IKEA Hängematte DYNING ohne Kaufbeleg reklamieren

Nehmen wir an, jemand hätte vor einem Jahr bei Ikea Salzburg eine Hängematte, Modell DYNING, gekauft, die mit ca. 250kg (oder in diesem Jahr mit 300kg) Reißfestigkeit/Belastbarkeit angegeben ist. Bei einer Benutzung im Garten den ganzen Sommer über wurde sie nur bis max. 100kg belastet und gelegentlich mit Trinkwasser aus dem Gartenschlauch abgespritzt, also nicht einmal bei 40 Grad i.d. Maschine gewaschen. Nun reißt die Naht in der Mitte der Hängematte auf, da wo die zwei wesentlichen Stoffteile aneinandergenäht sind. Außerdem ist die Farbe blau durch das Sonnenlicht auf der Oberseite deutlich abgeblasst, die Farbe also nicht einmal UV-stabil.
Nehmen wir weiter an, ein Kaufbeleg ist nicht auffindbar und IKEA verweigert ohne Kaufbeleg jeden Umtausch. In diesem Jahr gibt es das gleiche Modell, aber in deutlich helleren Farben, vermutlich weil die alten Farben vom Vorjahr doch als China-Ware problematisch sein könnten, also wohl nicht nur das dunkelblau durch Sonnenlicht verblasst.
Wie sehen die gesetzlichen Möglichkeiten aus:

  1. Das Modell ist vom Design eindeutig IKEA zuzuordnen, Metallbügel und Trapezform ist sicher einzigartig. Ausserdem sieht man genau, wo der Namenszettel an der Rückseite angebracht war (NICHT da, wo es gerissen ist).
  2. Muss man nachweisen, dass die Farbe dunkelblau nur im Jahr 2008 verkauft wurde, um dennoch Garantie zu beanspruchen, die ja wohl 2 Jahre gelten soll?
  3. Sollte man im Internet prüfen, ob und wieviele Geschädigte es bereits gibt oder ggf. ob dies ein Einzelfall ist. Wenn die Naht wie zu vermuten eigtl. immer nach einem Sommer aufgehen würde, müsste wohl der Verbraucherschutz eine Rückrufaktion starten lassen. Oder?

Guten Tag (sieht man hier gerne)

Nehmen wir an, jemand hätte vor einem Jahr bei Ikea Salzburg
eine Hängematte, Modell DYNING, gekauft, …
Nehmen wir weiter an, ein Kaufbeleg ist nicht auffindbar und
IKEA verweigert ohne Kaufbeleg jeden Umtausch. …

und was hat IKEA Salzburg damit zu tun wenn die Hängematte bie IKEA in München und womöglich vor mehr als 2 Jahren gekauft wurde? (bzw. woher wissen die Leute in Salzburg dass es sich um deren Hängematte handelt?) Man könnte meinen, die wollen es schon etwas genauer wissen ob die Hängematte dort gekauft wurde, wo sie reklamiert wird, oder?

Wie sehen die gesetzlichen Möglichkeiten aus:

  1. Kassenzettel suchen - dann wieder zum IKEA laufen
  2. Klären ob GARANTIEANSPRÜCHE überhaupt gegeben sind. Im Falle von GEWÄHRLEISTUNG: nachweisen, dass es sich um einen Produktionsfehler und nicht um falsche Benutzung handelt
  3. Kann eine Recherche im Internet nicht schaden, ob es sich hier um einen serienmäßig auftretenden Fehler handelt und ob es ggf. eine Rückrufaktion gibt / gab / geben sollte

Schönen Abend noch
(jemand der seine Kassenzettel aufhebt aber keine IKEA-Hängematte hat)

Hallo,

  1. Das Modell ist vom Design eindeutig IKEA zuzuordnen,
    Metallbügel und Trapezform ist sicher einzigartig. Ausserdem
    sieht man genau, wo der Namenszettel an der Rückseite
    angebracht war (NICHT da, wo es gerissen ist).

