… vom Dach meines Nachbarn auf unsere Terrassenüberdachung gefallen und haben diese zerstört. Die Schadenssumme an meiner Überdachung war in Höhe von 1000,-€ und wurde von der Wohngebäudeversicherung reguliert. Der Nachbar und wir sind beim gleichen Versicherer.
Jetzt will ich den Versicherer wechseln und muss den Vorschaden der letzten 5 Jahre angeben. Dh. beim neuen Versicherer wird dadurch mein Vers,-beitrag höher.
Wiso?
Der Schaden ist doch durch die herabfallenden Teile des Nachbarhauses entstanden. Ich war der Geschädigte und muss jetzt auch noch einen höheren Beitrag zahlen.
Das kann doch so nicht richtig sein?
Zu welchen Lasten geht jetzt der Schaden? Wenn wir beide beim gleichen Versicherer sind.
Danke für Ihre Info
Gruß
micha