Nehmen wir an, jemand hätte vor einem Jahr bei Ikea Salzburg eine Hängematte, Modell DYNING, gekauft, die mit ca. 250kg (oder in diesem Jahr mit 300kg) Reißfestigkeit/Belastbarkeit angegeben ist. Bei einer Benutzung im Garten den ganzen Sommer über wurde sie nur bis max. 100kg belastet und gelegentlich mit Trinkwasser aus dem Gartenschlauch abgespritzt, also nicht einmal bei 40 Grad i.d. Maschine gewaschen. Nun reißt die Naht in der Mitte der Hängematte auf, da wo die zwei wesentlichen Stoffteile aneinandergenäht sind. Außerdem ist die Farbe blau durch das Sonnenlicht auf der Oberseite deutlich abgeblasst, die Farbe also nicht einmal UV-stabil.
Nehmen wir weiter an, ein Kaufbeleg ist nicht auffindbar und IKEA verweigert ohne Kaufbeleg jeden Umtausch. In diesem Jahr gibt es das gleiche Modell, aber in deutlich helleren Farben, vermutlich weil die alten Farben vom Vorjahr doch als China-Ware problematisch sein könnten, also wohl nicht nur das dunkelblau durch Sonnenlicht verblasst.
Wie sehen die gesetzlichen Möglichkeiten aus:
- Das Modell ist vom Design eindeutig IKEA zuzuordnen, Metallbügel und Trapezform ist sicher einzigartig. Ausserdem sieht man genau, wo der Namenszettel an der Rückseite angebracht war (NICHT da, wo es gerissen ist).
- Muss man nachweisen, dass die Farbe dunkelblau nur im Jahr 2008 verkauft wurde, um dennoch Garantie zu beanspruchen, die ja wohl 2 Jahre gelten soll?
- Sollte man im Internet prüfen, ob und wieviele Geschädigte es bereits gibt oder ggf. ob dies ein Einzelfall ist. Wenn die Naht wie zu vermuten eigtl. immer nach einem Sommer aufgehen würde, müsste wohl der Verbraucherschutz eine Rückrufaktion starten lassen. Oder?