Mag ja sein. Bist Du sicher, dass alle IKEA Läden auf der Welt rechtlich zusammengehören? Ansprüche bestehen aber nur gegen den Verkäufer. Und wenn IKEA Hong Kong und IKEA München rechtlich voneinander getrennt sind (z.B. bei Media Markt der Fall), muss IKEA Hong Kong nichts leisten wenn das Zeug bei IKEA München gekauft wurde. Wenn der Gerichtsvollzieher Geld von deinem Bruder haben will, darf er es bei dir ja auch nicht vollstrecken, nur weil du den gleichen namen Trägst.

  1. Muss man nachweisen, dass die Farbe dunkelblau nur im Jahr
    2008 verkauft wurde, um dennoch Garantie zu beanspruchen, die
    ja wohl 2 Jahre gelten soll?

Man muss schlicht beweisen, dass man die Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt bei einem bestimmten Verkäufer erworben hat. Ein Kassenbon hilft da ungemein. Dass IKEA auf solche Sachen Garantie gibt, wäre mir im übrigen neu. Sicher besteht Sachmängelhaftung. Da muss der Käufer aber beweisen, dass die Sache schon bei Übergabe mangelhaft war.

  1. Sollte man im Internet prüfen, ob und wieviele Geschädigte
    es bereits gibt oder ggf. ob dies ein Einzelfall ist. Wenn die
    Naht wie zu vermuten eigtl. immer nach einem Sommer aufgehen
    würde, müsste wohl der Verbraucherschutz eine Rückrufaktion
    starten lassen. Oder?

Wenn eine Sache nach einer bestimmten Zeit immer kaputt geht, ist die Qualität schlecht. Es gibt aber kein Gesetz, welches bestimmt, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „halten“ muss. Eine Rückrufaktion startet auch nicht der Verbraucherschutz (wie sollte das auch gehen?) sondern der Hersteller. Und verpflichtet dazu ist er auch nur, wenn das Produkt eine echte Gefahr birgt (Produkthaftungsgesetz). Dann hat er aber mit der Warnung selbst (nicht mehr benutzen!) seine Pflicht erfüllt. Austauschen oder Reparieren muss er nicht.

Fazit: Wenn das Zeug nichts taugt und IKEA nicht aus Kulanz ohne Nachweis tauscht, schmeißt man das Ding weg und überlegt sich, ob man zu hohe Ansprüche hat oder künftig woanders kauft, wobei auch andere Händler nicht ohne Nachweis Reklamationen anerkennen.

Gruß

S.J.

Mag ja sein. Bist Du sicher, dass alle IKEA Läden auf der Welt
rechtlich zusammengehören?

Mag ja sein, dass selbst innerhalb der EU unabhängige Filialen oder eigenständige Unternehmen existieren. Hier sollte IKEA Salzburg eine einfache Plausibilitätbetrachtung genügen: Wenn jemand z.B. keine 10km von IKEA Salzburg entfernt wohnt und in Salzburg reklamiert, dass die Wahrscheinlichkeit recht hoch ist, dass das Produkt auch dort gekauft wurde. Ich habe auch schon bei Baumaxx (Airport Center Salzburg) etwas ohne Beleg reklamiert und sofort ersetzt bekommen, OBWOHL es in Salzburg auch noch einen anderen Baumaxx gibt… aber vielleicht gehören die Baumaxx Salzburg oder Österreich ja zusammen, die gibt es ja wohl nicht sonst in der EU? Haben aber vielleicht bessere Kundennähe.

  1. Muss man nachweisen, dass die Farbe dunkelblau nur im Jahr
    2008 verkauft wurde, um dennoch Garantie zu beanspruchen, die
    ja wohl 2 Jahre gelten soll?

Man muss schlicht beweisen, dass man die Ware zu einem
bestimmten Zeitpunkt bei einem bestimmten Verkäufer erworben
hat. Ein Kassenbon hilft da ungemein. Dass IKEA auf solche
Sachen Garantie gibt, wäre mir im übrigen neu. Sicher besteht
Sachmängelhaftung. Da muss der Käufer aber beweisen, dass die
Sache schon bei Übergabe mangelhaft war.

