Hallo,
Ich weiss nicht ob da ein Unterschied besteht,
ein wesentlicher Unterschied besteht darin, daß eine falsche eidesstattliche Erklärung strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
aber die vom
Kandidaten mit der Arbeit unterschrieben abgegebene Erklärung,
alles ohne fremde Hilfe und mit keinen als den Angegebenen
Hilfsmitteln erstellt zu haben, klingt für mich doch ziemlich
nach so etwas wie einer eidesstattlichen Erklärung.
‚So etwas wie‘ ist nur ein ‚Ehrenwort‘ und hat keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Die Uni hätte auch eine eidesstattliche Erklärung verlangen können, andere Unis tun das, hat sie aber nicht. Der Uni hat das Ehernwort genügt.
Gruß Rainer