Hallo,
ich habe nun die erste Prüfung der Immobilienfachwirte hinter mir.
Geprüft wurden folgende Fächer:
- Betriebs- und Volkswirtschaft
- Management, Kommunikation und Personalwirtschaft
- Recht in der Immobilienwirtschaft
Ausgebildet wurden wir durch die IHK in den Abendstunden.
Im Laufe dieser Ausbildung haben wir uns mehrfach an die Leitung gewandt und darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausbildung und die dazugehörigen Unterlagen mehr als unzureichend waren.
Unsere „Beschwerden“ wurden stets mit der Begründung heruntergespielt, dass wohl alles halb so wild wäre und wir nur unter der üblichen Prüfungsangst leiden würden.
Diesem Argument widersprachen wir stets, aber es änderte sich nichts.
Den Dozenten, den wir bei BWL hatten, müssen wir uns sogar im 2. Jahr noch mal „gefallen lassen“.
Nun haben wir von einem anderen Dozenten schon erfahren, dass wir bei "Recht in der Immobilienwirtschaft " ALLE durchgefallen sind.
Das Hauptthema der Prüfung war das Steuergesetz, welches leider auch sehr unzureichend vermittelt wurde.
Wenn man bedenkt, dass wir neben der vielen Zeit auch viel Geld (3.100,00 Euro, zzgl. Lehrmittel + Prüfungsgebühren) investieren, stellt sich mir die Frage, ob man die IHK für die schlechte Ausbildung haftbar machen kann.
Auch überlegen wir, ob wir verlangen können, dass wir nochmaligen (kostenfreien) Unterricht erhalten und die Prüfung in diesem Fach vorgezogen nachgeholt werden kann (nicht erst im Sommer 2005 - ein Jahr nach der Schlussprüfung):
Auch die anderen beiden Fächer sind nicht so gut gelaufen.
Zwar haben da die meisten bestanden, aber mit katastrophalem Notendurchschnitt.
Zu erwähnen ist auch, dass wir der erste Immobilienfachwirtkurs bei unserer IHK sind. Es lagen für die IHK also keinerlei Erfahrungswerte vor.
Nun sitzen wir Versuchskaninchen da und schauen dumm - ärmer, dafür nicht schlauer!
Welche Ratschläge gibt es hier?
Gruß
Petra