Vielleicht nehme ich es mit dem Wort Garanite und Gewährleistung nicht so genau: ich meine, dass auf jedes Produkt in der EU, das neu an einen Privatverbraucher verkauft wird 2 Jahre lang Gewährleistung (Garantie?) besteht. Die Frage wäre jetzt, besteht das in diesem Beispiel gegenüber IKEA Salzburg oder IKEA SWEDEN (wo wohl alles nur die Hälfte kostet, obwohl die Lebenshaltungskosten doppelt so hoch sind…). Ich werde mal IKEA of Sweden schreiben, ob sie eine Rückrufaktion starten, denn ich habe jetzt die defekte Stelle auch mal von der Rückseite angeschaut. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Teil wirklich einen Sommer überstehen kann: da geht auch die Naht auf. Es ist die am meisten beanspruchte Naht, weil man direkt draufliegt. Andere Hängematten schreiben i.d. Regel, ob etwas für 100 oder 120kg Personen geeignet ist. Bei Ikea steht nur 300kg, das ist definitif eine falsche Auszeichnung, weil bei einer Person von nur 95-100 kg das Problem bei extrem seltener Nutzung schon aufgetreten ist.

Das darf bei einer Hängematte schon garnicht passieren - was Ikea ja eigtl. auch schon bestätigt hat.

  1. Sollte man im Internet prüfen, ob und wieviele Geschädigte
    es bereits gibt oder ggf. ob dies ein Einzelfall ist. Wenn die
    Naht wie zu vermuten eigtl. immer nach einem Sommer aufgehen
    würde, müsste wohl der Verbraucherschutz eine Rückrufaktion
    starten lassen. Oder?

Wenn eine Sache nach einer bestimmten Zeit immer kaputt geht,
ist die Qualität schlecht. Es gibt aber kein Gesetz, welches
bestimmt, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „halten“ muss.

Doch: wenn die Zusage gemacht wird. Wenn ein Produkt mit 300kg Belastbarkeit ausgeschrieben wird, dann muss es auch 300 kg aushalten. Bei Bergsteigerseilen muss jedes Seil mindestens das 10-fache (!) der Belastbarkeit aushalten. Natürlich kann man so einen Sicherheitsfaktor bei Ikea nicht erwarten.

Eine Rückrufaktion startet auch nicht der Verbraucherschutz
(wie sollte das auch gehen?) sondern der Hersteller.

Ich werde das Ding dem Verbraucherschutz übergeben - dann werden wir ja sehen, ob sich weitere um mindestens ihr Geld für ein offenbar überteuertes Produkt GEschädigte finden.

Guten Tag (sieht man hier gerne)

Nehmen wir an, jemand hätte vor einem Jahr bei Ikea Salzburg
eine Hängematte, Modell DYNING, gekauft, …
Nehmen wir weiter an, ein Kaufbeleg ist nicht auffindbar und
IKEA verweigert ohne Kaufbeleg jeden Umtausch. …

und was hat IKEA Salzburg damit zu tun wenn die Hängematte bie
IKEA in München und womöglich vor mehr als 2 Jahren gekauft
wurde? (bzw. woher wissen die Leute in Salzburg dass es sich
um deren Hängematte handelt?) Man könnte meinen, die wollen es
schon etwas genauer wissen ob die Hängematte dort gekauft
wurde, wo sie reklamiert wird, oder?

Wenn jemand direkt neben IKEA Salzburg wohnt wird er kaum in München einkaufen…
Das Modell hat wohl jedes Jahr eine neue Farbe, dunkelblau gab es wohl nur im letzten Jahr. Also hat der Schrot einen Sommer gehalten, obwohl das Plastik ja unverwüstlich aussah. Technisch ist es meiner Ansicht nach vorprogrammiert, das das Teil an der STelle der höchsten Belastung in der Mitte reisst bzw. die Nähte aufgehen. Ich kaufe zwar viel China-Ware, aber hier ist vielleicht auch der Designer/Ingenieur schuld, der außerhalb der Produktionsstätte sitzen mag (Schweden?).

