Im Urlaub das Büro vom Kollegen mal eben aufräumen

Sondern?
Zitat aus der DSGVO:
„Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen
bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr
solcher Daten.“

Und welche Daten sind hier deiner Meinung nach betroffen?

Gruß
damals

„Laut Definition der inzwischen abgelösten Norm DIN 44300
Nr. 19 waren Daten (ab 1985) „Gebilde aus Zeichen oder kontinuierliche
Funktionen, die aufgrund bekannter oder unterstellter Abmachungen
Informationen darstellen, vorrangig zum Zweck der Verarbeitung und als
deren Ergebnis.“
Gemäß Terminologie der geltenden Norm des internationalen
Technologiestandards ISO/IEC 2382-1 für Informationstechnik (seit 1993)
sind Daten – Data: „a reinterpretable representation of
information in a formalized manner, suitable for communication,
interpretation, or processing“ – eine wieder interpretierbare
Darstellung von Information in formalisierter Art, geeignet zur
Kommunikation, Interpretation oder Verarbeitung.“

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Das ist klar :wink: Und ich (und vermutlich auch der Herr Abteilungsleiter) hätte nicht das geringste Problem, wenn während meiner Abwesenheit einer der Kollegen in mein Büro ginge, irgendwelche benötigten Dokumente mitnähme. Es geht hier ja ums „aufräumen“ und „aussortieren“…

Also, um zum Punkt zu kommen: mit Datenschutz hat das hier so viel zu tun wie mit Himbeerkeksen. Und der Datenschutzbeauftragte wird genau dann den Kopf schütteln, wenn man ihn mit diesem Unsinn Arbeit zu verschaffen versucht.
Gruß
damals

Die Aussage „die sortieren die Unterlagen in "privat" und "Behörde"“ hatte ich so verstanden dass es sich um Unterlagen der Behörde und um private Unterlagen des Abteilungsleiters handelt. Wenn es sich tatsächlich nur um Behördenunterlagen mit und ohne persönliche Daten der Kunden handelt ist das natürlich etwas ganz anderes.

Selbst dann hat das immer noch nichts mit dem Datenschutzbeauftragten zu tun.
Gruß
damals