Hi,
in einem Verein gibt es seit zwei Jahren einen Kreisverband. In diesem Verein soll laut Bundessatzung der Vorstand eines Kreiesverbandes stets mindestens zur Hälfte aus Frauen bestehen.
Allerdings gibt es laut Bundessatzung eine Ausnahme: „Kreis- und Ortsverbände, deren Frauenanteil bei weniger als einem Viertel liegt, können im Einzelfall Ausnahmen beschließen.“
Nun lag der Frauenanteil in diesem Kreisverband stets unter einem Viertel (und liegt es immer noch). Daher wurden stets (also nun schon zweimal) mehr Männer als Frauen in den Vorstand gewählt.
Nun soll wieder auf diesen Satz in der Bundessatzung zurückgegriffen werden. Ich stolper aber über den Begriff „im Einzelfall“. Ich würde dies so interpretieren, dass wenn in drei von drei Jahren hierauf zurückgegriffen wird, dass dies dann kein „Einzelfall“ mehr ist sondern zur Regel wird. Das heisst, dass meines Erachtens diese Ausnahme für diesen Kreisverband nicht mehr zutrifft, weil dieser von dieser Ausnahme schon zu oft (nämlich immer) Gebrauch gemacht hat.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank schon mal für jede Antwort.
Bye
Nahatschalah