Guten Abend, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben: gern hätte ich mal gewusst, ob es Rechtens ist, wenn eine Mietpartei im Dreifamilienhaus versäumt hat, Schnee zu räumen, dass mein Mieter mir die Miete kürzt? Da sowohl im Mietvertrag als auch in der Hausordnung festgelegt wurde, wer wann zu räumen hat, kann ich die Mietminderung dann an die säumigen Mieter oder an deren Vermieter weiter geben? Danke schon mal und freundliche Grüße, Ahlam
Also ganz ehrlich, mag sein das ich ein Brett vorm Kopf habe. Aber ich verstehe ehrlich gesagt nicht so ganz wer Mieter, Vermieter, oder was auch immer ist. Du sagst „mein Mieter“ und willst irgendwas an „deren Vermieter“ weitergeben? Also an dich selbst? Verstehe ich nicht.
zur klärung des sachverhalts: ich denke mir das so:
in dem haus gibt es drei eigentumswohnungen, von denen (mindestens) zwei verschiedenen eigentümern gehören; um diese zwei wohnungen geht es. sie sind beide vermietet, die eine mietpartei (die nicht in ahlams wohnung wohnt) hat nicht geräumt, und die andere (in ahlams wohnung) will ahlam gegenüber die miete kürzen.
Mit welchem Recht denn? Solange Ahlams Mieter ihrer Pflicht Schnee zu räumen nachgekommen sind und die Verfehlung bei anderen Mietern liegt sehe ich kein Problem. Ich würde mir mal die anderen Mieter, oder deren Vermieter zur Brust nehmen. Mietkürzung gegenüber Ahlam ist Blödsinn und nicht haltbar. Wenn ich den Konsenz jetzt richtig verstanden haben sollte.
Ich meine, wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe.
Dein Mieter ist nicht berechtigt die Miete zu kürzen. Weil keine Mietminderung vorliegt. Sondern der Vermieter von dem Mieter, der seine Verpflichtung nicht nachkommt müsste aktiv werden. Das wird allerdings schwierig. Da wäre eine Kündigung wegen nicht Erfüllung des Mietvertrags "eine"Lösung
Meine ganz persönliche Meinung dazu.
Hallo!
Wenn die Wege nicht geräumt und gestreut sind, kann das ein Mietmangel sein. Ist doch wohl klar. Mieter kann nicht oder nur beschwerlich zum Haus und vom Haus weg gelangen. Das gehört zur Mietsache dazu.
Und diese Kosten(Mietkürzung) kann man jedenfalls grundsätzlich dem Verursacher auferlegen.
Meines Erachtens nach nicht dem Mieter der Winterdienst versäumt hat, aber dessen Vermieter.
Denn grundsätzlich ist immer Vermieter (genauer Hauseigentümer) verantwortlich.
MfG
duck313
Nachtrag:
25 % Kürzung ?
Wäre viel zu viel und man kann doch auch nur für die Zeit kürzen in der der Mangel besteht.
Und wenn sich 3 Parteien im Winterdienst z.B. wöchentlich abwechseln müssen, kann doch allenfalls 1 max. 2 Wochen Mietminderung herauskommen.
1 Woche nicht gestreut, dann wieder 2 ordentliche Mieter, die es machen, dann wieder der schlampige Mieter ?
Es ist so, dass es drei Eigentümer gibt. Zwei Wohnungen sind vermietet und eine Wohnung bewohnt der Eigentümer selbst. Habe mich wohl nicht klar genug ausgedrückt. Sorry🙋🏼
Der Mieter hat bereits die Miete um 105 € gekürzt.
Die Meinung meines Mieters ist, ich als Vermieter habe eine „Fürsorgepflicht“ ihm gegenüber. Wenn nicht geräumt ist, könnte er ja fallen und sich dabei verletzen. Dann ist es auch meine Schuld… Ich wohne dreißig Kilometer entfernt!!! Ich habe sofort die Hausverwaltung und den Vermieter der anderen Wohnung angerufen und darum gebeten, dass sie sich mit den säumigen Mietern in Verbindung setzen. Das haben beide getan. Mehr kann ich doch gar nicht tun, oder?
Stimmt. Es handelt sich um einen Tag, da war an einem Tag, 8:45 Uhr
Hallo Duck, gilt das Ihrer Meinung nach auch dann, wenn man im Mietvertrag festgelegt hat, dass die Mieter den Winterdienst übernehmen müssen?
Ja:
denn auch dann bleibt der Vermieter/Hauseigentümer verantwortlich. Er muss es überwachen ob Winterdienst gemacht wird und ggf. abmahnen oder ihn selbst machen lassen.
Angenommen, jemand stürzt auf nicht gestreutem Fußweg vor dem Haus. Dann wendet sich der Gestürzte an den Grundstückseigentümer und fordert z.B. Schmerzengeld oder Behandlungskosten.
Doch nicht an den Mieter oder an den beauftragten Winterdienst.
Der kann höchstens wiederum vom Vermieter in Regress genommen werden.
Danke. Ich bin ziemlich verärgert und die beiden anderen Eigentümer sind bereits schon wie gute Freunde für mich. Der neue Mieter von mir macht seit dem ersten Tag Ärger, beschwert sich regelmäßig , im Sommer Grillen, Musik zu laut, nicht richtig geputzt usw. Jedesmal mit Androhung von Mietkürzung!!! Hat er auch schon gemacht, weil die Terrassentür undicht war und der Monteur nicht direkt kam. Es zog dadurch. Ich glaube, er liebt die Provokation. Er ist Dozent und hat immer Recht. Leider kann ich nicht kündigen, habe auf Eigenbedarf verzichtet😁
Sicherlich kannst Du ihm kündigen.
Hier käme als Grund z.B. Störung des Hausfriedens in Betracht.
Und zudem die 105€ Mietminderung zurück fordern. Die Summe ist für ein einmailges Versäumnis des Schneeräumens total überzogen.
Fachanwalt für Mietrecht einschalten, schon um den Mieter raus zu bekommen. Das weitere Leben mit dem wird für Dich sonst zum „Höllentrip“ werden. ramses90
Sofort einklagen ! Keine Zeit verlieren.
Udo Becker
Ich habe den Vorgang jetzt doch einem Anwalt übergeben, ich glaube, sonst komme ich gegen diesen gewieften Mieter nicht an. Danke an Alle hier, die mir gute Ratschläge gegeben haben. Werde euch informieren, was der Anwalt rät. Liebe Grüße und ein schönes Wochenende, Ahlam