IMEI-Nr. Pflicht in Rechnung?

Guten Morgen,

angeblich werden bei den Herstellern nur noch Mobiltelefone im Rahmen der Gewährleistung bearbeitet/getauscht, wenn man eine Rechnung mit der IMEI-Nummer des Mobiltelefons vorlegen kann.

Diese Nummer MUSS in der Rechnung mit gedruckt sein. Nicht also durch einen Aufkleber, die sich am Originalkarton befinden, der auf die Rechnung geklebt wurde.
(Quelle: Servicemitarbeiter eines örtl. Fachhändlers, der mir aber keine Quelle nennen konnte)

Ist dem wirklich so??? Woher resultiert dieses? Kann der Hersteller die Gewährleistung bei Vorlage einer Rechnung ohne IMEI ablehnen?

Danke für Antworten im voraus.

Gruß,

M.

Hallo!

Kann der Hersteller die Gewährleistung bei Vorlage einer Rechnung
ohne IMEI ablehnen?

Ja warum denn nicht, der Hersteller hat mit Gewährleistung auch gar
nichts zu tun.

[FAQ:1152]

Gruß
Stefan

Die Garantie aber daran zu knüpfen, dass die IMEI Nummer auf der Rechnung vermerkt sein muss, halt ich erstmal für fragwürdig.

Viele Kunden wissen evtl gar nicht was die IMEI Nummer ist?
Den Beleg über den Kauf des Artikels hat der Kunde ja mit der Rechnung.

Wenn die Rechnung die gesetzlichen Anforderungen enthält, denke ich kaum das die Garantie daran gebunden ist, dass die Seriennummer auf der Rechnung vermerkt ist.

Was ist wenn der Händler EDV bedingt gar nicht die Möglichkeit hat, diese auf der Rechnung zu vermerken?

Hallo!

Kann der Hersteller die Gewährleistung bei Vorlage einer Rechnung
ohne IMEI ablehnen?

Ja warum denn nicht, der Hersteller hat mit Gewährleistung
auch gar
nichts zu tun.

Moin,
ich spinne den Fall mal weiter, ohne weiter auf Garantie oder Sachmangelhaftung einzugehen:

das Handy wurde online vor rund 3 Monaten von einem gewerblichen Händler gekauft, Rechnung war der Ware beigelegt ohne IMEI-Nummer. Der Händler ist zwischenzeitig insolvent! Also wendet man sich an den Hersteller.

Die erste Frage ist nach der IMEI-Nummer auf der Rechnung! Liegt nicht vor, weil der Kunde von einem eventuellen „Ausdruck der IMEI auf der Rechnung“ nichts kennt.

Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass ein Handyhersteller eine Garantieabwicklung ablehnen kann. Wenn ja, würde mich interessieren, wo er dieses festgelegt haben könnte.

Gruß,

M.

PS: Sony E. akzeptiert auch eine Abwicklung ohne IMEI.

Hallo!

ich spinne den Fall mal weiter, ohne weiter auf Garantie oder
Sachmangelhaftung einzugehen:

Das hört sich dann ja auch schon ganz anders an.

das Handy wurde online vor rund 3 Monaten von einem
gewerblichen Händler gekauft, Rechnung war der Ware beigelegt
ohne IMEI-Nummer. Der Händler ist zwischenzeitig insolvent!

Also hat der Käufer zwar einen Gewährleistungsanspruch gegen den
Händler kann ihn aber nicht mehr durchsetzen. So zu sagen
„Dumm gelaufen!“

Also wendet man sich an den Hersteller.

Dieser kann dann mit Kulanz reagieren muß er aber nicht oder man hat eine Herstellergarantie.

Wenn ja, würde mich interessieren, wo er dieses festgelegt haben
könnte.

Natürlich in seinen Garantiebedingungen die der Kunde auch haben
müßte.

Gruß
Stefan

Hallo,

Die Garantie aber daran zu knüpfen, dass die IMEI Nummer auf
der Rechnung vermerkt sein muss, halt ich erstmal für
fragwürdig.

