Im selben Quartal zwei Fachärzte selber Art

Im selben Quartal zwei Fachärzte selber Art besuchen (unter 18 J.)

Also ich bin etwas blauäugig mal zu einem anderen Kiefernorthopäden als sonst gegangen um eine zweite Meinung einzuholen…

Ich will aber weiterhin dorthin gehen wo ich schon immer hingegangen bin und jetzt kommen mir die Zweifel, ob ich das überhaupt darf.
Also ob ich zu zwei verschiedenen Ärzten der selben Art im selben Quartal gehen kann.
(ich bin Gesetzlich versichert und unter 18 Jahre alt)

Am besten wäre es auch wenn ich keine Überweisung o.Ä. bräuchte, denn das „Fremdgehen“ sollte am besten „geheim“ bleiben :smiley:

Ich freue mich schon über eure auskünfte

Hallo, binäres-ego!
So weit mir bekannt ist, darf man durchaus eine zweite Meinung zu einem Behandlungskonzept einholen. Da du in einem Quartal zwei Ärzte aufgesucht hast, dürftest du außerdem bei beiden die Praxisgebühr bezahlt haben. Kann auch sein, dass unter 18 jährige davon noch befreit sind. Dass man zu einem anderen Facharzt geht kann auch passieren, wenn deiner in Urlaub ist oder die Praxis geschlossen hat. Die KK dürfte gegen ein einmaliges „Fremdgehen“ nichts haben. Du kannst natürlich weiterhin zu deinem Arzt gehen. So weit mir bekannt, benötigt man zudem für Zahnärzte keine Überweisung, da man in der Praxis die übliche Gebühr zahlen muss. Dein Arzt erfährt im Übrigen auch nichts von deinem „Fremdgehen“ da jeder im Notfall einen anderen Facharzt aufsuchen darf!
Ansonsten rufe bei deiner oder einer anderen Kassen-Hotline an und bitte um Auskunft zu deinem Problem.
Alles Gute
Schaddie

Hallo … ich kann Ihre Frage leider nicht beantworten. Normalerweise sind zwei gleiche Fachärzte pro Quartal (also z.B. Orthopäden) keine Problem. Bei Kieferorthopäden kann das anders sein… da gibt es ja Behandlungspläne die einzuhalten sind.

Fragen Sie lieber noch einen anderen Experten.

Gruß, Christian

Hallo,

selbstverständlich besteht die Möglichkeit, bei einem anderen Arzt eine Zweitmeinung einzuholen. Die Frage ist, ob hier eine laufende kieferorthopädische Maßnahme läuft… diese kann nicht so einfach von einem Arzt auf den anderen „übertragen“ werden… da muss der „neue“ Arzt zustimmen, die Krankenkasse dann auch…

Sollte es sich nur um eine „allgemeine“ Auskunft gehandelt haben, ist das kein Problem.

Mfg

Matthias

Ich bedanke mich für die schnellen Antworten, Sie haben mir sehr geholfen.

Hallo,

Du kannst so viele Ärzte (auch der gleichen Fachrichtung) im Quartal besuchen, wie Du willst. Im Normalfall benötigt man dann entweder eine Überweisung oder muss jedesmal 10 Euro Praxisgebühr zahlen. Da Du aber unter 18 bist, entfällt das ja für Dich und der Besuch mehrerer Ärzte ist jederzeit möglich.

Die Ärzte erfahren auch nichts voneinander bzw. von den Besuchen beim anderen, wobei natürlich mit Vorsicht zu geniessen ist, wenn mehrere Ärzte (unter Umständen mit verschiedenen Methoden oder Medikamenten) an einem „herumdoktern“ und nichts voneinander wissen.

Grüße

Ralf

Ich sehe da kein Problem.

Es steht jedem frei sich eine zweite Meinung einzuholen.

Vielleicht könnte dich dieser Artikel (wenn er jetzt auch nicht zum Fall passt) interessieren.

http://www.krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?val=…