Immer Vorversicherung angeben?

Hallo zusammen,

wenn man eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, wird man gefragt, ob es eine Vorversicherung gibt oder gab, oftmals will das potentielle neue Versicherungsunternehmen wissen, wer den Vertrag gekündigt hat und wie viele Rechtsschutzfälle in den letzten Jahren reguliert worden sind. 1. wohl bzgl. der Wartezeiten und 2. wohl, um das Risiko einzuschätzen, ob es sich für die potentiell neue Versicherung lohnt, den Antragssteller zu versichern.

Das bezieht sich doch aber nur darauf, wenn die Folgeversicherung direkt im Anschluss an die alte Versicherung abgeschlossen werden soll, d. h., endete die alte Versicherung z. B. zum 15.4. und die neue Versicherung soll zum 1.5. beginnen, gibt es in dem Sinne keine Vorversicherung und der Antragssteller kann, ohne zu lügen, die erste Frage gleich mit „Nein“ beantworten und hat dann bei der neuen Versicherung i. d. R. eine Wartezeit von drei Monaten, oder!?

Wie ist z. B. bei diesen Daten 15.04. endet alte Versicherung und zum 1.5. soll neue Versicherung beginnen und auf der Homepage des Online-Versicherers steht der Punkt: „Bestehende Vorversicherung“. Diesen Punkt kann man mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten. „Ja“ wäre doch gar nicht korrekt, weil zwischen alter und neuer Versicherung ein Zeitraum von zwei Wochen liegt, also wäre dann „Nein“ richtig, oder!?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hi,

Heißt die Frage: „Besteht oder bestand eine Vor Versicherung“ Ja / Nein oder

„Bestand in den letzten 8 bis 14 Tagen eine Vorversicherung.“ Ja / Nein

Bei 2 kannst du bedenkenlos „Nein“ ankreuzen
Bei 1 hast du die Wahl, entweder korrekt zu antworten oder eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zu begehen. (Im ersten Schaden kommt der Versicherer eh drauf)

Du kannst aber auch die Versicherungsagentur deines Vertrauens fragen, was zu empfehlen ist.

Gruß Keki

Hallo,

Das bezieht sich doch aber nur darauf, wenn die
Folgeversicherung direkt im Anschluss an die alte Versicherung
abgeschlossen werden soll, d. h., endete die alte Versicherung
z. B. zum 15.4. und die neue Versicherung soll zum 1.5.
beginnen, gibt es in dem Sinne keine Vorversicherung und der
Antragssteller kann, ohne zu lügen, die erste Frage gleich mit
„Nein“ beantworten und hat dann bei der neuen Versicherung i.
d. R. eine Wartezeit von drei Monaten, oder!?

Wird nach einer Vorversicherung oder nach einem lückenlosen Versicherungsschutz durch eine Vorversicherung gefragt? Anders ausgedrückt: Nein, kann er nicht, denn es wäre gelogen. Selbst eine Versicherung vor 4 Jahren ist anzugeben.

vdmaster

Hallo!

Sicher.

nur die Frage im Antragsformular lautet doch " bestehende Vorversicherung".

und wenn die seit Wochen abgelaufen ist, dann besteht sie doch zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr.

MfG
duck313

Moin,

so steht es im UP. Zweifel hieran sind durchaus berechtigt, weil die RSV sicher nicht dämlich ist. Zumeist wird nach „besteht oder bestand“ gefragt.

Sollte tatsächlich nur nach einer bestehenden Vorversicherung gefragt werden, so müsste diese nicht „lebend“ sein. Auch eine vor einem Jahr stornierte ist eine Vorversicherung, die besteht (im Sinne „sie ist vorhanden, aber nicht lebend“). Ich persönlich würde nur ungern einen Streitfall mit einer RSV riskieren, da sie sicher bis zum OLG oder gar BGH prozessieren würde.

Mir ist durchaus bewusst, dass diese hypothetische Argumentation der RSV nicht wasserdicht ist und Angriffspunkte liefert. Insbesondere im Hinblick auf das, was ein verständiger Verbraucher unter „bestehend“ zu verstehen hätte.

Gruß
vdmaster