Der Garantiegeber kann sogar in seinen Garantiebdingungen verlangen, dass der Garantienehmer den Garantiefall montagmorgens von 8 bis 9 in der Karlstraße 32 in Hongkong zu melden hat und dabei rote Socken tragen muss.
Garantiebedingungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Nur halten muss er sich an sein gegebenes Garantieversprechen.

Gruß
loderunner (ianal)

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Greifen hier keine Grundsätze der Verhältnismäßigkeit?
Es ist eben Unverhältnismäßig z.b. oben genannte Bedingungen zu stellen. Natürlich kann der Hersteller seine Garantiebedingungen „frei“ bestimmen, aber diese müssen sich im Rahmen des möglichen bewegen und an einen Kunden aus Deutschland z.b. oben genannten Bedigungen zu stellen ist in meinen augen unverhältnismäßig

Hallo,

Es ist eben Unverhältnismäßig z.b. oben genannte Bedingungen
zu stellen. Natürlich kann der Hersteller seine
Garantiebedingungen „frei“ bestimmen, aber diese müssen sich
im Rahmen des möglichen bewegen und an einen Kunden aus
Deutschland z.b. oben genannten Bedigungen zu stellen ist in
meinen augen unverhältnismäßig

Der Hersteller hat ein berechtigtes Interesse einen sicheren Nachweis dafür zu fordern, wann der Kunde genau dieses Telefon gekauft hat. Eine einfache Rechnung, welche nun keinen direkten Bezug auf genau dieses Gerät erfüllt, erbringt diesen Nachweis eben nicht. Somit kann der Kunde keinen sicheren Nachweis erbringen, dass die Garantiezeit nicht bereits abgelaufen ist.

Beispiel:

Ein Kunde kauft ein Gerät am 01.01.2008. Für dieses Gerät gewährt der Hersteller eine Garantie von einem Jahr. Das Gerät weist einen Defekt am 01.02.2009 auf, welcher nicht über die Gewährleistung, jedoch über die Garantie (wenn nicht abgelaufen) abgedeckt wäre. Das gleiche Gerät wird im Handel noch vertrieben, also kauft sich der Kunde ein solches nochmal und schickt das defekte Gerät mit der neuen Rechnung an den Hersteller. Ist nun auf der Rechnung kein eindeutiger Bezug zum Gerät hergestellt, so kann der Hersteller nicht überprüfen, ob die Garantieansprüche gerechtfertigt sind. Daher schließt er für solche Geräte die Garantieleistung aus.

Gruß

Joschi

Hallo,

Es ist eben Unverhältnismäßig z.b. oben genannte Bedingungen
zu stellen. Natürlich kann der Hersteller seine
Garantiebedingungen „frei“ bestimmen, aber diese müssen sich
im Rahmen des möglichen bewegen und an einen Kunden aus
Deutschland z.b. oben genannten Bedigungen zu stellen ist in
meinen augen unverhältnismäßig

Der Hersteller hat ein berechtigtes Interesse einen sicheren
Nachweis dafür zu fordern, wann der Kunde genau dieses Telefon
gekauft hat. Eine einfache Rechnung, welche nun keinen
direkten Bezug auf genau dieses Gerät erfüllt, erbringt diesen
Nachweis eben nicht. Somit kann der Kunde keinen sicheren
Nachweis erbringen, dass die Garantiezeit nicht bereits
abgelaufen ist.

Beispiel:

Ein Kunde kauft ein Gerät am 01.01.2008. Für dieses Gerät
gewährt der Hersteller eine Garantie von einem Jahr. Das Gerät
weist einen Defekt am 01.02.2009 auf, welcher nicht über die
Gewährleistung, jedoch über die Garantie (wenn nicht
abgelaufen) abgedeckt wäre. Das gleiche Gerät wird im Handel
noch vertrieben, also kauft sich der Kunde ein solches nochmal
und schickt das defekte Gerät mit der neuen Rechnung an den
Hersteller.

Welchen Sinn würde das machen? Schickt der Kunde das defekte gerät mit der neuen Rechnung ein so würde der hersteller ihn sehr wahrscheinlich eh zum Händler schicken

Ist nun auf der Rechnung kein eindeutiger Bezug
zum Gerät hergestellt, so kann der Hersteller nicht
überprüfen, ob die Garantieansprüche gerechtfertigt sind.
Daher schließt er für solche Geräte die Garantieleistung aus.

