Im Februar 2010 sind bei einem Sturm Teile

… vom Dach meines Nachbarn auf unsere Terrassenüberdachung gefallen und haben diese zerstört. Die Schadenssumme an meiner Überdachung war in Höhe von 1000,-€ und wurde von der Wohngebäudeversicherung reguliert. Der Nachbar und wir sind beim gleichen Versicherer.
Jetzt will ich den Versicherer wechseln und muss den Vorschaden der letzten 5 Jahre angeben. Dh. beim neuen Versicherer wird dadurch mein Vers,-beitrag höher.
Wiso?
Der Schaden ist doch durch die herabfallenden Teile des Nachbarhauses entstanden. Ich war der Geschädigte und muss jetzt auch noch einen höheren Beitrag zahlen.
Das kann doch so nicht richtig sein?
Zu welchen Lasten geht jetzt der Schaden? Wenn wir beide beim gleichen Versicherer sind.
Danke für Ihre Info

Gruß
micha

Hallo,
dass die Prämie beim neuen Versicherer dadurch „automatisch“ teurer wird, erschließt sich mir nicht… Sicher aber nicht unmöglich bei der Vielfalt an Versicherern. Wieso ist eigentlich ein Wechsel gewünscht? Wenn es um den beitrag geht, kann man auch mit dem bisherigen Versicherer „handeln“.
VG

Hallo!

Nur zur Klarheit,es hat Deine Versicherung den Schaden bezahlt,nicht etwa die Versicherung des Nachbarn,von dessen Dach die Teile herabfielen ?

Dann ist es doch klar,Deine Versicherung hat gezahlt,warum ist doch egal.
Es geht um die reine Versicherungsleistung. Wird bei Dir eingebrochen,dann trägt Deine VS den Schaden(Hausrat-VS). Und Du bist doch auch nicht daran Schuld.
Aber Schaden wirkt sich eben negativ aus. Es steigt das Risiko der Versicherung,jedenfalls kalkulieren sie so.

Wenn Du meinst,der Nachbar hat den Schaden verursacht,warum hat dann nicht dessen Versicherung Deinen Schaden übernommen ? Weil kein Verschulden vorlag ?

mfG
duck313

Hallo Micha51,

wenn in den letzten 5 Jahren nur 1 Sturm-Schaden bei der Wohngebäudeversicherung in Höhe von 1.000 € vorlag,
ist es unüblich, dass der Beitrag beim neuen Versicherer erhöht wird.

Ein Tipp: es gibt noch mehr Versicherer, bei denen man eine Wohngebäudevers. abschließen kann.

Gruß Merger

wenn in den letzten 5 Jahren nur 1 Sturm-Schaden bei der
Wohngebäudeversicherung in Höhe von 1.000 € vorlag,
ist es unüblich, dass der Beitrag beim neuen Versicherer
erhöht wird.

Das ist so nicht ganz korrekt. Es gibt durchaus sehr leistungsstarke Wohngebäudeversicherer , die bei fehlender Schadenfreiheit in den letzten 5 Jahren einen höheren Selbstbehalt / alternativ eine höhere Prämie einfordern.

Möglich ist alles bei Versicherungen, allerdings würde ich empfehlen von solch einem Versicherer Abstand zu nehmen.

Bei einem Sturmschaden handelt es sich um höhere Gewalt und dies kann kein Versicherungsnehmer beeinflussen.

Wir fragen nur nach Leitungswasserschäden innerhalb der letzten 12 Monaten.

Gruß Merger

Möglich ist alles bei Versicherungen, allerdings würde ich
empfehlen von solch einem Versicherer Abstand zu nehmen.

Nun, wenn das Deckungskonzept nach objektiven Kriterien anderen Tarifwerken voraus ist, ist es Sache des Versicherungsnehmers, ob er eine Mehrprämie oder einen (erhöhten) Selbstbehalt in Kauf nimmt. :wink: Und dann auch nur so lange, bis das versicherte Objekt wieder 5 Jahre schadenfrei ist.

Bei einem Sturmschaden handelt es sich um höhere Gewalt und
dies kann kein Versicherungsnehmer beeinflussen.

Natürlich nicht. Dennoch ist es ein Vorschaden - unabhängig von der Frage nach der Verantwortlichkeit.

Wir fragen nur nach Leitungswasserschäden innerhalb der
letzten 12 Monaten.

Das ist doch schön - das ist aber doch kein Qualitätskriterium für die Versicherungsbedingugen, oder doch!?

Gruß Merger

Gruß
U.Wolff

Hi

… vom Dach meines Nachbarn auf unsere Terrassenüberdachung
gefallen und haben diese zerstört. Die Schadenssumme an meiner
Überdachung war in Höhe von 1000,-€ und wurde von der
Wohngebäudeversicherung reguliert.

Deine wohngebäudeversicherung hat den schaden bezahlt, und das ist auch richtig so.

