Nein.
Danke für die zahlreichen Antworten!
Die Versicherung hat zugesagt 50% des Schadens des Unfallverursachers zu begleichen.
Ein zweiter Mitarbeiter der Versicherung hat nach Prüfung des Sachverhalts die Entscheidung
sehr in Frage gestellt und hätte 100% abgelehnt.
Die Versicherung hat mich umgehend mit einem Anwalt verbunden.
Der Anwalt sagte, wer rückwärts ausparkt, muss nachweisen, dass der andere Schuld ist.
Dem hat ein Sachbearbeiter der Versicherung widersprochen.
Also es gibt sehr viele Meinungen dazu
Sind wir gespannt auf die Meinung des Richters…
Viele Grüße
Und der ist genau gar nicht mit einem umfassenden Fahrtenschreiber in einem PKW zu vergleichen.
- er ist ausschließlich für Profis
- er zeichnet ausschließlich Geschwindigkeit und Dauer auf
- er dient zur Kontrolle einer Ordnungswidrigkeit, keiner Straftat
- er ist das einzig mögliche Mittel zur Kontrolle und allein deshalb angemessen.
Der angeblich so kleine Schritt ist riesig!
Und ein Fahrtenbuch ist davon so weit weg wie… ach, such Dir was aus. Es ist schon albern, das hier überhaupt zu erwähnen. Das einzige, was da drin zu finden ist, ist der zu einer Fahrt gehörige jeweilige Fahrer.
So betriebssicher wie ein Fahrtenschreiber?
Und hast Du schonmal irgendwas von ‚Schlupf‘ gehört? Weißt Du, wie ‚genau‘ ein Beschleunigungssensor eigentlich arbeitet? Kennst Du Dich mit der Kinetik und Dynamik eines Fahrzeugs aus? Weißt Du, was der Untergrund dabei für eine Rolle spielt? Weißt Du, wie oft ein EEPROM überschreibbar ist? Weißt Du, wie leicht ein CAN-Bus durch EMV-Einflüsse gestört wird? Dass der Beifahrer dem Fahrer ins Lenkrad greifen könnte hast Du berücksichtigt?
Und schon geht’s los mit der Technikgläubigkeit.
Das kann man nur leider nicht.
Mechanischer Beschleunigungssensor? Lochkarten? IBM-Großrechner? Willst Du mich auf den Arm nehmen? Fahrtenschreiber für Möbelwagen, oder wovon redest Du? Und das mit der DatenSICHERHEIT Deines tollen Unfallschreibers lassen wir gleich ganz unter den Tisch fallen?
Das Lügen eines Straftäters IST SEIN GRUNDRECHT und keine Dreistigkeit!
Und der wichtigste Punkt ist immer noch: wozu das ganze? Wie viele Unfälle sind dadurch aufklärbar, die es sonst nicht sind?
Nein, ich verrenne mich nicht. Die Diskussion ist auch nicht neu. Und zu recht wurde die BlackBox nicht eingeführt.
Da Polizei in Deutschland Ländersache ist, würde ich erstmal davon ausgehen, dass es da zumindest auf dieser Ebene Unterschiede gibt.
Inzwischen ist es in vielen Gegenden Usus, dass die bei Bagatellen nicht kommen. Nicht weil die nicht dürfen oder keine Lust haben, sondern weil die gerade anders zu tun haben, was eine höhere Priorität genießt. Haben die gerade nichts zu tun und sind in der Nähe, kann es natürlich sein, dass die sich das mal ansehen.
Ganz davon abgesehen, klärt die Polizei nicht vor Ort die Schuldfrage. Die nimmt bestenfalls den Unfall und die Aussagen auf, wenn die Beiligten etwas sagen und fertig. Niemals nicht legen die den Kontrahenten irgendwelche Schuldanerkenntisse oder Vereinbarungen zur Unterschrift vor. Hier mal ein kurzer Einblick, wie es sich in der Realität darstellen kann. Mal bis Verhalten nach dem Unfall runterscrollen.
Ich zitiere mal die wesentliche Erkenntnis: Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt (keine Personenverletzung, keine Straftat oder Owi mit Bußgeld über € 35,00), muss die Polizei trotzdem am Unfallort erscheinen (auch bei Bagatellschäden unter € 1.500,00). Allerdings wird sie dann kein Unfallprotokoll erstellen, sondern nur überprüfen, ob Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vorliegen und darauf hinwirken, dass die Parteien ihre unfallrelevanten Daten austauschen. Soso, die nehmen nicht mal den Unfall auf, sondern wirken bloß daraufhin, dass die Kontrahenten die Daten austauschen. Damit die das dann selber klären können oder eben deren Versicherungen.
Also zum einen ist nicht mal sicher ob die Polizei kommt. Dann wird ein Parkrempler im Parkhaus eine ganz andere Priorität genießen als ein Unfall im fließenden Verkehr. Die Aufgabe der Polizei ist vorrangig erstmal einen Unfallstelle abzusichern, ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten und irgendwelche Ordnungswidrigkeiten oder Straftatbestände abzuklopfen. Die zivilrechtlichen Ansprüche der Beteiligten kommen erst ganz am Ende. Kann also passieren, dass man da im Parkhaus stundenlang wartet und die dann nur aufpassen, dass sich beide schön brav ihre Daten austauschen und fahren wieder weg. Das kann man selber. Da muss schon mehr passieren, damit die den Unfall aufnehmen. Vielleicht Fahrerflucht oder der Gegner hat ne feine Alkoholfahne. Sowas interessiert die. Aber eben nicht, wie man zivilrechtliche Ansprüche geltend macht.
Warum muss dann der LKW Fahrer, der mit überlanger Lenkzeit und überhöhter GEschwindigkeit am Stauende eine Familie ins Grab befördert, bei der Datenbeschaffung mitwirken und diese aushändigen, während der selbe Mensch, wenn er privat Ähnliches macht, schweigen und lügen darf?
Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Der Grund: LKW wird ein höheres Gefährdungspotenzial zugesprochen.
Bei LKW und PKW Fahrtenschreibern ist es am Ende immer der Fahrer als Privatmann, der sich quasi selber belasten MUSS. Deine weiter oben getätigte Aussage, mit LKW Fahrtenschreibern seien ja ausschließlich Profis betoffen, ist doch eine recht merkwürdige Ansicht, wo es sich doch um ein und die selbe Person handeln kann.
Auch dein Kommentar zum angeblich so abwegigen Fahrtenbuch sticht nicht. Bei Unfallfluchten ist nämlich oft das einzige, was fehlt, der Name des Fahrers. Und zur Preisgabe dieser Person wird durch die Fahrtenbuchauflage auch der gezwungen, der eigentlich ein Zeugnisverweigerungsrecht gehabt hätte.
Ein Unfall, bei dem eine falsche Zuweisung oder Aufteilung der Schuld erfolgte, gilt nicht aus „nicht aufgeklärt“.
Ein Fahrtenschreiber dient eben NICHT der Unfallaufklärung. Er wird im Falle eines Unfalls als EIN Indiz benutzt, aber das ist nicht sein Zweck.
Bei Unfallflucht nutzt dir das Fahrtenbuch GENAU NICHTS, wenn der Fahrer es nicht geführt hat oder gegen eine Gebühr von 100€ von einer Herausgabe absieht. Und es ist auch keine Selbstbeschuldigung, weil darin genau nichts über irgendeinen Unfall oder ähnliches steht, sondern allein über die Tatsache, wer gefahren ist.
Sondern als was genau?
Und natürlich ist das auch keine Antwort auf meine Frage.