Im Einzelfall Ausnahmen

Hi,

in einem Verein gibt es seit zwei Jahren einen Kreisverband. In diesem Verein soll laut Bundessatzung der Vorstand eines Kreiesverbandes stets mindestens zur Hälfte aus Frauen bestehen.

Allerdings gibt es laut Bundessatzung eine Ausnahme: „Kreis- und Ortsverbände, deren Frauenanteil bei weniger als einem Viertel liegt, können im Einzelfall Ausnahmen beschließen.“

Nun lag der Frauenanteil in diesem Kreisverband stets unter einem Viertel (und liegt es immer noch). Daher wurden stets (also nun schon zweimal) mehr Männer als Frauen in den Vorstand gewählt.

Nun soll wieder auf diesen Satz in der Bundessatzung zurückgegriffen werden. Ich stolper aber über den Begriff „im Einzelfall“. Ich würde dies so interpretieren, dass wenn in drei von drei Jahren hierauf zurückgegriffen wird, dass dies dann kein „Einzelfall“ mehr ist sondern zur Regel wird. Das heisst, dass meines Erachtens diese Ausnahme für diesen Kreisverband nicht mehr zutrifft, weil dieser von dieser Ausnahme schon zu oft (nämlich immer) Gebrauch gemacht hat.

Wie seht ihr das?

Vielen Dank schon mal für jede Antwort.

Bye

Nahatschalah

Hallo Nahatschalah,
keine Ahnung , wie das juristisch zu bewerten ist. Ich bin generell gegen irgendwelche Geschlechterquoten. Es sollte vielmehr nach den Fähigkeiten und der Bereitschaft gehen. Ich weiß nicht, wie viele Mitglieder der Vorstand in diesem Falle hat. Möglicherweise sind ja gar nicht so viele Frauen willens, in dem Vorstand mitzuarbeiten. Dann wäre eine Quote erst recht fatal.
Ansonsten würde ich mal bei den Erschaffern der Bundessatzung fragen, wie das mit der Quote im Einzelfall auszulegen ist!

Hallo Nahatschalah,
das im „Einzelfall“ bezieht sich eindeutig auf den Frauenanteil im Kreisverband und nicht auf die Jahre. Es kann ja auch nicht sein, dass sich der Frauenanteil schon nach einem jahr drastisch vergrößert. Somit bezieht sich der Einzelfall eindeutig auf die „Ortschaft mit zu wenigen Frauen“, so dass man eben solange die „Männer ranlassen muss“, wie sich der Frauenanteil nicht ändert. Also ruhig weitermachen wie bisher und junge Damen in den Ort lassen oder Arbeitsplätze hierfür schaffen, dann löst sich das Problem irgendwann von selbst.
Viele Grüße Giselacheyenne

Hallo, leider kann ich da überhaupt nicht weiter helfen, das ist so rechtsspezifisch, soviel internes Vereinsrecht kenne ich nicht. sorry. viele Grüße Urmele

hallo
leider kann ich dir auf diese frage keine antwort geben,aber vieleicht einen kleinen rat.
wenn sich genügend frauen für die wahlen zur verfügung stellen und es aber trotzdem die ausnahmeregelung gibt dann sollte man sichmal an den hauptverband wenden.
wenn allerdings sich eh nicht ausreichend frauen zur wahl stellen dann hat das allerdings auch keinen sinn ich hoffe das hilft dir ein bischen weiter wenn nicht tut es mir leid das ich dir nicht weiterhelfen konnte mit frundlichem gruß tomdollo

HAllo,

dass ist eine zivilrechtliches Problem. Da habe ich keine Ahnung von.

Du kannst aber beim amtsgericht anrufen. Die helfen Dir dabei.

Gruß
Jörg

Hallo Ewald,

>keine Ahnung , wie das juristisch zu bewerten ist. Ich bin generell gegen irgendwelche Geschlechterquoten. Es sollte vielmehr nach den Fähigkeiten und der Bereitschaft gehen.

