Hallo!
Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung beschäftigt mich eine Frage: Eine Person - sprechen wir einfachheitshalber von Mutter und Sohn -, also die Mutter hat ihren Sohn - das einzige Kind - mit Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc.pp. ausgestattet. Nun kommt die Mutter, die in einem Kurstift in einer eigenen Wohnung lebt, ins Krankenhaus und man weiß nicht genau, ob sie wie bisher ohne Hilfe zurechtkommen können wird. Der Sohn lebt in Australien, kommt herübergeflogen, sucht für vierzehn Tage eine Unterkunft und regelt alle Dinge: Betreuung im Stift, Anhebung der Pflegestufe und was es sonst zu tun gibt. Könnte er für diesen Zeitraum eine Erstattung der Unkosten, Pflegegeld oder so etwas beantragen?
Gruß
Eva
Hallo,
ja, kann er, allerdings nur von der Mutter und die ist nicht gesetzlich verpflichtet, sondern „nur“ moralisch.
Die Pflegeversicherung leistet nur das, was die Mutter bei ihr beantragt hat, in diesem Falle dürfte das Pflegegeld sein, es sei denn, dass nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ein Wechsel in die vollstationäre Pflege erforderlich sein wird. Dann gäbe es auch kein Pflegegeld mehr, sondern Pflegesachleistungen in Form der vollstationären Pflege.
Haushaltshilfe (zulasten der Krankenkasse) scheidet in diesem Falle wohl aus.
Gruss
Czauderna
Hallo newcallas,
ich stimme Guenter_Czauderna vollumfänglich zu.
Kleine Ergänzung: In der Vollmacht könnte eine Entschädigungsregelung enthalten sein, das müsste man mal noch nachlesen. Das würde aber dann ggf. auch zu einer Zahlung von Mutter an Sohn führen und nicht zu einer Leistung der Pflege- oder Krankenkasse oder anderen (Sozial-)behörde.
Viele Grüße vom T3ssut0