Auf Rechnungen kann teilweise kein eindeutiger Bezug vorhanden sein, da Details auf der Verpackung nicht mit dem tatsächlichen Inhalt übereinstimmen müssen. Sagen wir mal auf der Verpackung wäre eine IMEI Nummer, welche auch auf der Rechnung stehen würde, das Handy wäre aber eines mit einer anderen IMEI Nummer … was dann?

Der Händler kann das nicht überprüfen, da er die Verpackung dafür öffnen müsste und evtl das Handy in Betrieb nehmen müsste zur Eingabe des Tastencodes, oder zumindest Abdeckung vom Akku öffnen müsste. Danach könnter der Händler dieses Gerät aber sehr wahrscheinlich nicht mehr als „Neugerät“ verkaufen.

Weiterhin mag ich bezweifeln, dass der Kunde einen Anspruch darauf hat, dass auf der Rechnung seine IMEI Nummer aufgedruckt wird.

Der Händler kann dies unter Umständen sogar verweigern, vielleicht sogar mit legitimen Gründen, da man mittels Software eine IMEI Nummer auch ändern kann. Hätten also alle Verpackungen den IMEI aufgedruckt, so könte man sich sehr einfach an legalen IMEIs bedienen und damit geklaute Handys „waschen“

Aus diesem Grund ist bei Software der CD-Key auch nicht auf dem Booklet aufgedruckt, sondern meistens innen zu finden oder auf der CD selber

Außerdem kann der Hersteller sehr wahrscheinlich selber am besten verfolgen, wann er das Gerät mit der IMEI XY in Umlauf gebracht hat.

Gruß

Joschi

Gruß
Stefan

Hallo,

Greifen hier keine Grundsätze der Verhältnismäßigkeit?

Verhältnis von was zu was? Die Garantie kostet den Kunden nichts, also kann er auch nichts verlangen.
Gruß
loderunner (ianal)

z.b. Verhältnis von Kosten zum nutzen. Kosten, welche der Kunde auf sich nehmen müsste um die Garantie für sein Gerät in Anspruch zu nehmen, welches aber deutlich günstiger ist.

Z.B. der Hersteller verlangt wie du eben gesagt hast das der Kunde persönlich zwischen 8 und 9 uhr in Hong Kong in Str. XY vorspricht

Die Kosten (Flug Deutschland --> Hong-Kong, Hotel, Rückflug nach Deutschland, Verpflegung etc) zur Wahrnehmung der Garantie wären im Vergleich zum Warenwert sehr wahrscheinlich unverhältnismäßig hoch. Würde sowas nicht unter Betrug fallen oder zumindest Wettbewerbsverzerrung, wenn der Anbieter mit einer Garantie wirbt, die aber sehr wahrscheinlich KEIN Kunde in Anspruch nimmt, nicht weil Sie nicht wollen, sondern weil der Aufwand höher wäre als der Nutzen

Wären z.b. Klauseln in der Garantie (zur Inanspruchnahme der Garantie wird eine einmalige Gebühr von X EUR erhoben) wirksam? Auch wenn der Neupreis des Gerätes vielleicht sogar weniger ist als X EUR?

Kann ich mir nicht wirklich vorstellen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Welchen Sinn würde das machen? Schickt der Kunde das defekte
gerät mit der neuen Rechnung ein so würde der hersteller ihn
sehr wahrscheinlich eh zum Händler schicken

Unwahrscheinlich siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__443.html

Der Händler kann das nicht überprüfen, da er die Verpackung
dafür öffnen müsste

Es könnte auch ein Stein drin liegen und?
So wie so hat die Ware dann einen Mangel und der Kunde könnte
sofort zum Verkäufer zugehen und seine Rechte wahrnehmen.

Weiterhin mag ich bezweifeln, dass der Kunde einen Anspruch
darauf hat, dass auf der Rechnung seine IMEI Nummer
aufgedruckt wird.

Wenn das in den Garantiebedingungen des Hersteller steht würde
ich glauben er hat einen Anspruch.

