Hallo,
Es ist eben Unverhältnismäßig z.b. oben genannte Bedingungen
zu stellen. Natürlich kann der Hersteller seine
Garantiebedingungen „frei“ bestimmen, aber diese müssen sich
im Rahmen des möglichen bewegen und an einen Kunden aus
Deutschland z.b. oben genannten Bedigungen zu stellen ist in
meinen augen unverhältnismäßig
Der Hersteller hat ein berechtigtes Interesse einen sicheren
Nachweis dafür zu fordern, wann der Kunde genau dieses Telefon
gekauft hat. Eine einfache Rechnung, welche nun keinen
direkten Bezug auf genau dieses Gerät erfüllt, erbringt diesen
Nachweis eben nicht. Somit kann der Kunde keinen sicheren
Nachweis erbringen, dass die Garantiezeit nicht bereits
abgelaufen ist.
Beispiel:
Ein Kunde kauft ein Gerät am 01.01.2008. Für dieses Gerät
gewährt der Hersteller eine Garantie von einem Jahr. Das Gerät
weist einen Defekt am 01.02.2009 auf, welcher nicht über die
Gewährleistung, jedoch über die Garantie (wenn nicht
abgelaufen) abgedeckt wäre. Das gleiche Gerät wird im Handel
noch vertrieben, also kauft sich der Kunde ein solches nochmal
und schickt das defekte Gerät mit der neuen Rechnung an den
Hersteller.
Welchen Sinn würde das machen? Schickt der Kunde das defekte gerät mit der neuen Rechnung ein so würde der hersteller ihn sehr wahrscheinlich eh zum Händler schicken
Ist nun auf der Rechnung kein eindeutiger Bezug
zum Gerät hergestellt, so kann der Hersteller nicht
überprüfen, ob die Garantieansprüche gerechtfertigt sind.
Daher schließt er für solche Geräte die Garantieleistung aus.
Auf Rechnungen kann teilweise kein eindeutiger Bezug vorhanden sein, da Details auf der Verpackung nicht mit dem tatsächlichen Inhalt übereinstimmen müssen. Sagen wir mal auf der Verpackung wäre eine IMEI Nummer, welche auch auf der Rechnung stehen würde, das Handy wäre aber eines mit einer anderen IMEI Nummer … was dann?
Der Händler kann das nicht überprüfen, da er die Verpackung dafür öffnen müsste und evtl das Handy in Betrieb nehmen müsste zur Eingabe des Tastencodes, oder zumindest Abdeckung vom Akku öffnen müsste. Danach könnter der Händler dieses Gerät aber sehr wahrscheinlich nicht mehr als „Neugerät“ verkaufen.
Weiterhin mag ich bezweifeln, dass der Kunde einen Anspruch darauf hat, dass auf der Rechnung seine IMEI Nummer aufgedruckt wird.
Der Händler kann dies unter Umständen sogar verweigern, vielleicht sogar mit legitimen Gründen, da man mittels Software eine IMEI Nummer auch ändern kann. Hätten also alle Verpackungen den IMEI aufgedruckt, so könte man sich sehr einfach an legalen IMEIs bedienen und damit geklaute Handys „waschen“
Aus diesem Grund ist bei Software der CD-Key auch nicht auf dem Booklet aufgedruckt, sondern meistens innen zu finden oder auf der CD selber
Außerdem kann der Hersteller sehr wahrscheinlich selber am besten verfolgen, wann er das Gerät mit der IMEI XY in Umlauf gebracht hat.
Gruß
Joschi
Gruß
Stefan