(jemand der seine Kassenzettel aufhebt aber keine
IKEA-Hängematte hat)

Glückwunsch

Warum fragst Du, wenn Du es besser weißt?
Sag mal, warum fragst Du hier denn, wenn Du meinst alles bereits und dazu noch besser zu wissen?

Ich kann dir nur sagen: Rein rechtlich bist Du auf den absoluten Holzweg. Ob Du es nun hören willst oder nicht. Maßgeblich ist Recht und Gesetz und nicht Dein Bauchgefühl.

Gruß

S.J.

Hallo,

Wenn jemand z.B. keine 10km von IKEA Salzburg entfernt wohnt

… kann er trotzdem woanders eingekauft haben. Eine ‚recht hohe Wahrscheinlichkeit‘ führt noch langfe nicht zu einem Rechtsanspruch.

Aber der Kassenbon ist ja nun keine gesetzliche Vorgabe, den Kauf zu beweisen. Eine glaubwürdige Zeugenaussage sollte auch funktionieren.

Vielleicht nehme ich es mit dem Wort Garanite und
Gewährleistung nicht so genau: ich meine, dass auf jedes
Produkt in der EU, das neu an einen Privatverbraucher verkauft
wird 2 Jahre lang Gewährleistung (Garantie?) besteht.

Lies dazu mal faq:1152 Du wirst dort finden, dass es um Sachmangelhaftung geht und diese sich ausschließlich auf Mängel bezieht, die bereits beim Kauf vorliegen. Es gibt kein gesetzliches Recht auf Mindeshaltbarkeitszeit.


nur 95-100 kg das Problem bei extrem seltener Nutzung schon
aufgetreten ist.

Nunja. Es soll auch Gewebe geben, die wie die Farben im Stoff auch durch UV-Strahlung beeinträchtigt werden. Bei Seide zum Beispiel ist das so. Das hat mit der Beanspruchung durch das Gewicht dann gar nichts zu tun.
Natürlich könnte die Naht auch zu weit am Rand vom Stoff sein und dieser dann ausfransen. Das wäre dann vielleicht ein anderer Fall, aber das kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

Wenn eine Sache nach einer bestimmten Zeit immer kaputt geht,
ist die Qualität schlecht. Es gibt aber kein Gesetz, welches
bestimmt, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „halten“ muss.

Doch: wenn die Zusage gemacht wird. Wenn ein Produkt mit 300kg
Belastbarkeit ausgeschrieben wird, dann muss es auch 300 kg
aushalten.

Ja. Zum Zeitpunkt des Kaufes. Später nicht mehr.

Ich werde das Ding dem Verbraucherschutz übergeben - dann
werden wir ja sehen, ob sich weitere um mindestens ihr Geld
für ein offenbar überteuertes Produkt GEschädigte finden.

Viel Glück.

Gruß
loderunner (ianal)

Hi,

im Internet findet sich zu solchen Fragen ein Artikel, in dem es wie folgt heißt:
„Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, den Kauf nachzuweisen. So kann ein Zeuge beim Einkaufen dabei gewesen sein und den Kauf bestätigen – der Ehepartner oder die eigenen Kinder. Als glaubwürdiger gelten aber in der Regel Zeugen, die nicht verwandt oder verschwägert sind. Eine weitere Beweismöglichkeit sind Kontoauszüge: Hat der Kunde mit Maestro-Karte, Kredit- oder Kundenkarte bezahlt, wurde die Rechnung vom Konto abgebucht.“

