Im Pflegeheim von Pflegestufe 2 in 3,was geht?

Hallo,

ich(Bevollmächtigte) soll lt.Heim für meinen Vater eine höherstufung von Pflegestufe 2 in 3 beantragen.Da ich nicht meine das das nötig ist, möchte ich das nicht.Was kann nun passieren?Kann das Heim nicht selber diesen Antrag stellen?Was geschieht wenn ich mich weigere?Kann meinem Vater dann gekündigt werden? Außerdem haben meine Geschwister und ich die Befürchtung das es Problemme mit dem Sozialamt gibt.Da mein Vater kein Vermögen mehr besitz zahlt das Amt die Deckungslücke.Diese würde sich ja dan vergrößern,zahlen Sie dann immer noch?Oder müßen wir Kinder dann evtl zahlen? Bisher müßen wir kein Elternunterhalt zahlen. So,ich weiß viele Fragen,aber ich hoffe hier ein paar hilfreiche Antworten zu erhalten!!!Vielen Dank schon mal dafür

Da dies eine Rechtsfrage ist, empfehle ich, diese Frage in allgemeiner Form im Rechtsbrett zu stellen. Da paßt Sie besser hin.

Irgendwie wirkt die Frage auf mich arg mit Gschmäckle.

Bei einer Höherstufung müsste es zunächst eigentlich nur um die Einschränkungen und den Pflegebedarf gehen. Davon ist in deiner Anfrage aber weit und breit nichts zu sehen! Dir scheint es nur darum zu gehen, ob eventuell auf dich und die Geschwister Kosten zu kommen.

Nur um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen:

Ist dein „nicht nötig“ dahin gehend zu verstehen, dass der Bedarf deines Vaters sich der Kostenfrage unterordnen muss?

btw.: Was sagt der eigentlich zu dem Thema?

Hallo JaninaG,

danke erst mal für Deine Antwort.Ich habe meine Frage so direkt gestellt,weil ich der Meinung bin das der zeitliche Pflegebedarf meines Vaters keine Stufe 3 beinhaltet.Er kann z.B.selbstständig Essen und Trinken,es muß Ihm nur vorbereitet werden.Auch kann es sich selber die
Zähne putzen und das Gesicht waschen.
Bei Toilettengängen braucht er Hilfe auch beim zu Bett gehen und beim an und ausziehen benötigt er Hilfe.
Ich möchte ganz dringend klarstellen das für mich persönlich ganz klar an erster Stelle das wohlergehen meines Vaters steht.Diese ganze Thematik hat einen enormen Rattenschwanz und Probleme mit der restlichen Familie.
Meinen Vater möchte ich gerne aus dieser Sache,wenn möglich,raus halten,da ich Ihn nicht damit belasten möchte das die Familie wegen Ihm verkracht ist.
Sollte irgendwann der Elternunterhalt doch auf mich zu kommen habe ich die Einstellung zu zahlen,muß ich ja sowieso,da mein Vater(Eltern)ja auch lang
genug für mich gesorgt haben.

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Hallo Wisper,

ich(Bevollmächtigte) soll lt.Heim für meinen Vater eine
höherstufung von Pflegestufe 2 in 3 beantragen.Da ich nicht
meine das das nötig ist, möchte ich das nicht.

Das ist ja nun keine Sache der individuellen Einschätzung, die Einstufung wird aufgrund objektiver Kriterien vorgenommen (über die man sich streiten kann, aber das ist hier nicht die Frage).
Und die nimmt, wie du ja aus der vorhergehenden Einstufung weißt, weder Heim noch Angehöriger, sondern der MDK vor. Ob du das möchtest oder nicht, ist irrelevant.

Was kann nun
passieren?Kann das Heim nicht selber diesen Antrag stellen? Was
geschieht wenn ich mich weigere?Kann meinem Vater dann
gekündigt werden?

Dazu kann ich nichts sagen. Frag doch einfach das Heim.

Außerdem haben meine Geschwister und ich die
Befürchtung das es Problemme mit dem Sozialamt gibt.Da mein
Vater kein Vermögen mehr besitz zahlt das Amt die
Deckungslücke.Diese würde sich ja dan vergrößern,zahlen Sie
dann immer noch?Oder müßen wir Kinder dann evtl zahlen? Bisher
müßen wir kein Elternunterhalt zahlen.

Du brauchst dir keine großen Sorgen zu machen. Es gibt ein Schonvermögen, das nicht angetastet wird.
Der eigene angemessene Unterhalt muss gewährleistet bleiben. Auch was über einen angemessenen Selbstbehalt hinaus geht, muss nur zu 50 % für Unterhaltszwecke eingesetzt werden. Auch um das evtl. vorhandene Eigenheim musst du nicht fürchten, auch nicht um eine angemessene Altersvorsorge.
Bei Geschwistern verteilt sich der zu leistende Betrag je nach ihrem Einkommen.

Genaue Zahlenangaben kann ich natürlich nicht machen. Aber ich denke nicht, dass du dir große Sorgen machen musst.