Der Nachbar und wir sind
beim gleichen Versicherer.
Jetzt will ich den Versicherer wechseln und muss den
Vorschaden der letzten 5 Jahre angeben. Dh. beim neuen
Versicherer wird dadurch mein Vers,-beitrag höher.

Es gibt zwar Versicherer die das so handhaben, die meisten jedoch nicht. Such Dir einen Anbieter der eine faire Prämie berechnet. Ich persönlich würde keinen anbieter vermitteln der wegen eines Sturmschadens eine höhere Prämie verlangt.

Wiso?
Der Schaden ist doch durch die herabfallenden Teile des
Nachbarhauses entstanden. Ich war der Geschädigte und muss
jetzt auch noch einen höheren Beitrag zahlen.
Das kann doch so nicht richtig sein?

Doch, das ist richtig weil das Verschulden nicht bei Deinem Nachbarn liegt. Was kann er dafür wenn es stürmt? Kein Verschulden… keine Haftung.

Zu welchen Lasten geht jetzt der Schaden? Wenn wir beide beim
gleichen Versicherer sind.
Danke für Ihre Info

Wie gesagt, die an deinem Haus entstandenen Sturmschäden übernimmt Deine Versicherung.

Gruß
micha

Greetz

Zahao

Nun, wenn das Deckungskonzept nach objektiven Kriterien
anderen Tarifwerken voraus ist, ist es Sache des
Versicherungsnehmers, ob er eine Mehrprämie oder einen
(erhöhten) Selbstbehalt in Kauf nimmt.

Ist es tatsächlich so ?

Wir fragen nur nach Leitungswasserschäden innerhalb der
letzten 12 Monaten.

Das ist doch schön - das ist aber doch kein Qualitätskriterium
für die Versicherungsbedingugen, oder doch!?

Dies kann man nur erkennen, wenn man die Vertragsbedingungen vergleicht.

Da wir uns hier bei wer-weiss-was befinden sind weitere Details nicht möglich.

Wenn weitere Informationen gewünscht werden, einfach per PN melden.

Gruß Merger

Ist es tatsächlich so ?

Ja - in der Tat.

Dies kann man nur erkennen, wenn man die Vertragsbedingungen
vergleicht.

Das ist das, was ich bereits gesagt habe.

Da wir uns hier bei wer-weiss-was befinden sind weitere
Details nicht möglich.
Wenn weitere Informationen gewünscht werden, einfach per PN
melden.

Ich habe alle Informationen, Bedingungen und Analysemöglichkeiten, dennoch vielen Dank.

Gruß Merger

Gruß
U.Wolff

Ist es tatsächlich so ?

Ja - in der Tat.

Nur kann man das ja hier nicht erkennen!

Allerdings würde ich keinem empfehlen bei solch einem Versicherer einen Vertrag abzuschließen.

Gruß Merger

Mutmaßlich ist in diesem Fall ein Versicherer mit österreichischer Abstammung gemeint.
Der Einfirmenvertreter hat es in diesem Fall ja auch einfach.Er macht ein Angebot,und der Kunde kann ablehnen oder zustimmen.
Ein Makler bekommt einen Kundenauftrag und muss diesen erfüllen.Wenn eine bestmögliche Absicherung mit dem Preis als nachrangiges Kriterium gewünscht wird,gehört dieser Tarif allein schon aus Haftungsgründen in die engere Auswahl.
Zumal besagter Versicherer der bislang einzige ist,der eine verbindliche Aussage bezüglich der Schadenregulierung gemacht hat für den Fall,dass nicht eindeutig klärbar ist,welcher Versicherer zuständig ist.Falls es einen Vorversicherer geben sollte.

Danke für eure hilfreiche Infos.

Nachtrag. es handelt sich um die deutsche Versicherung Provinzial. Das mein Nachbar bei dem gleichen Versicherer ist, haben wir erst gegenseitig erfahren, als der Gutachter zur Schadensaufnahme vor Ort war. Ist also reiner Zufall.
Die Versicherung hatte ich 2001 nach unseren Einzug abgeschlossen (Neubau Haus)
Tja warum will ich jetzt wechseln?
Rein aus finanziellen Gründen.
Ich habe in Vergleichsportalen recherchiert und nach einem günstigen Versicherer gesucht der:

  • min. die gleichen Schäden versichert
  • ein Büro/Vertreter in Nähe meines Wohnortes hat
  • günstiger in den Versicherungsbeiträgen ist
    und in Stiftung Warentests, Verbraucherzentralen oä. bewertet wurde.

Bisher habe ich nur online, über Vergleichsportale (zB.Check24,Financescout usw.) Infos eingeholt. Dabei fiel mir eben diese Klausel mit der Angabe der Schäden der letzten 5 Jahre auf.
Drei Versicherer, im Bereich Bad Kreuznach, sind entsprechend meiner Vorgaben.

Mein nächster Schritt wird also sein. Mich mit den Anbieter pers. in Verbindung zu setzen und direkt verhandeln.
Dank eurer Infos habe ich ja jetzt ein entsprechendes Vorwissen.

Gruß
micha