IHK Pflichtbeitrag

Hallo,
ich bin leider Pflichtmitglied in der IHK. In 2011 habe ich eine Änderung in meinem Gewerbe vorgenommen. Dazu wurde auf dem Gewerbeamt zeitgleich eine Ab- und eine Anmeldung verfasst. Offensichtlich wurde durch den Sachbearbeiter die Anmeldung nicht an alle Stellen weitergemeldet. Aufgefallen ist mir das, als mich in 2018 ein Geschäftspartner auf eine Creditreformauskunft über mich aufmerksam machte, in der ich seit 2011 kein Gewerbe mehr ausübe. Das habe ich bei Creditreform korrigiert und plötzlich kennt mich auch die IHK wieder. Gestern stellte sie mir nun rückwirkend bis 2015 die Beiträge in Rechnung. Das kann ich nicht verstehen. 2015 bis 2018 haben sie sich nicht um mich gekümmert und auch ich habe keine Leistungen eingefordert.
Muss ich rückwirkend zahlen?

Ja, Du warst doch immer Mitglied. Und hättest Du Leistungen der Kammer benötigt (dazu gehört ja eine entsprechende Anforderung) so wäre der Fehler früher aufgefallen.
Du zahlst ja nicht für die individuelle Leistung, sondern für die Möglichkeit sie zu nutzen. Die Kammer vertritt ganz allgemein deine Interessen.

Und sie verlangt (und könnte das auch nur) für 3 Jahre zurück wegen der Verjährung.

MfG
duck313