Immobilie liquidiert - Ehepartner beansprucht die Hälfte?

Folgende Situation:

Mein Sohn lebt in Zugewinngemeinschaft mit seiner Ehefrau. Im Laufe der Ehe wird auf seinen Namen eine Immobilie ins Grundbuch eingetragen, Wert: z. B. 200.000 Euro. Die Immobilie behält in der Folge ihren Wert bei; ein positiver oder negativer „Zugewinn“ soll (der Einfachheit halber) nicht erfolgen.

Soviel mir bekannt ist, handelt es sich allein um sein Eigentum und nicht um das seiner Frau. Er kann damit machen, was er will, ohne seine Frau zu fragen.

Wie aber verhält es sich, wenn er das Haus liquidiert? Nehmen wir an, das Anwesen erbringt durch den Verkauf dann genau wieder die 200.000 Euro. Ist es dann so,

  • dass ihm dieser Betrag tatsächlich allein zur Verfügung steht
  • oder gehört die Hälfte seiner Frau
  • oder können nur beide gemeinsam darüber verfügen?

Für uns knifflig! Würde uns freuen, wenn jemand im Forum Bescheid wüsste und Rat geben könnte!

Herzlichen Dank im Voraus!

Hallo!

Du weißt doch aber hoffentlich, das eine „Aufteilung“ nur in 2 Fällen in Betracht kommt.
Tod oder Scheidung.

Mit welchem Geld wurde denn das Haus erworben das nur auf den Mann eingetragen ist ?

MfG
duck313

Das ist so nicht richtig. Es kommt schon noch drauf an, wie die Immobilie in sein alleiniges Eigentum gekommen sein soll.

Eigentlich hast Du Dir die Antwort schon gegeben:

So einfach ist das nicht. Wenn das Haus z.B. aufgrund einer Erbschaft oder Schenkung ausschließlich an den Mann gegangen ist, gehört der Ehefrau nichts davon - außer dem späteren Zugewinn, der laut Frage gleich Null ist.

… dann ist die Erbschaft ein Erwerb von Todes wegen (s. § 3 ErbStG) und ebenso wie die Schenkung gem. § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen des Erwerbers hinzuzurechnen, also Teil des Zugewinns nach § 1373 BGB.

Die Fragestellung war allerdings nicht auf einen Zugewinnausgleich gerichtet. Der Ehemann kann das ihm alleine gehörende Haus verkaufen, selbst ohne Zustimmung der Ehefrau - vorausgesetzt, es handelt sich nicht um sein Gesamtvermögen (§ 1365 BGB). Der Erlös des Verkaufs ist dann (anders, als wenn das Haus aus dem Anfangsvermögen des Mannes erworben wurde) natürlich ebenfalls Zugewinn, dessenungeachtet aber ist der Ehemann Alleineigentümer des Erlöses. Richtig ist also (vom erwähnten Sonderfall des § 1365 BGB abgesehen, wo die Zustimmung unter einem Vorbehalt gegeben sein könnte)

Freundliche Grüße,
Ralf

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Danke Euch allen für Eure Auskünfte.

Hier noch ein paar notwendige Ergänzungen:

Meine Ehefrau (die nicht die Mutter meines Sohnes ist) und ich sind am überlegen, ob wir ihm das Haus verschenken oder verkaufen wollen. Da steht noch eine Rechtsberatung mit einem Anwalt an. Verschenken (oder im worst case) Vererben dürfte klar sein, weil der Gewinn meines Sohnes (die Immobilie) „von außen“ kommt, also nicht aus seinem Gesamtvermögen stammt, wenn ich’s richtig verstehe.

Für den Fall, dass wir es ihm verkaufen, würde ihm seine leibliche Mutter einen Privatkredit geben oder ihm auch einen Betrag schenken, so dass hier ebenfalls nicht sein „Gesamtvermögen“ zum Kauf in Anspruch genommen werden müsste. Evt. müsste er dann noch einen ergänzenden Kredit bei einer Bank in Anspruch nehmen.

Bleibt es dann dabei, dass die Ehefrau meines Sohnes bei Liquidierung des Hauses - aus welchen Gründen und zu welchem Zeitpunkt auch immer diese geschehen mag - keinen Anspruch auf den fiskalen Gegenwert erheben könnte?

Welche Rolle spielen dabei deren beide (minderjährigen) Kinder? Gibt es etwa eine Einflussmöglichkeit der Mutter über die gemeinsamen Kinder auf das Vermögen meines Sohnes?

Ich möchte betonen, dass mein Sohn und seine Frau eine harmonische Ehe führen. Das Problem liegt für uns darin, dass die Kommunikation mit meiner Schwiegertochter schwierig ist.

Nochmals ganz herzlichen Dank für Eure Ausführungen!