Immobiliengutachten nachträglich erstellen

Hallo an Alle, die dieses Thema lesen. Ich habe eine Frage zu einem vom Gericht bestellten Sachverständigengutachten. Es geht um ein Zugewinnverfahren. Mir gehörte das Haus alleine, und daher hab ich es nach der Scheidung verkauft. Dafür musste ich auch schon etwas renovieren, weil es im Inneren in einem schlechten optischen Zustand war. Die neuen Käufer haben sehr viel Geld für Sanierung und Renovierung investiert, da es eine Immobilie mit Baujahr um 1900 ist. Nun ist meine Frage: Wie kann der Sachverständige den Zeitwert ermitteln, der zwei Jahre zurück liegt und dementsprechend für den Zugewinn relevant ist (Tag der Scheidungszustellung)? Und müssen die neuen Eigentümer den Gutachter überhaupt ins Haus lassen? Danke vorab für eure Antworten.

Indem vom derzeitigen Wert des Hauses die Investitionen der neuen Eigentümer abgezogen werden.

Wenn dafür eine gerichtliche Verfügung erwirkt wurde, schon. Ohne geht´s nur noch auf freiwilliger Basis denn erzwingen kan´s der Gutachter nicht. ramses90

Also Materialkosten und den Wert der (eigenen) Arbeitsleistung muss er folglich abziehen?!? Kann er entsprechend auch die ursprüngliche Restnutzungsdauer vor Sanierung/Renovierung ermitteln?

Natürlich nicht. Es kommt drauf an, was an Wert entstanden ist.
Das kann bei einem Laien sehr wenig trotz hohem (Material-)Einsatz sein, es kann natürlich auch erheblicher Wert trotz wenig Material und Arbeit sein.