Eine Freundin von mir hat zwei erwachsene Kinder. Sie ist jetzt 68 Jahre alt und möchte ihre zwei Eigentumswohnungen an ihre Kinder abtreten. In einer der Eigentumswohnungen möchte sie selbst bis an ihr Lebensende selbst drin wohnen bleiben, bzw. das Nutzungsrecht der Wohnung behalten. Diese Wohnung ist 450.000 Euro wert (Marktwert). Die andere Wohnung ist „nur“ 240.000 Euro wert, soll aber verkauft werden und ein Betrag davon dem anderen Kind sofort zur freien Verfügung stehen. Ist das gerecht? Wie wird das Nutzungsrecht berechnet? Denn das andere Kind erhält ja erstmal keinen Vorteil aus der Schenkung, dafür aber eine teuere Wohnung. Wer kann da helfen? Und muss für die Überschreibung wieder Grunderwerbsteuer bezahlt werden? Ist ja kein Verkauf.
Warum eigentlich möchte man fragen ? Bei dem einen Kind mag man es verstehen, Verkauf und Erlös an Kind. das ist problemlos.
Wie auch immer, bei der Schenkung würden Grundbuchkosten anfallen. Nur im Erbfall ist die Umschreibung kostenfrei.
Und bei so hohem Wert würden ja ggf. sogar noch Schenkungssteuern anfallen (Freibetrag 400.000 €). Allerdings würde der Hauswert rechnerisch sinken wenn man das Wohnrecht einbezieht. Wäre sicher steuerfrei.
Muss es immer gerecht sein ?
Wie auch immer, Du brauchst ja sowieso einen Notar( zumindest f. Schenkung), also kannst du dich auch von ihm beraten lassen, wie man es regelt dass auch später beim Erbfall die gewünschte „Gleichbehandlung“ eintritt.
MfG
duck313
Danke. Das es nicht immer gerecht zugehen kann, weiß ich auch. Die 240.000,-- E Wohnung sollte sowieso verkauft werden. Und dass Notarskosten anfallen, ist bekannt. Große Teile dieses Geldes sollte ein Kind bekommen, damit dieser Kredite einer Eigentumswohnung tilgen kann und sein marodes Bad und Küche renovieren kann. Verkaufen und Cash an Kind war auch die erste Option. Nun hat sich sehr überraschend vor ein paar Tagen eine neue Situation ergeben. Und die ist echt zu kompliziert, die hier zu diskutieren. Die Situation heißt „Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien, Änderung 2013, Steuererklärungen 2015 bis jetzt“. Das hat zwar nur indirekt mit dem Fall zu tun, aber wenn meine Freundin nun die Wohnung dieses Jahr verkaufen will, weil ihr die Vermieterei zu viel wird, will das spanische Finanzamt ziemlich viel mitverdienen. Also muss die Wohnung vorher in andere Hände gehen. Warum dann also nicht eine gute, für alle gerechte Lösung finden.
Wenn hier noch das spanische Steuerrecht ins Spiel kommt muss man sich eher mit einem darauf spezialisierten Steuerberater zusammensetzen und alles genau besprechen.