Moin,
wenn ich in einen Haus mit 2 Wohnungen wovon mir schon eine Wohneinheit gehört, nun auch noch die 2 Wohneinheiten kaufe.
Da dieser Kauf nicht so reibungslos ablaufen wird, muss ich meine Rechtsschutzversicherung einschalten. Die will den Rechtsstreit aber nur übernehmen wenn ich die zu erwerbende Wohneinheit auch „selbst genutzt wird“.
Kann mir jemand erklären was das bedeutet „SELBST GENUTZT WIRD“?
Mir würde nach dem Kauf ja das ganze Haus gehören.
Muss ich in die evtl. gekaufte Wohnung dann einziehen, oder nutze ich sie auch selber wenn ich sie vermieten würde?
Ist es egal welche Wohnung ich bewohne?
Vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir helfen.
Viele Grüße Martin