Immobilie kaufen wenn Eigentümer unbekannt ist

Hallo,
beim Grundstück neben mir ist laut Auskunft der Gemeinde der Eigentümer unbekannt - und das schon seit der Wende. Da das schon eine Weile her ist hab ich das Gefühl dass der Eigentümer in den nächsten Tagen eher nicht plötzlich auftauchen wird… Was kann man tun wenn man das Grundstück kaufen möchte? (Es geht mir nicht um die Nutzung sondern ich möchte das Eigentum daran erwerben).

Gruß und Dank
Desperado

„Eigentümer unbekannt“ ist eine merkwürdige Formulierung…wer genau der Gemeindeverwaltung hat denn diese Auskunft erteilt?
Also ggf. sind noch die Eigentumsverhältnisse unklar oder in einem Erbfall sind die Erben noch nicht ermittelt. Ich würde mich an das Grundbuchamt wenden, ggf. ist das aber gebührenpflichtig.

Servus,

lässt vermuten, dass die Auskunft der Gemeinde ein bissel anders lautete, nämlich: „die Eigentumsverhältnisse sind ungeklärt“.

Es gab recht viele Grundstücke auf dem Gebiet der DDR, von denen man nach erfolgtem Anschluss an Groß-Westdeutschland schlicht nicht wusste, wem sie gehörten - unter anderem, wenn Eigentümerwechsel nicht besonders ausführlich dokumentiert waren, so dass sich nicht ohne weiteres ersehen ließ, welche davon nach dem ab 1990 auch rückwirkend verstandenen Recht der BRD rechtmäßig und wirksam waren und welche nicht.

Wenn es sich hier um so ein Grundstück handelt (das ist etwa daran zu erkennen, wie es vor 1990 zuletzt genutzt worden ist), kann das ein Fall für das BADV sein; die eher kryptische Auskunft bei der Gemeinde kann auch bedeuten, dass das Grundstück treuhänderisch von der örtlich zuständigen Landesbehörde (Liegenschaftsamt) verwaltet wird, oder gar, dass es bei der Gemeinde einen Treuhänder gibt, der keinen Bock auf Arbeit hat und deswegen so vage wabernde Dinge zur Frage nach dem Eigentümer äußert.

Kurz: Schreib doch nochmal, was (von welcher Stelle?) bei der Geinde wörtlich zu dem Thema gesagt wurde; und auch, wie das fragliche Grundstück bis 1988 oder 1989 genutzt war. Dann lässt sich vielleicht mehr dazu sagen.

A propos: Ein eigentlicher Hinderungsgrund für Anschaffung und/oder Nutzung des Grundstücks sind in der DDR entstandene „unklare Eigentumsverhältnisse“ nicht. Als z.B. das Haus am früheren Kontrollpunkt Dreilinden gebaut wurde, in dem heute Herr ebay wohnt, wusste noch niemand, wem das Bauland gehörte, auf dem es errichtet wurde. Das hatte dann u.a. den lustigen Nebeneffekt, dass das Objekt beim kommunalen Steueramt nirgendwo zugeordnet werden konnte, so dass die ersten Bescheide über Kanalanschlussgebühren und solches Zeugs auf die Adresse „Pseudostraße 99“ ergingen.

Schöne Grüße

MM

mal unter uns Betschwestern…
Was hindert dich daran…nun sagen wir mal…das Nachbargrundstück zu pflegen? Zum Beispiel durch Anlage von Beeten? Oder zB. den Bäumen und Sträuchern entsprechende Aufmerksamkeit anzugedeihen?..einen gepflegten Rasen anzulegen?
dauerhaft Bebauen geht natürlich nicht…aber zB. ein leicht transportables Gartenhäuschen?
Dient doch alles nur zum Werterhalt…oder?

Huhu!

Schöne Grüße

MM

Hallo,
im Normalfall kann man einen Grundbuchauszug beantragen, beim Grundbuchamt vom Flurstueck xy Gemeinde xz, mit der Begruendung „Nachbar“, fuer kleines Geld. Darin sollte gelistet sein, wer eingetragen ist und wer eingetragen war. Loeschen geht bei denen mit rot unterstreichen, man liest was geloescht wurde. Moeglicherweise hilft es Dir dann weiter.
Gruss Helmut

Hallo MM und andere,
erstmal vielen Dank für die Auskunft. Ich hab von der Gemeinde keine schriftliche Antwort bekommen sondern war persönlich da und man sagte mir sinngemäß dass der Eigentümer unbekannt sei. Das Grundstück besteht eigentlich nur aus ein paar Sträuchern welche von der Gemeinde gepflegt werden. Kann mir nicht denken dass auf dem Grundstück irgendwann mal etwas stand da es für eine selbstständige Bebauung zu klein ist. Der einzige der etwas damit anfangen könnte wäre ich. Dann muss ich wohl nochmal bei der Gemeinde nachhaken.

Gruß
Desperado

Servus,

Du kannst auch gleich ins Grundbuch schauen. Sinnvollerweise schauen lassen - Du beschreibst, dass das so ein schmaler Zwickel „zwischendrin“ ist, der grade Platz für ein paar Sträucher bietet: Da braucht es etwas Übung, überhaupt das passende Blatt zu finden. Wenn Du einen Notar damit beauftragst, hast Du außerdem keine Schmerzen mit dem „berechtigten Interesse“: Das hat ein Notar von Berufs wegen.

Schöne Grüße

MM

Servus,

das „xy“ dürfte dabei eine nicht besonders leicht zu lösende Gleichung mit mindestens einer Unbekannten sein.

Danke Dir, dass Du wenigstens nicht „ganz einfach“ geschrieben hast.

Schöne Grüße

MM

ja ich weiss…
Wenn ich ein Grundstück erwerben will möchte ich es ja nutzen…und wenn die Nutzung nur darin besteht ne „Liegewiese“ zu haben oder Kartoffeln zu pflanzen…brauch ich es ja nicht unbedingt kaufen. Ich kann es ja auch „pachten“.
Sollte man allerdings mehr damit vorhaben gehts natürlich nicht…

Gruß