Immobilie erwerben. Was deutet „selbst genutzt“?

Moin,
wenn ich in einen Haus mit 2 Wohnungen wovon mir schon eine Wohneinheit gehört, nun auch noch die 2 Wohneinheiten kaufe.
Da dieser Kauf nicht so reibungslos ablaufen wird, muss ich meine Rechtsschutzversicherung einschalten. Die will den Rechtsstreit aber nur übernehmen wenn ich die zu erwerbende Wohneinheit auch „selbst genutzt wird“.
Kann mir jemand erklären was das bedeutet „SELBST GENUTZT WIRD“?
Mir würde nach dem Kauf ja das ganze Haus gehören.
Muss ich in die evtl. gekaufte Wohnung dann einziehen, oder nutze ich sie auch selber wenn ich sie vermieten würde?
Ist es egal welche Wohnung ich bewohne?

Vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir helfen.
Viele Grüße Martin

Servus,

„selbst genutzt“ bedeutet, dass der Eigentümer einer Wohnung sie selbst nutzt. Alldieweil man eine Wohnung nur zum Wohnen sachgerecht nutzen kann, heißt das, dass er in dieser Wohnung wohnt.

Schöne Grüße

MM

Da geht es einfach nur darum, was über den abgeschlossenen Tarif versichert ist. Die 08/15 Rechtschutzversicherungstarife für Privatleute decken regelmäßig nur Ärger rund um die selbst genutzte Wohnung ab. D.h. die Wohnung in der man selbst wohnt. Alles was darüber hinausgeht muss gesondert/zusätzlich versichert werden. D.h. wenn man als Eigentümer und Vermieter Ärger mit seinen Mietern oder grundsätzlich alles rund um die Immobilie versichert haben möchte, braucht es dafür eine zusätzliche Regelung im Sinne eines Eigentümer- und/oder Vermieterrechtsschutzes, wobei man da sehr auf die Bestimmungen im Detail schauen muss, was dann da konkret abgedeckt wird.

da es wirklich auf jedes Komma ankommt:
Den entsprechenden Absatz mal bitte komplett hier posten. Am Besten als Scan.

Danke

du schaust gerade nach, was du für einen Schutz im bestand hast. Beim kaufvorgang ist die Wohnung noch nicht dein Bestand.

Die Versicherung sagt. Wenn ich die Wohnung vom Versicherungsnehmer selbst genutzt wird.
Dann würden sie die Rechtskosten übernehmen.
Was heisst das?

Das heißt wie gesagt, dass der Versicherungsnehmer = Du die Wohnung selbst nutzt = darin wohnst.

Es gibt im Gegensatz zu der Vermutung von @ceestmoi keinen einzigen Zusammenhang, in dem Selbstnutzung einer Wohnung durch den Eigentümer irgendwas anderes bedeutet, als dass er darin wohnt.

Schöne Grüße

MM

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Ich vermute mal, die Seite auf dem zweiten Foto ist so ein allgemeiner Wisch, der sich auf verschieden angelegte Verträge bezieht.
Da muss man dann genau schauen, was zutrifft.

Darauf weist der Satz im §29(1) hin " … in seiner im Vers.schein bezeichneten Eigenschaft".
Und der Vers. schein ist wohl im ersten Foto zu sehen?
Darin steht eindeutig „Eigentümer und Mieter von selbstgenutzten…“

Deswegen schließe ich mich den Meinungen hier an.
Wohnungen, welche du später mal vermieten willst, bzw. dir noch gar nicht gehören, oder du momentan nicht bewohnst - sind in deinem Vertrag höchstwahrscheinlich nicht inbegriffen.

Aber warum rufst du die Rechtsschutzvers. nicht einfach an, und fragst?

Rückfrage: Kennt die Rechtschutzversicherung Deine ganze Geschichte oder wurde „nur mal so“ angefragt? Hat die Rechtschutzversicherung die vollständige Information oder wurde das, was Du für „nicht notwendig“ hältst, von Dir weggelassen?