Ich sehe es grundsätzlich ähnlich wie du. Aber noch wichtiger ist mir, dass die Satzung eingehalten wird. Wenn einem also etwas nicht passt, der soll dann um die Mehrheit für eine Satzungsänderung kämpfen. Ansonsten könnte jeder (bzw. die jeweilige Mehrheit) tun, was er (sie) will.

> Ich weiß nicht, wie viele Mitglieder der Vorstand in diesem Falle hat. Möglicherweise sind ja gar nicht so viele Frauen willens, in dem Vorstand mitzuarbeiten. Dann wäre eine Quote erst recht fatal.

Das ist so. Mit der Folge, dass dann die Frauenplätze unbesetzt bleiben und jederzeit eine Frau, die kandidieren will, nachgewählt werden kann.

>Ansonsten würde ich mal bei den Erschaffern der Bundessatzung fragen, wie das mit der Quote im Einzelfall auszulegen ist!

Habe ich gerade getan. Da wurde mir bestätigt, dass die Formulierung schwammig ist. Aber auch da hieß es, dass wir eigentlich jedes Jahr aufs Neue dagegen verstoßen können. Es muss aber jedes Jahr aufs Neue begründet werden, warum es sich um einen Einzelfall handelt. Und wenn man davon zu häufig Gebrauch macht, kann natürlich schon mal jemand von „oben“ auf die Idee kommen zu schauen, was da los ist.

Aber noch mal: Wenn wir es jedes Jahr aufs Neue begründen, können wir jedes Jahr aufs Neue von dieser Ausnahme Gebrauch machen.

Bye und danke für die Antwort,

Nahatschalah

Hallo Gisela,

das im „Einzelfall“ bezieht sich eindeutig auf den
Frauenanteil im Kreisverband und nicht auf die Jahre. Es kann
ja auch nicht sein, dass sich der Frauenanteil schon nach
einem jahr drastisch vergrößert.

Naja, drastisch muss er sich auch nicht vergrößern. Wir sind mit 21% seit Jahren ja nicht meilenweit unter 25%, aber eben doch unter 25%.

Somit bezieht sich der
Einzelfall eindeutig auf die „Ortschaft mit zu wenigen
Frauen“, so dass man eben solange die „Männer ranlassen muss“,
wie sich der Frauenanteil nicht ändert.

Bei über 25%-Frauenanteil und zu wenig Kandidatinnen bleiben die Plätze frei. Insofern muss man nicht zwingend die „Männer ranlassen“.

Danke für deine Antwort. Finde es interessant, dass du „im Einzelfall“ mehr räumlich als zeitlich auslegst.

Bye

Nahatschalah
Also ruhig

weitermachen wie bisher und junge Damen in den Ort lassen oder
Arbeitsplätze hierfür schaffen, dann löst sich das Problem
irgendwann von selbst.
Viele Grüße Giselacheyenne

Hi Urmele,

aber auch dir danke für deine schnelle und ehrliche Antwort.

Das ist ja viel besser, als wenn man irgendetwas erzählt, nur weil man sich nicht traut zu schreiben, dass man von einer Sache doch nicht so viel versteht.

Bye

Nahatschalah

Hallo, leider kann ich da überhaupt nicht weiter helfen, das
ist so rechtsspezifisch, soviel internes Vereinsrecht kenne
ich nicht. sorry. viele Grüße Urmele

Hi tomdollo,

hallo
leider kann ich dir auf diese frage keine antwort geben,aber
vieleicht einen kleinen rat.
wenn sich genügend frauen für die wahlen zur verfügung stellen
und es aber trotzdem die ausnahmeregelung gibt dann sollte man
sichmal an den hauptverband wenden.

Das wird wohl nicht der Fall sein.

wenn allerdings sich eh nicht ausreichend frauen zur wahl
stellen dann hat das allerdings auch keinen sinn

Doch, weil es für diesen Fall die Regelung gibt, dass dann die Frauenplätze offen bleiben, bis sich - bei einer nächsten Mitgliederversammlung - eine Frau zur Verfügung stellt. Finde ich persönlich zwar nicht gut, aber so ist halt die Satzung. Und mir ist wichtig, dass die Satzung eingehalten wird - ob sie mir persönlich gefällt oder nicht.

ich hoffe das
hilft dir ein bischen weiter wenn nicht tut es mir leid das
ich dir nicht weiterhelfen konnte mit frundlichem gruß
tomdollo

Leider konntest du mir nicht sehr weiterhelfen, aber ich finde es toll, dass du es versucht hast. Vielen Dank dafür!

