Hallo,
ich möchte Herrn Guttenberg ja nicht in Schutz nehmen, aber …
es ist schon faszinierend, wie die Tatsache dasss ein
Guttenberg als Straftäter is hier negiert wird. Die Abgabe
einer vorsätzlich falsch unterschriebenen eidesstattlichen
Erklärung ist nichts anderes als eine Strafttat.
Das ist richtig. Nur hat Herr Guttenberg im Zusammenhang mit seiner Doktorarbeit keine eidesstattliche Erklärung unterschrieben.
Auch ‚vorsätzlich falsch‘ ist noch nicht bewiesen.
Im Moment ist das ‚nur‘ eine schlechte Doktorarbeit, von der vermutet wird, daß sie rechtlich nicht einwandfrei ist.
Sollte sich herausstellen, daß Herr Guttenberg seine Doktorarbeit nicht selbst geschrieben hat, dann hat er zwar sein Ehrenwort gebrochen, aber keine Straftat begangen.
Gruß Rainer