Möchtest Du hier die ganze Geschichte erzählen, möglicherweise kommt der eine oder andere hilfreiche Tipp.

Gruss
Jörg Zabel

Moin, es läuft nicht reibungslos ab. Da es schon einen Käufer für die Wohnung gibt und ich jetzt mein Vorkaufsrecht ausübe.und die Gegenseite davon nicht sehr begeistert ist. Ja die Versicherung kennt die komplette Geschichte.

Ich danke hier allen antworteten und hoffe sehr das ich ein wenig Hilfestellung von euch bekomme. Denn wie es aussieht muss ich dann wohl in die andere Wohnung ziehen obwohl ich das nicht beabsichtige. Ansonsten bleibe ich auf den Anwaltskosten sitzen.

Lg Martín

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In diese Situation würde ich nicht ohne Rechtsbeistand gehen, auch wenn Du es aus eigener Tasche bezahlen musst.

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Nein, es sieht nicht so aus. Wie dir schon gesagt/geschrieben wurde:

Und im § 29 ARB steht nicht „in seiner Eigenschaft als künftiger Eigentümer“. Es sieht also eher schlecht aus. Trotzdem schließe ich mich dem an, wenn du unbedingt die andere Wohnung bekommen möchtest:

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Klar, worauf begründet sich denn das vorkaufsrecht? Wenn das wirklich begründet ist, dann lass die Gegenseite ruhig klagen.

jup, das er ja noch nicht eigentümer ist wurd von mir auch schon erwähnt, aber wohl vom Fragesteller missachtet.

Er hat offenbar vor, die Wohnung zu beziehen, und dann als Mieter die Rechtsschutz zu bemühen.
Aber wie soll das gehen … der jetzige Besitzer wird ihm wohl kaum unter diesen Umständen einen Mietvertrag geben.
Außerdem wäre der Streitfall ja schon vor seinem Verhältnis als Mieter dieser Wohnung eingetreten.

@Mart1
Es ist doch vieles eine Preisfrage, du könntest einfach mehr Geld bieten.
Oder soll die Wohnung an Verwandtschaft des Besitzers verkauft werden?

Im zweiten Bild hat der Zeichner zwei kleine Fehler versteckt…

So offenbar ist gar nichts. Der aktuelle Besitzer will nicht an ihn, sondern an jemanden anders verkaufen, und du meinst, er vermietet ihm gerade mal flugs die Wohnung, damit er dann Mieter ist und beim Wohnungsverkauf gegen den aktuellen Besitzer vorgehen kann. So bekloppt kann keiner sein, um auf eine solche Idee zu kommen, sicher auch nicht der @Mart1!

Danke dir. Nee bekloppt kann nicht mal ich sein😂.

Ich besitze das Vorkaufsrecht, und dieses nutzt man wenn es ein Käufer für das Objekt gibt.
Ich trete in den bestehenden Kaufvertrag ein, und übernehme den nun auch bekannten Kaufpreis.
Nach Abschluss gehört mir das gesamte Haus mit Grundstück. Bleibe als Eigentümer dort wohnen und werde 1 Wohnung vermieten.

Ja, das ist mir soweit bekannt, auch wenn ich bisher nur mit formalen Vorkaufsrechten (der Gemeinde) zu tun hatte, sowohl bei unserem Haus, als auch bei einem Kaufvertrag, den ich übersetzen musste.

Aber ich verstehe nicht, warum der nicht an dich verkaufen will, wenn du sogar den gleichen Preis wie der offensichtlich bevorzugte Käufer zahlst. Mag er dich nicht und will dich ärgern? Oder ist es, wie vorher schon mal geäußert, jemand aus seiner Verwandtschaft, an den er lieber verkaufen würde? Oder hat er, weil der Käufer vielleicht aus der Verwandtschaft ist, einen zu niedrigen Preis angesetzt und möchte dafür nicht an einen „Fremden“ verkaufen?