Guten Tag,
ich hätt da mal ne fiktive Frage:
Angenommen, jemand beschließt, sein altes Auto auf Kosten der Öffentlichkeit zu entsorgen. Das Fahrzeug wird z. B. auf einem Pendlerparkplatz abgestellt, die Kennzeichen bleiben dran. Dann teilt man der Zulassungsbehörde mit, man habe das Fahrzeug verkauft, ebenso verfährt man mit der Versicherung (geht das überhaupt ohne irgendeinen Nachweis?).
Bei der nach gewissem Zeitablauf erfolgenden ambulanten Befragung durch einen Polizeibeamten antwortet man, daß das Fahrzeug verkauft sei. Einen Kaufvertrag kann man nicht vorweisen, ebensowenig natürlich einen Verwertungsnachweis.
Käme dieser Jemand damit durch?
Grüße TG