Hallo, Kumpel Alfred hat offenbar illegale Downloadseiten besucht und die Schnüffler der Kanzlei Waldorf-Frommer angelockt. Der Ablauf:
September 2019
Alfred besucht offenbar illegale Downloadseiten.
Dezember 2019 – Januar 2020
Alfred ist weitgehend verreist. Diverse PDF-Belege von Flug-, Hotel- und Kfz-Buchungen und ein Rückflug-Bordpass vom 22.1. liegen vor.
21. Dezember 2019
AG Coburg schickt Alfred postalisch einen Mahnbescheid über 1000 Euro wegen Urheberrechtsverletzung + 143 Euro NK. Zwei Wochen Widerspruchsfrist. Alfred ist jedoch noch länger weit weg und sieht das nicht.
22. Januar 2020
Alfred heute zurück und findet sogleich den o.g. Mahnbescheid vom 21.12. 2019. Die Widerspruchsfrist ist ja längst abgelaufen. Andere stressige Dinge (Beruf, Jahresbeginndinge, Poststapel) belegen seine Aufmerksamkeit. Er schickt also keinen verspäteten Widerspruch los.
24. Januar 2020
AG Coburg schickt Vollstreckungsbescheid über 1000 Euro + jetzt 187 Euro NK. A.d. Kleingedruckten: „Gegen den Vollstreckungsbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden.“
Alfred bestreitet nicht, online stibitzt zu haben. Er würde es aber bestreiten, wenn es nicht wirklich nachweisbar ist (es ging angeblich nur um seltene Musiktitel, nicht um Film oder Game oder Tophits). 1000 Euro will er nicht zahlen.
Aus einem früheren Fall anderer Bekannter glaube ich zu wissen: Hätte man rechtzeitig Widerspruch eingelegt, hätte Waldorf-Frommer die ganze Angelegenheit womöglich nicht weiter verfolgt. Soll er einfach mal Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen? Soll er Belege für seine Reise (Flug- und Hotelbuchungen) beifügen? Oder gibt es RA-Kanzleien, die so was im Akkord erledigen? Um Stress abzuwenden, wäre Alfred bereit, eine RA-Kanzlei zu beschäftigen, die auf Waldorf-Frommer-Abwehr spezialisiert ist und sagen wir weniger als 300 Euro kassiert.
Was meint Ihr? Danke!