Außerdem kann der Hersteller sehr wahrscheinlich selber am
besten verfolgen, wann er das Gerät mit der IMEI XY in Umlauf
gebracht hat.

Wie soll er das denn schaffen?

Gruß
Stefan

Hallo!

Welchen Sinn würde das machen? Schickt der Kunde das defekte
gerät mit der neuen Rechnung ein so würde der hersteller ihn
sehr wahrscheinlich eh zum Händler schicken

Unwahrscheinlich siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__443.html

Der Händler kann das nicht überprüfen, da er die Verpackung
dafür öffnen müsste

Es könnte auch ein Stein drin liegen und?
So wie so hat die Ware dann einen Mangel und der Kunde könnte
sofort zum Verkäufer zugehen und seine Rechte wahrnehmen.

Es ist aber erstmal kein Mangel wenn der Inhalt einer Verpackung von der Verpackung abweicht. Das wurde hier vor kurzem noch diskutiert. Ein Karton enthielt eine 500 GB Festplatte, der Kunde hat aber eigentlich (Laut Verpackung) eine 1000 GB Festplatte erwartet. Der entrichtet Preis entsprach aber auch dem einer 500 GB Festplatte

Weiterhin mag ich bezweifeln, dass der Kunde einen Anspruch
darauf hat, dass auf der Rechnung seine IMEI Nummer
aufgedruckt wird.

Wenn das in den Garantiebedingungen des Hersteller steht würde
ich glauben er hat einen Anspruch.

Er hat denke ich erstmal Anspruch auf alle gesetzlichen Pflichtangaben - alles andere ist Kulanz vom Händler

Außerdem kann der Hersteller sehr wahrscheinlich selber am
besten verfolgen, wann er das Gerät mit der IMEI XY in Umlauf
gebracht hat.

Wie soll er das denn schaffen?

Gruß
Stefan

Was glaubst du denn wie z.B. geklaute Telefonkarten etc gesperrt werden? Meinst du derjenige, dem die Telefonkarten geklaut wurden, weiss von jeder einzelnen Karte die Seriennummer? Sowas kann zurückverfolgt werden, die haben dann chargennummern oder ka was und derjenige der die ursprünglich vertreibt weiss genau wann er sie in umlauf gebracht hat und an wen

Kann mir durchaus denken das sowas auch bei Handys möglich ist

Hallo,

Greifen hier keine Grundsätze der Verhältnismäßigkeit?

Verhältnis von was zu was? Die Garantie kostet den Kunden
nichts, also kann er auch nichts verlangen.

z.b. Verhältnis von Kosten zum nutzen. Kosten, welche der
Kunde auf sich nehmen müsste um die Garantie für sein Gerät in
Anspruch zu nehmen, welches aber deutlich günstiger ist.

Und? Kannst Du grad mal die Stelle in irgendeinem Gesetz zeigen, die jemand das Recht gibt, eine Leistung zu einem ihm genehmen Preis zu bekommen?

Z.B. der Hersteller verlangt wie du eben gesagt hast das der
Kunde persönlich zwischen 8 und 9 uhr in Hong Kong in Str. XY
vorspricht
Die Kosten (Flug Deutschland --> Hong-Kong, Hotel, Rückflug
nach Deutschland, Verpflegung etc) zur Wahrnehmung der
Garantie wären im Vergleich zum Warenwert sehr wahrscheinlich
unverhältnismäßig hoch.

Ja. Und?

Würde sowas nicht unter Betrug fallen

Lies doch mal, was Betrug bedeutet:
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Und das vergleich dann doch mal mit für den Kunden ungünstigen Garantiebedingungen.

oder zumindest Wettbewerbsverzerrung, wenn der Anbieter mit
einer Garantie wirbt, die aber sehr wahrscheinlich KEIN Kunde
in Anspruch nimmt, nicht weil Sie nicht wollen, sondern weil
der Aufwand höher wäre als der Nutzen

Da ALLE Garantiebedingungen der Vertragsfreiheit unterliegen, gibt es nur dann eine eventuelle Wettbewerbsverzerrung, wenn mit etwas geworben wird, was nicht nutzbar ist und dieses nicht-nutzbar-sein verschleiert wird.
Noch nie was von den 1-Euro-Handys gelesen, die in Wirklichkeit doch viel mehr kosten?

