Im Einzelfall Ausnahmen

Hi,

in einem Verein gibt es seit zwei Jahren einen Kreisverband. In diesem Verein soll laut Bundessatzung der Vorstand eines Kreiesverbandes stets mindestens zur Hälfte aus Frauen bestehen.

Allerdings gibt es laut Bundessatzung eine Ausnahme: „Kreis- und Ortsverbände, deren Frauenanteil bei weniger als einem Viertel liegt, können im Einzelfall Ausnahmen beschließen.“

Nun lag der Frauenanteil in diesem Kreisverband stets unter einem Viertel (und liegt es immer noch). Daher wurden stets (also nun schon zweimal) mehr Männer als Frauen in den Vorstand gewählt.

Nun soll wieder auf diesen Satz in der Bundessatzung zurückgegriffen werden. Ich stolper aber über den Begriff „im Einzelfall“. Ich würde dies so interpretieren, dass wenn in drei von drei Jahren hierauf zurückgegriffen wird, dass dies dann kein „Einzelfall“ mehr ist sondern zur Regel wird. Das heisst, dass meines Erachtens diese Ausnahme für diesen Kreisverband nicht mehr zutrifft, weil dieser von dieser Ausnahme schon zu oft (nämlich immer) Gebrauch gemacht hat.

Wie seht ihr das?

Vielen Dank schon mal für jede Antwort.

Bye

Nahatschalah

Hi auch,

In diesem Verein soll laut Bundessatzung der Vorstand eines
Kreiesverbandes stets mindestens zur Hälfte aus Frauen
bestehen.

„Soll“? Oder steht dort eher ein „hat“? In ersterem Fall wäre alles geklärt, ein unverbindlicher Vorschlag.

Allerdings gibt es laut Bundessatzung eine Ausnahme: „Kreis-
und Ortsverbände, deren Frauenanteil bei weniger als einem
Viertel liegt, können im Einzelfall Ausnahmen beschließen.“

„Einzelfall“ muss sich nicht auf die wiederkehrenden Wahlen beziehen. Es kann auch nur der Kreis- oder Ortsverband als Einzelfall aller Kreis- und Ortsverbände gemeint sein.

Grüße
Tommy

Hi,

„Soll“? Oder steht dort eher ein „hat“? In ersterem Fall wäre
alles geklärt, ein unverbindlicher Vorschlag.

Es steht dort „soll“, wobei schon darauf geachtet wird, dass es nicht als unverbindlicher Vorschlag angesehen wird. Dass dort „soll“ und nicht „hat“ steht, hängt meines Erachtens vor allem damit zusammen, dass man die Mitgliedern ja nicht vorschreiben kann, wen sie zu wählen haben. Bei einem „hat“ könnte eventuell der demokratische Aufbau des Vereins angezweifelt werden.

Allerdings gibt es laut Bundessatzung eine Ausnahme: „Kreis-
und Ortsverbände, deren Frauenanteil bei weniger als einem
Viertel liegt, können im Einzelfall Ausnahmen beschließen.“

„Einzelfall“ muss sich nicht auf die wiederkehrenden Wahlen
beziehen. Es kann auch nur der Kreis- oder Ortsverband als
Einzelfall aller Kreis- und Ortsverbände gemeint sein.

Interessant. Sehe ich zwar nicht so. Aber gut und danke. Ich habe dies ja nicht reingestellt, um unbedingt in meiner Ansicht bestätigt zu werden. Es scheint also so zu sein, als müsste die Angelegentheit doch politisch und nicht satzungsrechtlich gelöst werden.

Danke.

Bye

Nahatschalah

1 Like

Hi,

Es scheint also so zu sein, als
müsste die Angelegenheit doch politisch und nicht
satzungsrechtlich gelöst werden.

Wie wäre es mit sachlich/fachlich? Ist zwar mühsam, Vorschläge und Abstimmungsverhalten auf dieser Basis zu beeinflussen, aber die sinnvollste.

Frauenquote, pah, Nonsens. Könnte ja jede® kommen. Am Ende des Tages müssten wir vielleicht noch eine Männerquote einführen :wink:

Grüße
Tommy