Es waren 4 Zollbeamte, die den Zug (zwischen Hamburg und Bremen) nach „auffälligen Personen absuchen“, dem Beschuldigtem wurde eine Marke vom Zoll vor die Nase gehalten und gesagt er soll sich mit den 4 Leuten zum Ausgang des Wagons, für eine Durchsuchung begeben. Auf nachfrage worum es geht, sagte der Beamte der Beschuldigte würde so sportlich aussehen, dass man davon ausgehen müsste er würde Anabolika mit sich führen. (der Beschuldigte ist 179cm und wiegt 74kg???) Da er das Gramm Cannabis in seiner Reisetasche aufbewarte hat er es den Beamten sofort gegeben (häten sie eh gefunden, und wirkt Strafmildernt), einer Stand vor der Tür und hat geguckt das keine Reisenden durchwollten. Einer hat den Personalausweis von der Polizei überprüfen lassen, einer hat die Reisetasche durchsucht und einer aufepasst das der Beschuldigte sich nicht wehrt.
Darauf hin wurde eine Anzeige geschrieben, von der sofort gesagt wurde, das der Staatsanwalt sie eh fallen lassen würde, da es eine geringe Menge sei.
Da die Beamten keine Wage dabei hatten um das Gramm zu wiegen, musste der Beschuldigte seine Fahrt abbrechen und mit den Beamten in Bremen aussteigen um eine Apotheke zu suchen, die eine Wage besitzt. Da aber Sonntagabends Apotheken zu haben (was erst gemerkt wurde als man vor ihr stand) durfte der Beschuldigte weiter Reisen, mit der Begründung die Beamten können das auch wiegen wenn sie wieder an ihrem Zielort wären. Natürlich fehlt jetzt die Unterschrift des Beschuldgten auf dem Schriftstück, das es wirklich ein Gramm sei.
Der Beschuldigte musste dann sein Ticket in Bremen umbuchen um an seinen eigentliches Reiseziel zu gelangen, um nicht 2 Std auf den nächsten Zug zu warten zu müssen.