Illegale Altfahrzeugentsorgung

Guten Tag,

ich hätt da mal ne fiktive Frage:

Angenommen, jemand beschließt, sein altes Auto auf Kosten der Öffentlichkeit zu entsorgen. Das Fahrzeug wird z. B. auf einem Pendlerparkplatz abgestellt, die Kennzeichen bleiben dran. Dann teilt man der Zulassungsbehörde mit, man habe das Fahrzeug verkauft, ebenso verfährt man mit der Versicherung (geht das überhaupt ohne irgendeinen Nachweis?).

Bei der nach gewissem Zeitablauf erfolgenden ambulanten Befragung durch einen Polizeibeamten antwortet man, daß das Fahrzeug verkauft sei. Einen Kaufvertrag kann man nicht vorweisen, ebensowenig natürlich einen Verwertungsnachweis.

Käme dieser Jemand damit durch?

Grüße TG

Hallo,

Angenommen, jemand beschließt, sein altes Auto auf Kosten der
Öffentlichkeit zu entsorgen. Das Fahrzeug wird z. B. auf einem
Pendlerparkplatz abgestellt, die Kennzeichen bleiben dran.
Dann teilt man der Zulassungsbehörde mit, man habe das
Fahrzeug verkauft, ebenso verfährt man mit der Versicherung
(geht das überhaupt ohne irgendeinen Nachweis?).

Bei der nach gewissem Zeitablauf erfolgenden ambulanten
Befragung durch einen Polizeibeamten antwortet man, daß das
Fahrzeug verkauft sei. Einen Kaufvertrag kann man nicht
vorweisen, ebensowenig natürlich einen Verwertungsnachweis.

Man muss schon Ross und Reiter nennen sonst tut sich bei der Versicherung und Steuer gar nichts. Wird ein Fahrzeug ab- oder Umgemeldet teilt die Zulassungsbehörde dies der Zollbehörde (zieht die Kfz Steuer ein) mit. Ebenso der Versicherung. Wird beides nicht mehr bezahlt wird das Fahrzeug „zwangsentsempelt“ und die fälligen Beträge eingetrieben.

Derjenige der zuletzt als Halter gemeldet ist ist für das Fahrzeug zuständig und muss die Kosten tragen.

Deswegen ist es immer ein gewisses Risiko ein Fahrzeug angemeldet zu verkaufen, zumindest wenn der Käufer nicht greifbar ist.

Gruß vonsales

Hallo,

Käme dieser Jemand damit durch?

. Er ist nach wie vor der Halter und damit hält sich die Staatsgewalt an ihn. Sonst würden wohl fast 50% aller Fahrzeuge letztlich so „entsorgt“ werden. So schnell lässt sich Väterchen Staat nicht hinters Licht führen.

Gruß
vdmaster

Danke
Ok, das dachte ich mir schon.

Danke den Antwortenden.

Grüße TG

Hallo!

Angenommen, jemand beschließt, sein altes Auto auf Kosten der
Öffentlichkeit zu entsorgen. Das Fahrzeug wird z. B. auf einem
Pendlerparkplatz abgestellt…

Funktioniert nur, wenn Zeugen und Mitwisser sowie Kennzeichen und Fahrgestellnummer beseitigt werden. Ansonsten ist der letzte aktenkundige Fahrzeughalter dran.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Funktioniert nur, wenn Zeugen und Mitwisser sowie Kennzeichen
und Fahrgestellnummer beseitigt werden. Ansonsten ist der
letzte aktenkundige Fahrzeughalter dran.

Ok. Die Frage gärte in meinem Gehürn, weil mir auffiel, daß Leute, die in meiner Straße wohnen, ihr altes Auto seit einem Monat auf einem Bahn-Pendlerparkplatz einer 40 km entfernten Kleinstadt in angemeldetem Zustand stehen lassen, ohne daß es je bewegt wurde.

Grüße TG