Hallo!
Und wenn ich eins dabei gelernt habe, dann dies: Sensoren lügen.
Pedal- und Blinkerbetätigungen, sonstige Bedienvorgänge, die Aufzeichnung der Geschwindigkeit und die zeitliche Zuordnung der Abläufe lassen sich technisch zuverlässig detektieren und speichern. Dabei sahen die Konzepte nur die Speicherung der Vorgänge z. B. der letzten wenigen Minuten vor. Nach Speicherung der Abläufe weniger Minuten wird die weitere Speicherung in einem zweiten Speicher fortgesetzt. Nach weiterem Ablauf weniger Minuten wird der Inhalt des ersten Speichers gelöscht, so dass er für die neuen Daten zur Verfügung steht. Auf diese Weise sind immer nur die Vorgänge der letzten Betriebsminuten abrufbar.
Weil aber Laien (wie z.B. Anwälte und Richter) irgendwelchen Daten grundsätzlich glauben…
Die beschriebene Technik lässt sich betriebssicher, vor unbemerkter Manipulation geschützt und kostengünstig so realisieren, dass es bei intakter Technik keinen Grund gibt, die aufgezeichneten Daten in Frage zu stellen. Bei Zweifeln muss die Technik überprüft werden – eine auch in anderen Lebensbereichen übliche Vorgehensweise…
Nebenbei, in den 80er Jahren gab es die meisten Sensoren noch gar nicht…
Welche für die beschriebene Technik benötigten Sensoren gab es in den 80ern noch nicht? Alles Benötigte war verfügbar und längst altbewährt.
Kleiner Ausflug in die Technikgeschichte: Detektieren von Schalterbetätigungen, Beschleunigung und Geschwindigkeit funktioniert nötigenfalls rein mechanisch, war schon vor 100 Jahren möglich.
Von Datenverarbeitung kann man spätestens seit Lochkarte und Lochstreifen reden – seit über 100 Jahren. Anfänge sind noch viel älteren Datums, etwa in Gestalt frei wählbarer Stiftpositionen auf Walzen in Musikautomaten. Ist natürlich keine Technik für den Speicher eines Unfallschreibers, zeigt aber, wie alt die Gedankengänge bereits sind.
Seit Etablierung der Halbleitertechnik in den frühen 60ern stellten A/D-Wandlung und Datenspeichung in beliebig oft wiederbeschreibbaren Speichern kein grundsätzliches Problem mehr dar (nur noch Probleme von Baugröße und Energiebedarf). Ab Mitte der 60er setzten sich integrierte Schaltungen und Hybridschaltungen durch. Anfang der 70er wurde die Packungsdichte immer höher, in der professionellen Technik begann die Oberflächenmontage. In den 70ern rüstete ich meinen Renault R4 auf selbstgebaute elektronische Zündung um. Armbanduhren mit Quarzoszillator und Schrittmotor kamen auf den Markt. Anfang der 80er rüsteten Fahrzeugbau- und E-Technik-Studenten in HH (m)einen Audi mit einem Tempomaten und einem Unfallschreiber nach dem oben beschriebenen Prinzip aus. Die durchgerechnete Idee, einen Pkw zusätzlich mit E-Motoren an den vom Verbrennungsmotor nicht angetriebenen Rädern auszurüsten, um im Stadtverkehr Bremsenergie zu speichern und als Antriebsunterstützung zu nutzen, scheiterte am Prof. (der nur gebraucht wurde, um Geld von der Industrie zu beschaffen), weil er ein Konzept mit der Kombination aus E- und Benzinmotor für abwegig hielt.
Mitte der 60er dominierte IBM den Rechnermarkt mit dem S/360, später S/370. Robotron in der DDR produzierte ähnliche Rechner. Den ersten Tischrechner gab es Mitte der 60er von Wang. In den 70ern kam der Mikroprozessor Z80 auf den Markt; fortan gab es kein Halten mehr. Es dauerte nicht lange, bis erste Rechner auf Z80-Basis in Kleinbetrieben und bei Privatleuten Einzug hielten.
Soll heißen: Auf Anhieb fällt mir nicht viel ein, was es in den 80ern noch nicht gab.
Datenschutz ist abwegig? Komische Idee.
Nicht Datenschutz an sich, aber im Zusammenhang mit dem beschrieben Unfallschreiber ist es ein am Sachverhalt vorbei gehendes Scheinargument.
warum soll mein Auto ggf. dafür sorgen, dass ich verurteilt werde?
Es geht um belastbare Daten zur Sachverhaltsfeststellung statt um den Wettbewerb um die dreisteste Lüge.
Darf vor Gericht nicht mehr lügen, nicht mal mehr schweigen?
Daran will niemand rütteln. Ist wie beim Blitzerfoto mit deutlich erkennbarem Fahrer. Niemand nimmt solchem Zeitgenossen das Recht, vor Gericht trotzdem zu behaupten, dass das Foto täuscht und ein Unbekannter am Steuer saß.
Du greifst grad einfach mal so die Grundfesten unseres Rechtssystems an!
Meinst Du nicht auch, dass Du Dich verrennst?
Heutige Pkw würden für einen Unfallschreiber weder zusätzliche Sensorik noch überhaupt zusätzliche Hardware erfordern, weil alle erforderlichen Daten im Fahrbetrieb ohnehin anfallen. Gebraucht wird nur wenig zusätzlicher Speicherplatz in irgendeinem der zahlreichen Steuergeräte dergestalt, dass die Daten über die ohnehin vorhandene OBD-Schnittstelle auslesbar sind.
Gruß
Wolfgang