Immobilien (Haus) Kauf - Renovierungskosten

Hallo zusammen,

besteht die Möglichkeit; z.B:

ein Haus zu kaufen:
wobei der Verkäufer vor ca. 3 jahren ca. 150.000 EUR in die Renovierung gesteckt hat.

und vom Kaufpreis die Renovierungskosten seperat zu „behandeln“.

  • event. abzgl. der bereits vergangenen Abschreibung.

Quasi ich kaufe das Haus statt für 700.000 EUR für 450.000 plus 150.000 Ablöse für Renovierung.

Dies würde sich doch positiv auf die Grunderwerbsteuer auswirken. Und (keine Ahnung)
eventuell auf die kurzfristigen AFA ?

Wohl noch wichtig: das Grundstück des Hauses (ca. 400 m2) ist wohl mehr WERT als der
dann entstehende Kaufpreis. (München ca. 1700 bis 2000 EUR / m²)

Besten Dank für Hilfe
rb aus München

Nein.

Hallo,

versuchen kannst es ja :smile:

Nur wird das Finanzamt wohl kaum seinen Segen dazu geben udn damit gibt es auch keinen Kauf.

Servus,

hast Du eigentlich eine ungefähre Idee, wann und wie Grunderwerbsteuer festgesetzt wird?

Gruß

MM

BMG für die GrESt ist das, was der Käufer für den Kauf des Grundstücks aufbringt. Ohne Akrobatik, Hochseil, Textaufgaben und doppelten Boden. Einfach so.

gesetz dem FALL … der verkäufer macht so mit !

zum einem wäre es ja gar nicht so Falsch, letztlich hat „er“ ja wirklich
(rechnungen etc. vorausgesetzt) dies bezahlt.
Warum also sollte dies nicht seperat behandelt werden.

ein kaufpreis ist doch auch „nur“ eine sache der gestalltung.
Verkäufer: mein Kaufpreis = 450.000 PLUS XXXX für irgendwas
würde so ca. 4.500 EUR „Ersparnis“ bringen.
miau

Nö. Er ist bestimmbar.

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Ja

Bei einem Immobilienerwerb bezahlen Sie die Grunderwerbsteuer nur einmal. Sie
wird nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages über Haus, Grundstück oder Wohnung fällig. Erst nachdem Sie die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt entrichtet haben, werden Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Dazu erteilt das Finanzamt nach Zahlungseingang dem Grundbuchamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Üblicherweise kümmert sich ein Notar um diese Prozedur.

Haben die den Verdacht, das da Steuerhinterziehung geplant ist, wird es nix mit dem Kauf.

Nicht nur, im Steuerrecht gibt es den Gestaltungsmißbrauch , der sehr gerne und schnell gerade bei solchen Summen ins Spiel kommt.

Eine der wenigen legalen Möglichkeiten, bei dem Kauf einer bestehenden Immobilie
GrESt zu sparen, ist das man im Kaufvertrag alle Mobilen Bestandteile der immobilie herausrechnet.
Also zum B.
-Einbauküchen
-wertvolle Teppiche
-wertvolle Leuchten (Kronleuchter zum B.)
-Sauna
-Markisen
-Solar-Anlagen zur Stromerzeugung

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Servus,

die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung über die Zahlung der GrESt.

Bescheinigungen über die Abwesenheit unlauterer Motive oder sowas stellt kein FA aus.

Schöne Grüße

MM

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Unter den genannten Voraussetzungen würde ich den Notar beauftragen, dass genauso in den Vertrag zu schreiben. 450.000 + 150.000 für Renovierungskosten, weil das dann ja nur 600.000 sind. :smile: :smile: Wird aber wohl vom FA als Gesamtkaufpreis zur Berrechnung der Grunderwerbsteuer herangezogen werden.

Noch dazu ist die Eintragung des Eigentümers eine grundbuchrechtliche Angelegenheit, die nicht zwingend etwas über die steuerrechtliche Zuordnung eines Eigentümers aussagen muss.

Wenn ich beispielsweise eine Grundstücks-GbR auflöse, indem ich sie anwachsen lasse, muss ich damit nicht zum Notar gehen und das grundbuch wird nicht zwingend berichtigt. Trotzdem ist der übriggebliebene Gesellschafter nun alleiniger EIgentümer des Grundstücks.

Es sollte bekannt sein, was ein Grundstück ist, was zu seinen wesentlichen Bestandteilen gehört und was nur zu einem vorübergehenden Zweck eingebaut ist.

Man muss auch nicht die §§ 94 ff BGB studieren, um zu erkennen, dass ein Teppich nunmal kein Stückchen Grundstück ist, die Renovierungsarbeiten hingen schon.

Mal abgesehen von dem Rechenfehler in der Sachverhaltsdarstellung: Der Notar kann hineinschreiben, was er will, daran ist das Finanzamt nicht gebunden. Es wird sich daran orientieren, was tatsächlich als Gegenleistung zu werten ist.

Und als Hinweis: Sofern es kein Rechenfehler war und das 700.000 Euro werte Haus für 600.000 Euro verkauft wird, haben wir hier entweder eine Schenkung von 100.000 oder - falls tatsächlich doch 700.000 gezahlt werden, eine Steuerhinterziehung.

Und man darf getrost bezweifeln, dass ein Notar sich zur Beihilfe hinreißen lässt. Soviel Honorar kann er gar nicht verdienen, dass es das wert ist.

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schäm

klar … sorry … ein RECHENFEHLER !!!

Nein, das FA macht das viel einfacher lach

Höherer Grunderwerbssteuerbescheid und solange der nicht bezahlt ist, gibt es auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung und solange wird man als Eigentümer eben nicht eingetragen.

dann:

Wenn ich beispielsweise eine Grundstücks-GbR auflöse, indem ich sie anwachsen lasse, muss ich damit nicht zum Notar gehen und das grundbuch wird nicht zwingend berichtigt. Trotzdem ist der übriggebliebene Gesellschafter nun alleiniger EIgentümer des Grundstücks.

ist es aber keine GbR mehr.

Ja, das hat man manchmal bei einer Anwachsung. Für die hiesige Fragestellung ist das aber nicht relevant.

Du solltest dringend deinen Steuerberater wechseln.