Ich vermute mal, das ist EU-Recht…

Quelle: http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Gew…

Viele Grüße
Stefanie

Hi There,
na endlich mal eine kompetente Antwort: ein Kaufbeleg ist also nicht zwingend notwendig wie IKEA Salzburg falsch behauptet. Natürlich werde ich meine Kreditkartenabrechnung vom letzten Jahr prüfen, an welchen Tagen ich bei IKEA eingekauft habe. Mit den REchnungsnummern dann wieder zu IKEA gehen, damit die die Produkte einsehen, die auf den entsprechenden Rechnungsnummern eingekauft wurden. So wurde es mir ja von einer anderen IKEA-Geschädigten, die das ähnlich (nicht mit der Hängematte) durchgemacht hat, empfohlen. Leider darf IKEA nicht einfach die Nr. meiner Kreditkarte mit dem vermutlichen Kaufmonat im letzten Jahr prüfen - das sei gegen den Datenschutz. Aber von selbst bieten sie die Möglichkeit der Rechnungsnummerprüfung garnicht an, sondern lügen einem etwas vor, dass der Kaufbeleg zwingend vorgeschrieben sei, was ja nun jeder Laie (wie ich) weiss, reine Abwimmelung von berechtigten Ansprüchen ist…
Ciao, rob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ich vermute mal, das ist EU-Recht…

Oweiah. Ich wusste gar nicht, dass ebay ansteckend ist.

Quelle:
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Gew…

Der Artikel ist leider ziemlich missverständlich und stellenweise sogar falsch. Zum Beispiel lässt man völlig unter den Tisch fallen, dass es ausschließlich um Mängel geht, die bereits beim Kauf vorliegen. Und im letzten Absatz werfen sie Garantie und Sachmangelhaftung ganz in einen Topf, indem sie sich darüber beschweren, dass manche Werbung von einer 2-Jahre-Herstellergarantie spräche, obwohl das doch das gleiche sei wie die gesetzliche Sachmangelhaftung. Da hat jemand leider nicht viel Ahnung bewiesen.

na endlich mal eine kompetente Antwort:

Nunja. Sie hat Deine Meinung bestätigt, aber kompetent ist etwas anderes.

ein Kaufbeleg ist also
nicht zwingend notwendig wie IKEA Salzburg falsch behauptet.

Wenn es um Garantie ginge, wäre er unter Umständen notwendig. Da dürfte man dem Kunden sogar vorschreiben, dass er persönlich reklamieren und dabei rote Socken tragen muss. Du solltest also erstmal klären, ob es um Garantie oder Sachmangelhaftung geht.
Aber das habe ich Dir ja schon unten geschrieben.

Gruß
loderunner (ianal)

Aber der Kassenbon ist ja nun keine gesetzliche Vorgabe, den
Kauf zu beweisen. Eine glaubwürdige Zeugenaussage sollte auch
funktionieren.

na also

Vielleicht nehme ich es mit dem Wort Garanite und
Gewährleistung nicht so genau: ich meine, dass auf jedes

Nunja. Es soll auch Gewebe geben, die wie die Farben im Stoff
auch durch UV-Strahlung beeinträchtigt werden.

Deshalb müsste die Sachmänglehaftung greifen: Die Hängematte ist für den Betrieb im Freien gedacht. Im Freien gibt es Sonne und UV-Strahlen. Die zugesicherte Eigenschaft, dass die Hängematte im Freien benutzt werden kann, trifft praktisch nicht zu.

Wenn eine Sache nach einer bestimmten Zeit immer kaputt geht,
ist die Qualität schlecht. Es gibt aber kein Gesetz, welches
bestimmt, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „halten“ muss.

Doch: wenn die Zusage gemacht wird. Wenn ein Produkt mit 300kg
Belastbarkeit ausgeschrieben wird, dann muss es auch 300 kg
aushalten.

Ja. Zum Zeitpunkt des Kaufes. Später nicht mehr.

