Guten Morgen,
folgende Fragestellung:
Ein Einfamilienhaus wird, weil keine Miete erhoben wird, per Leihvertrag auf eine festgelegte Zeit an eine einzelne Person verliehen. Diese Person nimmt nach einiger Zeit ihren Lebenspartner in das EFH auf, ohne dies dem Eigentümer mitzuteilen. Dem Eigentümer ist nun zu Ohren gekommen, dass der Lebenspartner in seinem Haus wohnt und fragt sich nun a) ob das so rechtens ist (von wegen Mitteilungspflicht, die es bei Mietwohnungen ja gibt) und b) ob er nun Miete vom Lebenspartner verlangen kann, da der Leihvertrag ja nur mit einer bestimmten Person geschlossen wurde.
Viele Dank für eure Einschätzung.
Gruß
finnie