Bye

Nahatschalah

Hi Nahatschalah,

danke für den Hinweis. Aber ein Zivilgericht möchte ich nicht damit befassen (auch nicht nur telefonisch). Dann müssen wir die Sache halt intern und politisch klären.

Vielen Dank für deine Antwort.

Bye

Nahatschalah

Hallo,
ich kann leider nicht sagen, wie es in diesem Fall ist. Allerdings könnte sich das
Wort Einzelfall durchaus auch darauf beziehen, dass es einzelne Kreis- und
Ortsverbände gibt, bei denen das so sein kann und nicht darauf, dass diese
Verbände nicht immer so handeln können. Die Voraussetzung ist eben der
Frauenanteil im Verein und wenn der immer unter der geforderten Quote liegt,
dann könnte es eben auch immer so sein, dass mehr Männer als Frauen im
Vorstand sind. Wär ja auch komisch, wenn die meisten Vereinsmitglieder Männer
sind, aber trotzdem zur Hälfte Frauen im Vorstand. Das wäre nicht wirklich gerecht,
auch nicht vom Blickwinkel der Gleichstellung. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit,
mehr Frauen zur Mitgliedschaft im Verein zu bewegen?
Aber genauer kann es wohl ein Anwalt sagen, der sich im Vereinsrecht bewegt.
Freundliche Grüße,
Katharina Richter

Hallo,

die Satzung ist hier ausschlaggebend.

Eine Einzelfallregelung wird nicht automatisch zur Regel, nur weil diese schon zum dritten male angewendet wird.

Die Satzung ist hier eindeutig. Es muss immer wieder neu beschlossen werden diese Ausnahme zu nutzen. Hier rüber sollte es auf der Mitgliederversammlung einen Beschluss geben. Die Ausnahme tritt nicht automatisch in Kraft. Es muss einen Antrag geben, der den Einzelfall zur Bundessatzung zuläßt.
Beipseil: „Hiermit wird der Antrag gestellt, die Ausnahmeregel zur Bundessatzung Artikel xx zu genehmigen“
Dann muss die Mitgliederversammlung darüber abstimmen. Eine einfache Mehrheit reicht aus.

Mein Tipp an Sie.
Mobilisieren Sie die Frauen in Ihrem Verein für den Vorstand zu kandidieren. Oder aber wenigstens gegen die Beschluss zur Ausnahme zu stimmen.

Viele Grüße
Rüdiger Bein

Hallo nahatschalah,

ich bin leider kein Experte.

ihr solltet vielleicht künftig (kenne ich von anderen Vereinen) bei
Neuanmeldungen vorerst eben nur
„Frauen“ aufnehmen.
Vielleicht erhaltet ihr somit ein Gleichgewicht.
Denke aber nicht, dass dann auch wirklich
je eine Hälfte Männer und eine Hälfte Frauen in den
Vorstand gewählt werden.
Nehmen wir mal an, es stellen sich 5 Männer und 5 Frauen für die
Vorstandsposten zur Verfügung.
Gewählt wird ja nach dem Mehrheitsverfahren.
Und eben hier werden dann z. B. für den

  1. Vorstand / 2. Vorstand / Kassier / Schriftführer
    nun Männer od. Frauen od. ein Mann und drei Frauen oder umgedreht oder …gewählt.

Bzgl. eines Einzelfalls müsste das in der Satzung geregelt werden - dass
eben immer zwischen Mann und Frau
ein Gleichgewicht (Vorstandsposten) sein muss.
Aber wie soll das gehen?
Wer ist dann 1. Vorstand, 2. Vorstand usw.
Wie kann/soll das geregelt werden?

Weíß nicht, ob ich hier wirklich weiterhelfen konnte.

ciao
fly