Wenn ein neuer PKW wesentlich mehr Sprit verbraucht als im Werbematerial steht, scheint der Sachverhalt doch ähnlich zu sein. Nur bei falsch beworbenem Spritverbrauch wird niemand direkt verletzt. Wieviele Rückrufaktionen gab es schon bei Autos, nur wenn ein Tankdeckel undicht ist und 4 von 400000 Autos in Brand geraten sind? Oder nur weil 1-2 Laptop-Batterien explodiert sind, mussten schon hunderttausende Batterien getauscht werden - ähnlich wie bei manchem Handy, wo den (sehr wenigen) Betroffenen das Halbe Gesicht wegexplodiert ist. Bei einer derart defekten Hängematte kann leicht eine Querschnittslähmung resultieren. Deshalb ist es wohl auch grob fahrlässig, wenn IKEA Salzburg bzw. jetzt IKEA Schweden die Gefahr nicht ernst nimmt und zumindest eine Rückrufaktion bei diesem China-Schrott prüft.
Also, ich denke ein Betrieb, der ein Produkt vertreibt, haftet dafür - ganz unabhängig von den EU-Gewährleistungsgesetzen. Wenn ein Auto nur am Tag des Verkaufs funktionierende Bremsen hat und danach Fussgänger am Zebrastreifen überfährt, kann sich die Autofirma auch nicht herausreden, dass das Auto ja nur am Tag des Verkaufes die zugesicherte Eigenschaft haben soll. Ebenso muss eine Waage im Markt ja auch funktionieren, bis zur nächsten Eichung… Das entspricht doch dem Prinzip genau einem Gesetz für Funktionsgarantie.

Hallo,

Deshalb müsste die Sachmänglehaftung greifen: Die Hängematte
ist für den Betrieb im Freien gedacht. Im Freien gibt es Sonne
und UV-Strahlen. Die zugesicherte Eigenschaft, dass die
Hängematte im Freien benutzt werden kann, trifft praktisch
nicht zu.

Doch. Sie wurde doch bereits über ein Jahr benutzt.
Es gibt keine gesetzliche Mindesthaltbarkeit.

Ja. Zum Zeitpunkt des Kaufes. Später nicht mehr.

Wenn ein neuer PKW wesentlich mehr Sprit verbraucht als im
Werbematerial steht, scheint der Sachverhalt doch ähnlich zu
sein.

Nein. Das besteht ja bereits zum Zeitpunkt des Kaufes. Wenn das erst nach einem Jahr auftritt, wird der Kunde wohl leer ausgehen, je nach Ursache des Problems.

Wieviele Rückrufaktionen gab es schon bei…

Eine Rückrufaktion hat genau gar nichts damit zu tun, die kommt vom Hersteller. Und sie führt nicht mal zu Ersatzansprüchen, wenn die zwei Jahre Sachmangelhaftung vorbei sind.

Bei einer derart defekten
Hängematte kann leicht eine Querschnittslähmung resultieren.

Wenn der Kunde den Defekt bemerkt und sich trotzdem drauflegt, ist er selber schuld.
Aber mit Sachmangelhaftung hat es natürlich trotzdem nichts zu tun.

Deshalb ist es wohl auch grob fahrlässig, wenn IKEA Salzburg
bzw. jetzt IKEA Schweden die Gefahr nicht ernst nimmt und
zumindest eine Rückrufaktion bei diesem China-Schrott prüft.

Das weiß niemand von uns. Bis zur Rückrufaktion muss der Kunde den Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes selber beweisen.

Also, ich denke ein Betrieb, der ein Produkt vertreibt, haftet
dafür - ganz unabhängig von den EU-Gewährleistungsgesetzen.

Nein. Der Hersteller haftet für seine Produkte. Und EU-Gewährleistungsgesetze gibt es nicht.

Wenn ein Auto nur am Tag des Verkaufs funktionierende Bremsen
hat und danach Fussgänger am Zebrastreifen überfährt, kann
sich die Autofirma auch nicht herausreden, dass das Auto ja
nur am Tag des Verkaufes die zugesicherte Eigenschaft haben
soll.

Nein. Es muss die ‚übliche Beschaffenheit‘ haben. Das ist natürlich bei einem Auto schon eine andere als bei einer billigen Hängematte.

Ebenso muss eine Waage im Markt ja auch funktionieren,
bis zur nächsten Eichung…

Für eichpflichtige Produkte gelten ganz andere Regeln. Wie für den Handel zwischen Profis überhaupt.

Das entspricht doch dem Prinzip genau einem Gesetz für
Funktionsgarantie.

Ja. Aber eben nicht für Ikea-Hängematten.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo und danke f.d. bisherigen Bemühungen, mir Klarheit zu verschaffen !

Ich vermute mal, das ist EU-Recht…

Oweiah. Ich wusste gar nicht, dass ebay ansteckend ist.

