IHK - Existenzgründer: wie Antrag auf Befreiung?

Hallo zusamen,

angenommen man meldet ein Nebengewerbe an (z.b. onlinehandel).
Dann bekommt man Post von der IHK, die freudig auch mittels lachenden Personen auf Bildern mitteilt, dass man jetzt Zwangsmitglied bei Ihnen ist und sie Geld von einem wollen in Form von Grundbeitrag und gestaffelter Umlage.

Nun weiß ich, dass man sich auf Antrag in den ersten beiden Existenzjahren von einer solchen Beitragspflicht befreien lassen kann und im Dritten als auch Vierten Jahr muss man keinen Umlage-Anteil bezahlen, wenn man nicht mehr als 25.000,–Euro Gewinn macht. Doch bitte wie mache ich das in einem solchen Fall korrekt? Ich konnte keine eindeutige Antragsschrift bzw. Begründung gegenüber der IHK im Internet finden. Ich frag mal ganz einfach: Gibt es hierfür eine Vorlage die man verwenden könnte?

Angenommen man macht auch in den Folgejahren weniger als 5.000,–Euro Gewinn, wie wirkt sich das auf den IHK Beitrag aus bzw. was muss der Unternehmer in diesen Folgejahren aktiv hinsichtlich des IHK-Beitrags (die man ab dem dritten Jahr bezahlen MUSS) und der Umlage (von der man sich unter einer bestimmten Gewinnschwelle befreien lassen kann) aktiv tun?

Zudem wird man in dem IHK-Begrüßungsschreiben im angehängten Formular das man auszufüllen hat gefragt, ob man der Weitergabe der Daten an nicht öffentliche Stellen widersprechen möchte. Was bedeutet dies konkret wenn man dem tatsächlich widersprechen sollte, hat man Nachteile zu befürchten?

Moin,

dies könnte sich alles von IHK zu IHK unterscheiden. Daher wird sich das nicht pauschal beantworten lassen.
Am einfachsten ist es die IHK die dich angeschrieben hat anzurufen und dort nach zu fragen.
Die können es dir mit Sicherheit sagen.

Was die Datenweitergabe angeht:
Willst du irgendwelche Dienste der IHK Nutzen? Oder alleine schon die Zeitschrift ( bei uns das IHK Magazin) erhalten? Dann wäre es schon von Vorteil denen das zu erlauben. Denn nur so kann der Postdienst z.b. deine Adresse auf die Zeitung kleben.
In Zeiten der DSGVO dürfen die Daten eh nicht weit kommen.
Wiedersprichst du, dann wirst du aller wahrscheinlichkeit auch keine anderen Dinge von der IHK in Anspruch nehmen können, mit denen Externe Zulieferer zu tun haben.

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