Servus alle miteinander,
es geht um das Thema „Firmenname“. Ein Kommilitone und ich haben für eine Reihe von Aufträgen eine UG gegründet. Bedingt durch Zeitdruck und ein Problem mit dem Namen war es aus Sicht des Notars notwendig, ein Buchstabenkürzen anzufügen.
Wir haben das zähneknirschend so hingenommen um arbeiten zu können, und wollen den Namen jetzt nachträglich ändern. Leider ist die zuständige Person in unserer IHK Niederlassung mehr als unkooperativ, verweigert einen persönlichen Termin, reagiert teilweise wochenlang nicht auf Emails und blockiert einfach nur, ohne zu erklären, oder Argumente zu liefern.
Dazu meine Fragen:
Inwiefern ist die IHK bei der Eintragung ins Handelsregister beteiligt?
Ist tatsächlich eine einzige Person für die Genehmigung zuständig? Das kommt uns einigermaßen komisch vor.
Danke für eure Antwort(en)!