OK, es gibt also kein EU-Recht, sondern nur nationale Gesetze und ein paar Richtlinien…

Der Artikel ist leider ziemlich missverständlich und
stellenweise sogar falsch. Zum Beispiel lässt man völlig unter
den Tisch fallen, dass es ausschließlich um Mängel geht, die
bereits beim Kauf vorliegen. Und im letzten Absatz werfen sie
Garantie und Sachmangelhaftung ganz in einen Topf, indem sie
sich darüber beschweren, dass manche Werbung von einer
2-Jahre-Herstellergarantie spräche, obwohl das doch das
gleiche sei wie die gesetzliche Sachmangelhaftung. Da hat
jemand leider nicht viel Ahnung bewiesen.

Bei diesem Thema gibt es wohl viel Klärungsbedarf…

na endlich mal eine kompetente Antwort:

Nunja. Sie hat Deine Meinung bestätigt, aber kompetent ist
etwas anderes.

Punkt verstanden, aber trotzdem fand ich die Antwort kompetent, weil mit Quellenangabe und Argumenten zum Thema geantwortet wurde und nicht im Sinne von ‚wenn Du eh schon alles weisst, warum postest Du hier‘

ein Kaufbeleg ist also
nicht zwingend notwendig wie IKEA Salzburg falsch behauptet.

Wenn es um Garantie ginge, wäre er unter Umständen notwendig.
Da dürfte man dem Kunden sogar vorschreiben, dass er
persönlich reklamieren und dabei rote Socken tragen muss. Du
solltest also erstmal klären, ob es um Garantie oder
Sachmangelhaftung geht.

Ich denke Sachmmangelhaftung: ich erwarte, dass letztlich aufgrund des Designs der Fehler bei jeder dieser Hängematten auftritt, wenn sie regelmässig benutzt wird, weil letztlich vier (2x2) Teile zusammengenäht werden und an einer Stelle der höchsten Belastung nur ein dünner Faden voll belastet wird. Das scheint mir ein Fehler im Produkt zu sein, der natürlich beim Kauf schon vorhanden ist. Aber der Fehler wird wohl zwangsläufig immer auftreten. Ich habe mich nun nach anderen Hängematten umgeschaut, da gibt es viele verschiedenen Arten, die völlig unterschiedlich aufgebaut sind, aber niemals (warum wohl) an der Stelle der Hauptbelastung auf einen einzelnen Faden setzen. Also entweder ein durchgehender Stoff oder Gitterbahnen aus Schnüren. Auch wird immer eine ‚empfohlene‘ Gewichtsklasse (z.B. bis 120kg) angegeben. Bei IKea sollte klargestellt werden, dass das Design wohl nur für Kinder unter 60kg länger als einen Sommer halten kann.

Aber das habe ich Dir ja schon unten geschrieben.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Ich denke Sachmmangelhaftung: ich erwarte, dass letztlich
aufgrund des Designs der Fehler bei jeder dieser Hängematten…

Na, dann ist es ja kein Problem. Such Dir einen Sachverständigen, der Dir das bescheinigt (musst Du natürlich erstmal selber bezahlen) und dann einen Richter, der Dir das dazu passende Urteil fällt.

Vor allem letzteres wird wohl schwierig werden, denn es gibt kein Gesetz, das eine Mindesthaltbarkeit… aber das hatten wir ja schon. Du müsstest also nachweisen, dass man bei einer Hängematte von Ikea regelmäßig von einer Haltbarkeit von mindestens zwei Jahren ausgeht, völlig unabhängig von allen Umgebungsbedingungen (oder Du weist diese Bedingungen lückenlos nach) und deshalb ein Mangel besteht. Und Du musst damit rechnen, dass Ikea mit einem Gegengutachten auftritt, dem zufolge der Kunde die Matte falsch behandelt hat (zu starkem Sonnenlicht, Regen etc. ausgesetzt) und ohnehin bei einem Billigprodukt mit einer Haltbarkeit nur von einem Jahr zu rechnen ist.

Viel Glück.

Gruß
loderunner (ianal)