Hallo, mal angenommen zwei Brüder haben zusammen mehrere Immobilien, die aktuell noch als GbR ohne Vertrag geführt werden, also einer Grundstücksgemeinschaft. Jeder hat 50% Anteil. In einer Wohneinheit wohnt ein Bruder, der eine ortübliche Miete an die GbR zahlt. Nun möchten die Brüder aus der GbR eine GmbH machen.
Wird in diesem Fall, wenn die Anteile gleich bleiben, Grunderwerbsteuer fällig?
Hallo,
die GBR ist eine wichtige Ausgangsform. Die Umwandlung in letztendlich eine GmbH kann auch ohne Grunderwerbsteuer erfolgen.
z.B.
- Über eine OHG oder andere Umwandlung
- Verkauf ein Teil der Anteile z.b. 20% - 80% wären dann steuerfrei.
Grüsse Corina von
HARINALI Immobilien
So, Harinali,
jetzt erzählst Du uns noch bitte, was für ein handelbares Wirtschaftsgut „Anteile an einer GbR“ sein sollen. Und was hier betreffend Grunderwerbsteuer für ein Unterschied zwischen der Sachgründung einer GmbH aus einer GbR und einer Sachgründung einer GmbH aus einer OHG bestehen soll.
Wenn Du eine Chance siehst, bei der geplanten Sachgründung die Grunderwerbsteuer zu umgehen, immer her damit. Aber konkret bitte, und keine Wortwolken.
Schöne Grüße
MM
Hallo Aprilfrisch,
nähere Details sollte dein Steuerberater kennen.
Für den privaten Immobilieninvestor kann ich das Buch „Steuern steuern“ empfehlen.
Schöne Grüsse
Corina
Servus Corina,
da ist ein r zu viel.
nein, Du solltest sie kennen - Du gibst das in Deiner Antwort jedenfalls vor.
Ich kenne das GrEStG einigermaßen gut, auch § 1 Abs 3 GrEStG, auf den Du Dich vermutlich beziehst. Außerdem den Titel 16 des BGB und §§ 105- 108 HGB, in denen man nachlesen kann, dass es keine Anteile an einer GbR gibt und dass eine OHG in allen hier relevanten Punkten justament dasselbe ist wie eine GbR.
So, und jetzt kommst Du. Erkläre bitte konkret und mit einer stichhaltigen Begründung, wie Du mit dem, was Du unter „z.B.“ genannt hast, irgendwelche Befreiungen von der Grunderwerbsteuer bei Sachgründungen einer GmbH aus einer GbR erreichen willst.
Ich bin gespannt.
Schöne Grüße
MM
Guten abend Aprilfisch,
da du Dich „einigermaßen“ gut auskennst, könntest du dann bitte sachlich auf die Frage antworten?
Blockquote
Wird in diesem Fall… Grunderwerbsteuer fällig?
Damit wäre rainbow2000 deutlich mehr geholfen, als meine gutgemeinte Antwort, dass es tatsächliche Möglichkeiten dafür gibt. Bei uns ist das schon einige Jahre her.
Grüsse
Corina
Meine Güte, wieder mal so ein absolut peinlicher, völlig unterbeschäftigter (aber gleichzeitig völlig ahnungsbefreiter) Vertriebler, der hier versucht, sich an Opfer heranzuschleimen.
Konkret war das vor dem 31.12.1996. Mit dem Jahressteuergesetz 1997 ist diese Lücke geschlossen worden.
Es bleibt weiterhin die Frage, wie genau
konkret durchzuführen ist. Solche Patrone wie der hier:
machen viele Worte, konzedieren dann aber von hinten durch die Brust ins Auge, dass sie auch auf derlei Umwegen eben nicht grunderwerbsteuerfrei bis zur Einbringung in die GmbH kommen.
Schöne Grüße
MM