Die Sache ist so:
Verkäufer und Käufer vereinbaren den Preis - und gehen zum Notar. Der Inhaber des Vorkaufsrechts kann eins zu eins in den Vertrag einsteigen. Das bedeutet aber, dass die Preisfindung überhaupt nichts mit dem Vorkaufsberechtigten zu tun hat. Dieser kann nur „ja“ oder „nein“ sagen.
Das kann Vor- und Nachteile haben und dazu kennen wir Einzelheiten nicht.
Welches Vorkaufsrecht bei Immobilien und Grundstücken?
in Vorkaufsrecht soll in erster Linie den Vorkaufsberechtigten begünstigen. Dabei kann es bereits gesetzlich vorgeschrieben sein oder muss erst vereinbart werden.