Wären z.b. Klauseln in der Garantie (zur Inanspruchnahme der
Garantie wird eine einmalige Gebühr von X EUR erhoben)
wirksam? Auch wenn der Neupreis des Gerätes vielleicht sogar
weniger ist als X EUR?

Ja. Solange der Kunde vor Vertragsabschluss darüber informiert ist.
In letzter Zeit mal im Mmarkt gewesen? da wird man beim Kauf jedes Elektrogerätes auf diese zusätzlich zu bezahlende Garantie angesprochen. Die kostet bei einem billigen MP3-Player auch schon mal mehr als das ganze Gerät. Es zwingt einen ja keiner, das in Anspruch zu nehmen.

Kann ich mir nicht wirklich vorstellen

Macht nichts. Ist trotzdem so.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Was glaubst du denn wie z.B. geklaute Telefonkarten etc
gesperrt werden?

Vom Handyhersteller? Seit wann hat der Zugriff auf alle weltweit geführten Handygespräche, um auf diese Weise feststellen zu können, ob eins seiner Geräte erstmalig in Betrieb genommen wurde? Geht’s noch? Sagt Dir der Begriff ‚Datenschutz‘ irgendwas?
Gruß
loderunner (ianal)

1 Like

Welchen Sinn würde das machen? Schickt der Kunde das defekte
gerät mit der neuen Rechnung ein so würde der hersteller ihn
sehr wahrscheinlich eh zum Händler schicken

Wurde dir ja bereits beantwortet (§443 Abs.1 BGB).

Auf Rechnungen kann teilweise kein eindeutiger Bezug vorhanden
sein, da Details auf der Verpackung nicht mit dem
tatsächlichen Inhalt übereinstimmen müssen. Sagen wir mal auf
der Verpackung wäre eine IMEI Nummer, welche auch auf der
Rechnung stehen würde, das Handy wäre aber eines mit einer
anderen IMEI Nummer … was dann?

Wenn ein Hersteller sich die Mühe macht auf der Verpackung eine Seriennummer anzugeben, so kann man an mit Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit davon ausgehen, dass das enthaltene Gerät genau eben diese auch trägt. Wäre das nicht so, würde der Hersteller genau diesen Aufwand nicht betreiben.

Der Händler kann das nicht überprüfen, da er die Verpackung
dafür öffnen müsste und evtl das Handy in Betrieb nehmen
müsste zur Eingabe des Tastencodes, oder zumindest Abdeckung
vom Akku öffnen müsste. Danach könnter der Händler dieses
Gerät aber sehr wahrscheinlich nicht mehr als „Neugerät“
verkaufen.

Sollte sich der Händler berufen fühlen dies überprüfen zu wollen, so steht der Käufer neben ihm und wird wohl kaum sagen: „Das will ich nicht mehr, ist nicht mehr neu weil Sie haben eben gerade die Originalverpackung geöffnet.“

Der Händler kann dies unter Umständen sogar verweigern,
vielleicht sogar mit legitimen Gründen, da man mittels
Software eine IMEI Nummer auch ändern kann.

Jo, wird viel dummes Zeug geschrieben, ne Software die Chips austauscht ist noch nicht erfunden. Es mag Software geben die die Originalsoftware in der Form patcht, dass diese die IMEI nicht mehr vom Chip liest, sondern eine von der Software vorgegebene benutzt.
Wenns der Hersteller sieht (was er mit Sicherheit tut) wirds lustig.
(und bevor du auf die Idee kommst es gäbe eine Software die einen OTP-Chip (mit der IMEI) neu beschreibt… die gibt es nicht. Der Chip lässt sich nämlich nicht neu beschreiben).

Hätten also alle
Verpackungen den IMEI aufgedruckt, so könte man sich sehr
einfach an legalen IMEIs bedienen und damit geklaute Handys
„waschen“

wers glaubt…

Außerdem kann der Hersteller sehr wahrscheinlich selber am
besten verfolgen, wann er das Gerät mit der IMEI XY in Umlauf
gebracht hat.

wie das denn?