Imitation einer Gasherd-Explosion für Theater

Hallo!

Für ein Theaterstück, das wir mit der Laientheatergruppe aufführen wollen müssen wir eine Gasherdexplosion darstellen. Sie muss nicht direkt zu sehen sein, sondern findet sozusagen hinter der Bühne statt.
Es geht also nur um das Geräusch/ den Knall und nachher aufsteigenden Rauch. Für letzteres hatten wir bereits eine Nebelmaschine oder Trockeneis in Erwägung gezogen, vielleicht gibt es ja noch andere Vorschläge.
Und für den Knall ist und bisher noch nicht die „zündende“ Idee gekommen. Kan mir da jemand weiterhelfen?

Danke!

Hallo Lutz,

Und für den Knall ist und bisher noch nicht die „zündende“
Idee gekommen.

Pyrotechnik wird von den anwesenden Damen und Herren der Feuerwehr und meist auch den Veranstalltern höchst ungern gesehen (Vericherungssache), daher plädiere ich für den Benutz einer Tonkonserve. So was sollte es im Netz geben, alternativ gibt es CDs mit solchen Sachen.

Gandalf

Auch wenn die Veranstalter das sicher nicht gerne sehen. Metallkonserve mit Magnesium füllen, in ein Metallfass stellen und mit langem Zündstab entzünden (Gesicht außer Reichweite bringen und ihm gänzlich davon abraten, den Blick in Richtung Licht zu führen)
Gibt nen schönen knall und durch das große Fass wird er schön dumpf.

Ich würde behaupten, relativ ungefährlich.

Grüße vom Hasen

Moin,

wie dicht drüber darf man denn die Hand bei solchem Spielkram halten?
Wie kannst Du solche Tipps geben, ohne wenigstens nach der Deckenhöhe zu fragen?

Zum Urpsprungsposter: ich würde versuchen, so eine Sache tatsächlich so zu inszenieren, dass sie komplett im Off stattfindet und man mit einer Tonkonserve arbeiten kann.

Gruß,

Florian

Keine Experimente
Hallo,

Gibt nen schönen knall und durch das große Fass wird er schön dumpf.

und die Schmerzensschreie des unbedarft damit Hantierenden werden um so lauter und schriller.

Abgesehen von deinem fahrlässigen Posting nur mal so viel:

„Pyrotechnische Gegenstände und Anzündmittel für pyrotechnische Effekte in Veranstaltungs- und Produktionsstätten fallen unter den Anwendungsbereich des SprengG.
Nach § 5 SprengG und § 28 UVV „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ (GUV-V C 1, bisher GUV 6.15) dürfen nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüfte und zugelassene pyrotechnische Gegenstände und Anzündmittel verwendet werden.“

"Die Anzündung darf nur durch die verantwortliche Person (Pyrotechniker) selbst oder unter deren unmittelbarer Aufsicht erfolgen.

Für die elektrische Anzündung dürfen nur geeignete Anzündgeräte verwendet werden, die den elektrotechnischen Regeln entsprechen (siehe UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, GUV-V A 2,bisher GUV 2.10, und GUV-Information „Arbeitssicherheit in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung, Mehrzweckhallen und Theater“, GUV-I 810, bisher GUV 26.21).

Eine unbefugte und unbeabsichtigte Auslösung muss ausgeschlossen sein. Dies wird erreicht durch Einsatz eines Schlüsselschalters.

Die Anzündung selbst erfolgt über zwei Schaltelemente, wovon mindestens eines ein Taster sein muss.

Das „Scharfschalten“ des Anzündgerätes darf erst kurz vor der Anzündung erfolgen. Die Anzündung darf nur ausgelöst werden, wenn am Abbrennort die erprobten und festgelegten und mit den Beteiligten abgesprochenen Bedingungen erfüllt sind."

"Auch für den Umgang mit pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen (also Klassen I, II, T1, Anzündmittel) in Veranstaltungs- und Produktionsstätten und bei der Filmproduktion ist darauf zu achten, dass nur fachlich geeignete Personen (Pyrotechniker, verantwortliche Personen im Sinne des § 21 Sprengstoffgesetz) eingesetzt werden.

Der Fachkundenachweis gilt insbesondere als erbracht, wenn der Pyrotechniker die Fachkunde gemäß § 9 Sprengstoffgesetz in Verbindung mit einem behördlichen Befähigungsschein nach § 20 SprengG besitzt. Die Ausnahmeregelung nach § 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) für die bestimmungsgemäße Verwendung von pyrotechnischen Sätzen und Gegenständen der Klassen I, II und T1 bleibt davon unberührt.

Der Unternehmer bzw. Arbeitgeber oder der zuständige Leiter der Veranstaltungs- und Produktionsstätte hat sich davon zu überzeugen, dass die Personen, die Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wahrnehmen sollen, ausreichend fachlich geeignet sind."

Ich würde behaupten, relativ ungefährlich.

Du bietest dich also als Unternehmer/Leiter in diesem Sinne an und trägst die Verantwortung? Prima!

Verständnislose Grüße von
Thomas

2 Like

Hallo Lutz,

ich bin an einem Amateurtheater und hab mal bei uns rumgefragt. Also die meisten kamen auf die klassischen Theaterblitze, gibts auch bei jeder Pyrofirma. Die Mittleren sind schon echt laut und geben auch noch eine Art Flamme ab - halt ein Blitz.
Wenn Euch auch eine Nebelmaschiene fehlt, würd ich Rauchpapier oder ähnliches empfehlen. Ist auch für Theater geeignet.

Lieben Gruß,
Florian

P.S.: Wo führt ihr denn auf? Und was?