Allerdings kann das Ganze mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden sein. Aber auch der ist irgendwann überstanden.
Wende dich doch einfach, wenn’s soweit ist, an den entsprechenden Sachbearbeiter beim Sozialamt.
Im Übrigen, wenn du dich im Vorfeld absichern möchtest: Es gibt Fachanwälte, die sich auf solche Probleme spezialisiert haben. Eine ausführliche Beratung kostet nicht die Welt. Und lässt dich wieder ruhig schlafen.

Alles Gute!
C.

Hallo JaninaG,

´tschuldigung, wenn ich mich einmische. Aber ich möchte doch ein bisschen um Verständnis werben für die Fragestellerin.

Irgendwie wirkt die Frage auf mich arg mit Gschmäckle.

Bei einer Höherstufung müsste es zunächst eigentlich nur um
die Einschränkungen und den Pflegebedarf gehen. Davon ist in
deiner Anfrage aber weit und breit nichts zu sehen! Dir
scheint es nur darum zu gehen, ob eventuell auf dich und die
Geschwister Kosten zu kommen.

Das ist nur das, was sie hier angefragt hat. Und das darf sie doch? Weshalb sollte sie die gesamte Problematik hier ausbreiten? Über den nötigen Pflegeaufwand kann sie ohnehin nicht entscheiden.
Und ich versichere dir: Wenn man plötzlich vor der Aussicht steht, zusätzliche monatliche Ausgaben in unbekannter Höhe zu haben, dann IST das das vorrangige Problem. Der Vater ist doch offensichtlich gut versorgt. Was sollte sie also dazu fragen?
Bei Heimkosten von (z.B.) 3.000 oder 4.000 EU monatlich kann einem schon mal der Atem wegbleiben. Selbst wenn man sie nur anteilig tragen muss.

Nur um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen:

Ist dein „nicht nötig“ dahin gehend zu verstehen, dass der
Bedarf deines Vaters sich der Kostenfrage unterordnen muss?

btw.: Was sagt der eigentlich zu dem Thema?

(Was die Fragestellerin schreibt, hört sich nach erheblicher Einschränkung der Beweglichkeit, aber auch nach Demenz an. Vorsichtig vermutet. Sie weiß das selbst am besten.)

Dies nur, damit kein „Gschmäckle“ bleibt… ;o)

Gruß
C.

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Deine Schilderung klingt nicht so, dass eine Pflegestufe 3 überzogen wäre. Mit allem Vorbehalt der wenigen Infos. Überprüfen, das wurde schon geschrieben, tut das eh der MDK. Und der wird, da kannst du unbesorgt sein, keine zu hohe Pflegestufe feststellen (wenn, dann ist das Gegenteil eher Gegenstand von Kämpfen).

Du kannst aber auch in einem anderen Punkt unbesorgt sein. Die Frage, ob Angehörige herangezogen werden, ist keine, die mit der Pflegestufe zu tun hat. Es sei denn, die eigentliche Eigenleistung würde bisher auch selbst getragen und könnte dies nur nicht mehr, weil die Höherstufung erfolgt. Wenn das Sozialamt aber bisher eh schon involviert ist, ändert sich durch eine Höherstufung nichts. Das Einkommen der Angehörigen wird dann überprüft, wenn das Sozialamt einspringen muss - egal bei welcher Pflegestufe.

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Ich habe einen Eindruck geschildert und lediglich nachgefragt.

Und ich habe nicht den Eindruck, dass der UP das missverstanden hat…

Hallo JaninaG,
erst mal danke für die Antworten.Ich fand Ihre erste Antwort tatsächlich nicht so toll aber ich habe da jetzt auch kein großes Problem mit.

Gruß
Wisper

Hallo Castafiore,

danke für die Antworten und die freundliche Unterstützung.Ich werde wohl nun
diesen Antrag stellen und dan soll der MDK alles weitere entscheiden.
Schönen Abend noch,
Grüße Wisper

Hallo Wisper,
so wie Du das schilderst, war meine Mutter damit in Pflegestufe 2.
Sie kam erst in Pflegestufe 3, als sie nicht mehr selbstständig essen und trinken konnnte und auch nicht mehr stehen konnte.
Du siehst, jeder sieht das etwas anders und wohl auch jedes Heim.
Das Heim von meiner Mutter hat die Höherstufung immer selbst beantragt.
Ich hatte dann aber auch immer die Gelegenheit, und habe sie auch genutzt, dabei zu sein, wenn der Gutachter kommt.
Bei den Gesprächen und der Begutachtung war ich dabei und habe dies dann auch genutzt.
Ich habe vorher aber auch die Akte meiner Mutter gelesen, das war für mich auch immer interessant.
Fröschle

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Die Pflegeheime versuchen, wo immer möglich, höhere Pflegestufen und damit mehr Geld zu bekommen. Meist erfolgreich, vermutlich können die dem MDK besser verklickern, wieviel Pflegebedarf sei, auch wenn in fast allen Heimen mehr abgehakt als tatsächlich gemacht wird.
Wenn ihr aber bisher zu wenig Einkommen habt, um zuzahlen zu müssen, bleibt das auch so.

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