Servus,
selbstverständlich geht das.
Nö. Die GmbH ist ja jemand anders. Sie hat eine eigene Rechtsperson und ein eigenes Vermögen. Wenn Du bei ihr eine Wohnung mietest, zahlst Du natürlich Miete, wie immer, wenn Du bei jemand anders eine Wohnung mietest.
Wenn Du ihr keine Miete zahlst oder zu wenig, rennst Du in den GAU der Einmann-GmbH rein, die verdeckte Gewinnausschüttung, die Dir X_STrom bereits genannt hast - dann hast Du alle Nachteile auf einmal: Probleme bei der Finanzierung, Steuerpflicht bei späterem Verkauf der Wohnung und dazu noch doppelte Steuern auf den Mietwert bezahlt.
Und: Nö, auch hier ist einmal mehr Tante Ernas Äffaahunkwisn so unnötig wie ein Kropf. Es genügt, die einschlägigen Rechtsnormen zu kennen. Was glaubst Du, wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Fachanwälte für Steuerrecht exisiteren könnten, wenn sie jede Dummheit, die ihrer Mandantschaft einfällt, nur im Rahmen des Möglichen glattziehen könnten, wenn sie selber schon mal die gleiche Dummheit gemacht hätten?
Schöne Grüße
MM