die
Beamten denn doch konsequent überall einschreiten: „Herr
Meier, sie haben da doch gestern einen Falschparker vor dieser
Shisha-Bar aufgeschrieben. Eigentlich sehr lobenswert,
aaaaber… sie hätten wissen müssen dass gerade da sowas
sofort eskaliert. Eine Hundertschaft im Einsatz, die Presse
meldet wieder Polizeigewalt mit aus dem Zusammenhang
geschnittenen Szenen, die grüne Beszirksbürgermeisterin hat
eine Anhörung im Rat wegen des „völlig überzogenen Einsatzes“
anberaumt und das linke Spektrum wirft uns mal wieder
Rassismus vor. Das ist ganz schlechte PR für uns. Also wenn
genau da demnächst wieder ein Auto falsch parkt… sie wissen
schon“.

Das kann ich mir hier auch vorstellen, wenn zum Beispiel gewisse Touristen aus Deutschland, nämlich konkret der Schwarze Block wie zuletzt im Winter, in Wien antanzen um österreichische linksradikale Spinner zu unterstützen, und dann Geschäfte zertrümmert werden, dann ist selbstverständlich die Polizei und die böse (kapitalistische, rechtsextreme, patriarchalische, heteronormative etc.) Gesellschaft daran schuld, weil die sie ja dazu gezwungen hat das zu tun und gegen die Schwächsten der Gesellschaft, die solche Schlägertrupps ja klarerweise sind, darf man natürlich nicht einfach vorgehen. Sowas wäre unsozial.

Den Beamten die hier wegschauen mache ich keinen Vorwurf. Da
versagt seit Jahren die Politik.

Das stimmt, auch wenn sich auf der anderen Seite Vorwürfe gegen die Polizei durchaus manchmal als richtig herausstellen, was ich auch schon konkret mehrmals erlebt habe.

Gruß
Tom

Hallo!

Trugschluß Nr. 1: Der Grundsatz lautet „keine Gleichbehandlung
im Unrecht“. Nur weil einer etwas falsch macht und bestraft
wird, heißt das nicht, daß jeder andere auch bestraft wird.
Umgekehrt: nur weil einer nicht bestraft wird, heißt das
nicht, daß alle anderen auch nicht bestraft werden dürfen.

Stimmt zwar, geht aber konkret am Problem vorbei. Denn dieser Grundsatz besagt nur, dass man nicht das subjektive Recht darauf hat nicht bestraft zu werden, weil der andere rechtswidrig nicht bestraft wurde.

Das heißt aber nicht, dass nicht umgekehrt die objektive Verpflichtung des Staates bestünde die Kontrollen bzw. generell die Gesetzesvollziehung unter Beachtung des Gleichheitssatzes vorzunehmen.

Die zwei Dinge darf man nicht vermischen.

Gruß
Tom

So ungewöhnlich ist die Forderung nun auch wieder nicht. Das
Opportunitätsprinzip, wie man es in Deutschland kennt, kennt
man bei uns in Österreich zum Beispiel nicht und der Grund
dafür ist eben genau der, dass man Willkür verhindern wollte.

Muss in Österreich tatsächlich jede „Verwaltungsübertretung“ geahndet werden? Wenn ein Polizist an einer Reihe mit zwanzig parkenden Autos vorbeigeht, muss er bei jedem tätig werden?

Gruß
Paul