Hallo zusammen,
wenn man eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, wird man gefragt, ob es eine Vorversicherung gibt oder gab, oftmals will das potentielle neue Versicherungsunternehmen wissen, wer den Vertrag gekündigt hat und wie viele Rechtsschutzfälle in den letzten Jahren reguliert worden sind. 1. wohl bzgl. der Wartezeiten und 2. wohl, um das Risiko einzuschätzen, ob es sich für die potentiell neue Versicherung lohnt, den Antragssteller zu versichern.
Das bezieht sich doch aber nur darauf, wenn die Folgeversicherung direkt im Anschluss an die alte Versicherung abgeschlossen werden soll, d. h., endete die alte Versicherung z. B. zum 15.4. und die neue Versicherung soll zum 1.5. beginnen, gibt es in dem Sinne keine Vorversicherung und der Antragssteller kann, ohne zu lügen, die erste Frage gleich mit „Nein“ beantworten und hat dann bei der neuen Versicherung i. d. R. eine Wartezeit von drei Monaten, oder!?
Wie ist z. B. bei diesen Daten 15.04. endet alte Versicherung und zum 1.5. soll neue Versicherung beginnen und auf der Homepage des Online-Versicherers steht der Punkt: „Bestehende Vorversicherung“. Diesen Punkt kann man mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten. „Ja“ wäre doch gar nicht korrekt, weil zwischen alter und neuer Versicherung ein Zeitraum von zwei Wochen liegt, also wäre dann „Nein“ richtig, oder!?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU