Im Führungszeugniss Habe ich keine Einträge aberim

… Zentralregister gespecihert Von Gefährlicher Körper Verletzung bis Räuberrischer Erpressung Trunkenheit Im Verkehr Fahrerflucht … Und wollte mich jetzt bei der Bundeswehr bewerben glaubt ihr ich habe da eine Chance All diese Strafen waren keine Großen Sachen Keine Geld oder Freiheits straffen ausser das Jetzt aktuelle Trunkenheit mit 1.5 Promill im Verkehr wird mich wohl die erste Geldstraffe Kosten …

Hallo zurück.

Im Normalfall ist die Trunkenheit am Steuer ja noch kein Straftatbestand und wird (sofern du nicht rechtskräftig verurteilt worden bist) nicht im Führungszeugnis festgehalten.

Dies ist mit allen Einträgen so. Es muss eine rechtskräftige Verurteilung vorliegen, damit ein Eintrag im Führungszeugnis vorgenommen wird.
Des weiteren gibt es verschiedene Auskunftsvarianten: kleines und großes Führungszeugnis. Hierbei sind die Informationen die dort draufstehen mal mehr, mal weniger.

Solltest du wirklich wegen gefährlicher Körperverletzung und Fahrerflucht mal „einen auf den Sack“ bekommen haben, so mache ich dir wenig Hoffnung. Dies bedeutet aber nicht, dass du es nicht versuchen kannst.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Super Antwort Danke Dir hilft mir weiter …

Eine Sache…

1.5 Promill im Strassenverkehr is eine Straftat …

Hallo,

Die Bundeswehr fordert bei der Bewerbung nur das aktuelle Führungszeugnis an. Wenn dort nichts vermerkt ist, dann kannst du beruhigt sein. Von Strafregistern wollten die bisher nichts wissen.
Du kannst es nur probieren und es am Ende herausfinden. Und wenn es zur Sprache kommt ehrlich erklären wie es dazu kam, bzw. dass es dir leid tut und es jetzt nicht mehr dazu kommen wird.
Viel Erfolg mit deiner Bewerbung!!!

DasOriginal

Hallo.
Ich vermute mal du willst bei der E-Mail aufzählen was du für Einträge hast.
Also da du ja zur Zeit anscheinent nen Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer hast frage ich mich (und die bei der Eignungsfeststellung dich später auch)ob du überhaupt Zuverlässig und Verantwortungsbewust bist.
Schließlich musst du z.B mit Waffen hantieren und
da möchte keiner am Schießstand jemanden haben der einen über den Durst getrunken hat und trotzdem dann noch Dienst tut mit der Gefahr andere zu schädigen.

Bei der Bundeswehr würden Sie sich sowieso fragen
was die mit einem sollen der bei Problemen wegläuft (Fahrerflucht), Gewalttätig ist (die anderen beiden Punkte) und anscheinend nur Glück gehabt hat weil er nen laschen Richter hatte.

Selbst wenn du auf wundersamme Weise durch die Eignungsfeststellung kommen würdest, hättest du
mit dem Verhalten spätestens in der AGA probleme
mit den anderen Kammeraden.

Solltest du allerdings diese Fehler in der Jugend gemacht haben und dich gebessert haben kannst du es ja
probieren. Allerdings sind deine Chancen da sehr gering.

Hoffe das hilft dir weiter!!!

Hallo,

in dem Punkt kann ich leider nicht weiter helfen. Ich weiss nicht, inwieweit die Bundeswehr die juristische Vorgeschichte überprüft.
Probleme würde es auf jeden Fall geben, wenn eine Verwendung in einem sicherheitsrelevanten Arbeitsbereich angestrebt wird - hier wird zusätzlich durch den MAD überprüft, da kommen solche Punkte zu Tage.
Meine Empfehlung ist, das Gespräch mit einem Wehrdienstberater zu suchen. Dieser kann zu den aktuellen Einstellungskriterien genau Auskunft geben.

Eventuell kann auch ein Anruf unter der folgenden Telefonnummer (Karrierehotline) da schnell weiter helfen: 0800 980 08 80 (bundesweit kostenfrei)

Mit freundlichen Grüßen

Wideoldman

Hallo Sascha,
bei räuberischer Erpressung, gefährlicher Köperverletzung, Trunkenheit am Steuer und Fahrerflucht von „kleinen“ Dingen zu sprechen, trifft es wohl kaum. Ich glaube eher, dass es dir nicht einmal bewusst ist, was du getan hast.
Ob das Zentralregister geprüft wird hin oder her, ich denke nicht, dass du bei der Bundeswehr gut aufgehoben wärest.

Da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner, mein Gefühl sagt mir aber, dass das wohl nichts wird

Ich kann dir da leider keine Auskunft geben

Moin,
versuchen kannst du es, ich würde damit aber ehrlich umgehen und den Leuten das sagen. Spätestens bei einer Sicherheitsüberprüfung kommt das eh raus.
Grüsse,
JJ

Hallo,

diese Taten sind bei der Bewerbung mit anzugeben. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich es für unwahrscheinlich halte, dass man Sie damit einstellt.
Für welche Laufbahn wollten Sie sich denn bewerben?

Mit freundlichen Grüßen
Niclas Kroll

Für das Team der Manschaften Zum Heer.

Hallo,
ich hoffe doch das du das alles was du geschrieben hast nicht wirklich gemacht hast, denn du benötigst für eine Bewerbung als Zeitsoldat ein polizeiliches Führungszeugnis, und zusätzlich kommt hinzu das du bei bestimmten Positionen vom MAD (Militärischer Abschirmdienst) mehr als durchleutet wirst!!!Spiel mit offenen Karten und steh zu dem was du gemacht hast und hoffe nicht drauf , das keiner nachfragt. Denn sorry aber mit der Vergangenheit wird es schwierig beim Bund. Und wenn die 1976 für dein Geburtsjahr stehen wird es nochmal so schwer.

Zusätzlich kommt hinzu das eine abfrage im Bundeszentralregister in Flensburg automatisch erstellt wird und da werden die 1,5 Promille spätestens auftauchen !!!

Moin Moin Sascha,
mein Rat an Dich, spare Dir die Zeit der Bewerbung.
Tut mir zwar Leid, aber auf solche wie Du, wartet die Bundeswehr nicht.

Gruss Kuddel

Meines Wissens nach wird keine erweiterte Auskunft aus dem Zentralregister bei der Musterung angefordert. Allerdings wirst du diesbezüglich befragt werden und solltest du diese Antwort fälschlicherweise verneinen und irgendwann erneut eine Straftat oder ähnliches begehen, wird der Wehrdisiplinaranwalt Nachforschungen anstellen und das erste was da gemacht wird ist ein erweitertes Führungszeugnis anfordern und dann kann es richtig kritisch für dich werden.